Das Chassis ist da :-) - Eigenbau
11.02.13, 01:22:31
Beitragssammler
da fällt mir noch was ein: in Frankreich ist die Weste und auch das Alkoholteströhrchen vom Tisch. Die machen noch Krawall.:res: Wenn man hier bei uns mal alle Anhängerfahrer organisieren könnte um mit denen zeitgleich eine pressebegleitete Rundfahrt auf allen Autobahnringen der großen Städte wie z.B. Köln, Frankfurt, München und vor allem Berlin als Demo mit 60km/h zu fahren.... Ich glaube innerhalb kürzester Zeit würde das mehr Stau verursachen als am ersten Ferien WE. Und anschließend gleich weiter fahren zu den Eurokraten in Brüssel. Aber der gute Deutsche macht sowas ja nicht................. ach ja die Uhrzeit - ich träume schon wieder :aufwachen :esreicht
11.02.13, 07:24:42
Beitragssammler
Es heißt im Gesetzestext folgendes:
§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese.
Ich habe in der Fahrschule mal gelernt, mehr als 60 km/h bedeutet 61. Wenn also ein Motorrad mit Anhänger nicht mehr als 60 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren darf, würde das bedeuten, dass man mit diesem nicht auf der Autobahne fahren dürfte.
Ist die Schlußfolgerung richtig?
11.02.13, 07:30:36
Beitragssammler
Zitat:
Ist die Schlußfolgerung richtig?
Nein........es ist erlaubt mit einen Motorrad mit Anhänger die BAB zu befahren.
LG
Nobby
11.02.13, 07:44:33
olafT.
genau
denn durch "die bauart bestimmt" kann der anhänger locker weit mehr als die 60 fahren, er darf es nur durch die deutsche zulassung nicht mehr.
11.02.13, 10:29:03
Beitragssammler
Ich weiß nicht wie oft noch:
Es sind zwei Sachen zu unterscheiden:
1. die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit jedes Fahrzeuges. Also Zugfahrzeug und Anhänger! = Bestimmung aus der StVZO und
2. das was die STVO mit diesem Fahrzeug/ Gespann auf deutschen Strassen erlaubt.
Hat der Anhänger oder auch das Zugfahrzeug (Trecker, Roller z.B.) eine BAUARTBEDINGTE Höchstgeschwindigkeit von 60 oder weniger in den Papieren eingetragen darf er NICHT auf die BAB. Also in den ANHÄNGERSCHEIN bzw. FAHRZEUGSCHEIN schauen. Alle Geschwindigkeiten die hier KLEINER als 100 eingetragen sind verlangen lt. StVZO zudem Geschwindigkeitsaufkleber hinten und an beiden Seiten! Normalerweise werden in D nur Anhänger abgenommen die für eine Geschwindigkeit von 100km/h ausgelegt sind (hier insb. Reifenindex). Dann wird nix in die Papiere eingetragen. Ausnahme sind z.B. die großen Schwerlastanhänger mit einer bbH von 62km/h. Die angegebene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit einer 15er z.B. liegt bei 185, der Anhänger hat nix in den Papieren (also für min. 100km/h gebaut) - somit darf man mit diesem Gespann auf die BAB. Hier, wie auch auf der Landstr. außerhalb geschlossener Ortschaft darf man dann aber leider laut § 3 StVO nur 60km/h fahren. Innerhalb der Ortschaft darf man dagegen so schnell wie die Zahl auf dem runden Schild mit rotem Rand es erlaubt, denn innerhalb geschlossener Ortschaft gilt das Schild für einen besseren Verkehrsfluß für ALLE Kfz. Ist kein Hexenwerk - man kann alles in der StVZO und der StVO nachlesen.
Wer mir nicht glaubt, kann aber auch das Ministerium anschreiben und bekommt von dort schriftlich die gleiche Aussage.
Ich weiß, dass es noch Bünger und Squire Anhänger aus den ersten Jahren gibt, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Anhängerschein bzw. der grünen Betriebserlaubnis von 60km/h eingetragen haben. Diese dürfen nicht auf die BAB. Also nachschauen und ggfl. versuchen diesen Eintrag heraus zu bekommen. Ordentliche Reifen (passender Geschwindigkeits- und Traglastindex)montieren und einen verständnisvollen Graukittel zum ändern suchen.
:nochfragen
11.02.13, 14:46:50
Daniel
geändert von: Daniel - 11.02.13, 14:56:51
Hier mal mein an Veen mit Kreuzgelenk :D :D
War mal gedacht für die 1000er
11.02.13, 22:00:19
Beitragssammler
@ Daniel mit dem van Veen habe ich auch angefangen. Aber irgendwann ist jeder Anhänger zu klein.
12.02.13, 08:00:14
ZappaSEi
Boähhh, Daniel. die sieht aber saugut aus.
