Das Chassis ist da :-) - Eigenbau

original Thema anzeigen

 
08.02.13, 08:41:36

Beitragssammler

Hallo Daniel,

was heißt denn bei dem Einrad: Schön ist etwas Anderes?

Bin mal selber hinter meiner GW mit Anhänger hinterhergefahren!

Also schön ist etwas Anderes!!!

Das sieht doch dermaßen blöde aus, wenn dieser kleine viereckige Kasten immer gerade über die Straße eiert und davor sieht man obenherum ein "Männeken" was immer nach links und rechts kippt!

Das Schöne an der Silhouette der Wing ist doch gerade das dieses Galeonen-Heck losgelöst von Schlaglöchern mit den dazugehörigen Schräglagen durch die Kurven gleitet.

Gerade diese Optik zerstört man doch durch den hoppelnden Anhänger!

Mit einem Einrad-Anhänger wird ja gerade diese Optik wieder hergestellt!

Also nach meinem optischem Gefühl sind Hängerfahren und Ästhetik zwei paar Schuhe, die sich absolut konträr gegenüberstehen!

Wobei beim Einrad-Anhänger die Ästhetik wieder gegeben ist, aber das ist nur meine Subjektive Meinung.


Gruß
Michael

:wink:
08.02.13, 09:10:32

Maxx18

geändert von: Maxx18 - 08.02.13, 09:12:31

Ich finde sie sehr spannend, die Einrädigen. Aber es gibt sie auch mit zwei Rädern! Schaut euch mal die Videos an (im folgenden Link neben Vidéo 1 bis 3 jeweils auf >56k klicken)
hier klicken
08.02.13, 09:35:13

olafT.

:D
ich hab ne drehbare kupplung am anhänger, stelle aber fest, dass sich trotzdem das "zugmaul" auf der "kugel" soweit nach rechts und links dreht bei kurvenfahrten, dass die drehverbindung scheinbar eigentlich gar nicht wirklich nötig wäre.
ein tropfen öl oder fett auf der kugel unterstützt diese bewegungsfreiheit noch, obwohl eigentlich als rostschutz gedacht...
die kugel is übrigens neu und nicht zu klein, der anhänger hält perfekt.
(gibt ja auch kugeln die kleiner sind als die üblichen )
08.02.13, 10:50:54

st1100

geändert von: st1100 - 08.02.13, 10:53:33

Ich weiss nicht, woher keysch seine Höchstgeschwindigkeitsinfo bezieht, aber 1800driver hat recht.

In § 18 der STVO steht immer noch unter Satz 5, Absatz 2 "für Krafträder mit Anhänger 60 km/h"

Quelle: Bundesministerium der Justiz

Tom
08.02.13, 11:03:32

keysch

Zitat von ST1100:
Ich weiss nicht, woher keysch seine Höchstgeschwindigkeitsinfo bezieht, aber 1800driver hat recht.

Dann lass es doch gut sein wenn Du es weißt.
Wie ich es schon geschrieben habe, ich muß nicht immer alles Beweisen was ich hier schreibe.
Fährt doch eh keiner 60Km/h mit seinen Anhänger. :rolleyes: :D
08.02.13, 11:56:53

keysch

Zitat von Didsei:
Jepp, die Höchstgeschwindigkeit gilt für ANHÄNGER...die Einraddingens sind aber durch das Kreuzgelenk fest mit dem Fahrzeug verbunden, dann zählen sie nicht mehr als Anhänger!

Deshalb heißen die Dinger auch nicht Anhänger sondern "Einrädrigen Nachläufer"
08.02.13, 14:43:23

st1100

Diese Firma baut einrädrige Mopedhänger und schreibt auf ihrer Webseite:


08.02.13, 15:47:19

Beitragssammler

Hallo Zusammen,

hier ist etwas sehr Schönes zu dem Thema, hat etwas gedauert bis ich es gefunden habe, obwohl ich wußte was ich suche:

http://www.pkw-einradanhaenger.com/pdf/stvzo.pdf

Wenn ich das richtig sehe, dann gilt der Abschnitt doch auch so für Motorradanhänger.

Hier noch ein wirklich sehr schöner "Schwalbe"-Einradanhänger, war schon 1962 der "Knaller":

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/sammlerstueck-anhaenger-campi-iwl-sammlerstueck/98271849-218-3438


Gruß
Michael

:wink:
08.02.13, 17:20:38

st1100

Klasse Recherche - Danke Michael

Ein Kernsatz aus dem PDF:
Die 1974 geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sollten dann ganze 33 Jahre lang Bestand
haben: Einradanhänger hinter PKW, die vor dem 01.01.1974 erstmals in den Verkehr kamen, waren
betriebserlaubnis- und zulassungsfrei, Einradanhänger danach immer betriebserlaubnispflichtig und
nur bei Einhaltung bestimmter Grenzmaße zulassungsfrei. Ab 1974 waren auch die
Verbindungseinrichtungen bauartgenehmigungspflichtig, ältere Verbindungseinrichtungen waren
davon befreit.

Das heisst für mich, wenn jemand seinen hochklappbaren Einradanhänger vor dem 01.01.1974 an das Moped gebaut hat, dann darf er damit schneller als 60 km/h fahren.

Und seit 01.03.2007 gilt die FZV, die alle Anhänger hinter Motorrädern gleich behandelt.
08.02.13, 17:39:56

Maxx18

ST1100: Deine Zusammenfassung gefällt mir nicht. Nicht, dass du sie zusammengestellt hast, sondern was da zum Schluss herauskommt. Kannst du nicht eine andere Zusammenfassung machen?

:aspass:
08.02.13, 17:59:14

Beitragssammler

Hallo Tom,

ich wußte daß früher solche Dinger hinter Käfern fuhren. Ich selber wollte ca. ´75-´76 so etwas an meinen Bulli bauen, aber das hatte irgendwie keinen Sinn ergeben, jetzt weiß ich wieder warum!

Aber ich wußte, daß das keine Anhänger waren, was die Geschwindigkeit angeht!

Aber wie wir jetzt lesen, egal was früher gegolten hat, seit 2007 sind das Anhänger! Und alle dürfen nicht mehr schneller als mit Anhänger fahren!

Wichtig ist jedoch der allerletzte Abschnitt, wenn man ruhig bleibt, wird man wohl nie Jemanden finden, der sich genau damit auskennt und das öffnet natürlich "Bewegungsspielräume"!

Ich würde bei einer Kontrolle mit Einradanhänger wegen zu schnellen Fahrens, nie auf das "Hochklappen" berufen, sondern auf die "feste" Verbindung, die ja sichtbar keine Anhängerkugel ist. Und dadrauf aufbauend, daß es sich eben nicht um einen Anhänger handeln kann, also deshalb auch nicht die Geschwindigkeitsbeschränkung für Anhänger gilt, sondern es sich hier um ein Einspuriges Fahrzeug mit drei Achsen handelt. Wohnmobile mit drei Achsen würden doch auch nicht als "Fahrzeuge mit Anhänger" behandelt!

Wenn man das ruhig und bestimmt vorbringt, könnte es sein, daß man folgenden Satz hört: Jetzt weiß ich nicht Bescheid, aber wenn sie noch einmal hier vorbeikommen, weiß ich Bescheid!

Seitdem ich diesen Satz gehört habe, meide ich mit einer bestimmten Fahrzeugkombination den Raum Bamberg! Ich bin sicher, heute wüßte er die richtige Antwort! :D :D :D


Gruß
Michael

:wink:
08.02.13, 18:01:16

Beitragssammler

Hallo Georg,

gefällt Dir meine Argumentation denn schon besser?

:aspass: :aspass: :aspass:


Gruß
Michael

:wink:
08.02.13, 19:13:08

Maxx18

Sie wird immer besser! :D
08.02.13, 20:02:48

st1100

Zitat:
ST1100: Deine Zusammenfassung gefällt mir nicht. Nicht, dass du sie zusammengestellt hast, sondern was da zum Schluss herauskommt. Kannst du nicht eine andere Zusammenfassung machen?