Gut das du die 11er nicht bekommen hast. :D
Gruß
Zappa
12.02.13, 08:32:05
Daniel
@gw Treiber
der van Veen ist nur für die 1000er gedacht hinter der 1500er hängt ein Sylger :D :D :D
Und der Van Veen da war der Preis heiss Hänger und Hängerkupplung (Kreuzgelenk) waren kein 450€ und die Kupplung gab es mit TÜV-Gutachten der Erbauer war die Firma Carell
12.02.13, 16:33:54
Beitragssammler
Daniel ich kann mich noch gut erinnern. Hinter meiner nackten 12er würde der sich sicher auch gut machen. Habe da jetzt den Freewheel Pullman dran. Ist aber deutlich zu klein. :rolleyes:
Irgendwie kriege ich sogar den 3,5m langen Doppelachser hinter der 15er voll. :D
Sind halt eilige Biertransporte :prost:
12.02.13, 20:59:57
EckhardvdCôte
Hallo Mitstreiter,
ich weiss nicht,ich weiss nicht was rechtens ist !!
2005 habe ich meinen Anhänger extra auf Drehkupplung umgerüstet weil ich
eine Tour nach Maschen fahren wollte.
Immer hiess es,in der BRD nur mit Drehkupplung.
Was ist denn rechtens?
VG Eckhard
12.02.13, 23:47:12
Beitragssammler
Eckhard, beides ist OK. Es ist nur eine Grundsatzfrage. Solltest Du Dein Moppett öfter mal im Stand umfallen lassen, bist Du mit Drehgelenk besser bedient. Im Falle eines Umfallers verbiegt sich sonst die Kupplung. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der Anhänger anschließend ab ca. 80 wie ein Lämmerschwanz wackelt.
Wie schon mal gepostet bevorzuge ich aber trotz allem KEIN Drehgelenk. Den o.g. Umfaller hat der Opa bezahlt, dem ich an der Zapfsäule! im Weg stand.
28.02.13, 22:10:09
st1100
geändert von: st1100 - 28.02.13, 22:10:38
Morgen ist TÜV für meinen Eigenbau - bitte Daumen drücken :-)
01.03.13, 19:48:14
Bootmichael
Hallo,
kleiner Tip, runde ALLE Kanten ab. Das war der Grund, warum ich den 4. Anlauf machen mußte.(Gefährdende verletzungs Teile)war der Markel.
Ein Foto vom Heck wäre nicht schlecht.
Gruß Michael
01.03.13, 20:55:17
st1100
So - ich bin jetzt Fahrzeughersteller :D
Abnahme nach § 13 EG-FGV 43,60 €
Zuteilung einer TP-Nummer 12,18 €
MwSt 10,60 €
Gesamtkosten beim TÜV für eine Stunde Abnahme und Papierkram 66,83 €
Die seitlichen Rückstrahler muss ich noch anbringen.
Leergewicht 60 kg
Zul. Gesamtgewicht 190 kg (könnte auch mehr sein, Achslast ist 350 kg)
Breite 100 cm, Länge 256 cm, Höhe 60 cm
Jetzt noch zur Zulassungsstelle, Stempel für die Betriebserlaubnis abholen.
Tom
02.03.13, 18:43:18
st1100
Erste Fahrt - nicht zu sehen im Spiegel - nicht zu spüren beim Fahren !
02.03.13, 19:00:38
Bootmichael
Glückwunsch :) :) :) :) Ich habe über 140,-€ bezahlt+12,-€ bei der Zulassungsstelle.
Da kann mann mal sehn wie unterschidlich das Gehandhabt wird.
Gruß Michael
02.03.13, 22:44:56
st1100
geändert von: st1100 - 02.03.13, 22:45:24
Ich denke, weil das so was Besonderes ist, gibts dafür kein Standardverfahren und keine Standardkosten.
Die suchen sich einfach was aus der Preisliste, was zu passen scheint.
Mein TÜV-Mann macht seit 15 Jahren Einzelabnahmen für den Peter Stern Gespannservice direkt neben dem TÜV.
Trotzdem war ich der Erste, der bei ihm nen zulassungsfreien Eigenbau hat abnehmen lassen.
Ich mecker jedenfalls nicht mehr über den TÜV.
Ich fahr jetzt lieber 10 km weiter nach Straubing :-)
Tom
05.03.13, 09:38:28
st1100
So - der letzte Schritt - Betriebserlaubnis erteilt von der Zulassungsstelle.
Kosten 39,80 Euro
Danke für Eure Hilfe :)
Tom
12.12.13, 15:19:45
st1100
geändert von: st1100 - 12.12.13, 15:33:37
Zur Abwechslung mal drei aktuelle Bilder von meinem Projekt.
Wenn sich jemand für mehr Details interessiert,
HIER der Link zum Baublog.
Tom