Jeder kann machen was er will, wenn er mit den Konsequenzen leben kann :bitteschoen
10.02.13, 16:32:08

Maxx18

Ich war heute auf der Automesse in Hamburg und ging mal zum Polizeistand. Mal sehn, ob die was wissen bezüglich Anhänger und so. "Das kommt so gut wie gar nicht vor", entschuldigte sich der 2-Sterne-Komissar und sucht in seinem Computer. Das Ergebnis: "Meiner Meinung nach", meinte er dann, "so wie ich das hier lese, darf man 100 km/h fahren, es sei denn, der Hänger ist nur bis 60 zugelassen, dann muss er ein 60 km/h-Schild tragen. Dann darf man auf Autobahnen 80 und sonst nur 60 fahren."
Tja. Wenn das so gut wie kein Polizist weiß, wird er auch wohl seine Augen zudrücken bei einer Kontrolle, oder? Nicht, dass er sich blamiert... :D
10.02.13, 16:59:15

Beitragssammler

Hallo Georg,

ich möchte dazu nur sagen:

Schweigen und Genießen!

:awg:


Gruß
Michael

:wink:
10.02.13, 17:06:21

Beitragssammler

Die Jungs von der BAB Polizei werden dir schon erklären was Sache ist, 41 km/h drüber Lappen weg das wäre dann ab 101 km/h, nach Abzug der Toleranzen ..... :(

Lg
Nobby der 7 Jahre mit Anhänger hinter Wing Glück hatte :)
10.02.13, 18:40:07

Sunshine

Hi Georg,

;) manchmal (hoffentlich nicht so oft) ist es in Hamburg so wie beim Arzt ... mit einer zweiten Meinung fährt man ab und zu sicherer, besser und vor allem bussgeldmäßig billiger! ;) :D
10.02.13, 19:57:24

Maxx18

Ich werde mit Bello bestimmt nicht mit 60 über die Autobahn schleichen, mit LKWs im Nacken. Würde ja auch gegen §1(2) der StVO verstoßen:

I.
Allgemeine Verkehrsregeln

§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als
nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
11.02.13, 01:08:27

Beitragssammler

Ein Fahrzeugteil muss fest verschraubt sein, damit es als solches gilt! Ihr werdet in Deutschland deshalb keine Abnahme für einen einrädrigen Anhänger bekommen, wenn der nicht mit einer Schnellkupplung versehen ist und ohne Werkzeug vom Moppett getrennt werden kann. Die Dinger gab es ab 1984 nach dem Wintertreffen/ Wewelsburg (auf dem sie mit meiner GL1100 Interstate vorgestellt wurden) sogar mit ABE zu kaufen. Trotz allem war auch dieser Nachläufer schon ein Anhänger und durfte nur mit max 60km/h außerhalb der Stadt gezogen werden. Innerhalb unterliegen die Anhänger nur der Geschwindigkeitsbegrenzung die durch Schilder vorgegeben ist.
Ich fahre seit 1983 Anhänger mit 1, 2 und 4 Rädern; mit Drehgelenk und auch ohne. Nur mit Bremse habe ich noch nicht ausprobiert. Teilweise war ich auch mit Vollgas unterwegs und zwar von Tankstop bis Tankstop. Ist aber verjährt :D
Es hat mich nie gestört, wenn ein Anhänger kein Drehgelenk hatte. Ich persönlich fahre lieber ohne. Die Beweglichkeit der Kugel in der Kupplung reicht auch für recht zügiges fahren. Da schmeißt es den Hänger auf schlechten Straßen oder bei einer unachtsamen Kurvenfahrt mit Bordsteinberührung wenigstens nicht um. Es wackelt dann zwar ganz ordentlich vorn aber das war es dann auch schon. Selbst bei einer recht "leichten" 1000er ohne jegliche Extras!
Ach ja: trotz allem gilt 60km/h auf der BAB, auch wenn i.d.R. Geschwingigkeiten unter 100 von der Rennleitung toleriert werden.
 
 
Impressum

Powered by: phpMyForum © Christoph Roeder