Hauptscheinwerfer

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04.08.08, 12:36:00

Bkfwinger

Ein hallo an alle Wissenden.

Ware vor kurzen beim Tüv , ach nee natürlich auch Dekra.

Habe das erste mal probleme mit dem Hauptscheinwerfer gehabt.
-- Orginal US ,kein Klarglas ,und natürlich beide in Funktion, Glasaufdruck Stanley 3471 --

Durfte also gleich abtreten ,nachdem er den Lichtkasten vorgehalten hat. Mit der Aussage das Lichtbild entspricht nicht der Deutschen STVO - na super dachte ich.
Also ab zum TÜV.----- Ha,ha, war da genauso.

Bin dann zu einer KFZ-Bude gefahren mit einen Reisenden - Dekra
Prüfer. Der hatte nur gesagt, is ja ein LKW auf zwei Rädern und gut is . Wieder zwei Jahre ruhe
:awg:
Oder is da an mir was vorbeigegangen ,hab die HU sonst beim Händler machen lassen.

Danke für eure Infos.
04.08.08, 14:24:17

Wallauwinger

geändert von: Wallauwinger - 04.08.08, 14:25:09

Hoi ...

da hast du aber mal wieder zwei neidische Prüfer erwischt .. hat schon seinen Grund, warum in den meisten Papieren Steht "Hauptlichtwirkung in Etwa nachgewiesen" und bei meiner US stand noch Hauptscheinwerfer etspricht Ausnahmegenehmigung RP-Köln vom xxxx/xx Stanley 3471, sowie gelbe Dauerbeleuchtung im Blinker mit Ausnahmegenhmigung gem. RP-Köln Nr. blabla/aus XX.

Nur so hatte ich Ruhe vo den Geiern :)

wallauwinger

BTW: Hat hier bei der Migration in CH keinen Interessiert .. das Ding macht Licht und man sieht was .. das zählt.

04.08.08, 16:32:03

Bkfwinger

Ich sag´s ja immer wieder
und jedem der es nicht hören will.

SUPER so ein Forum.

Hallo Wallauwinger,
hab mir fast gedacht das Du etwas Licht in mein Tüv Stress bringst
Hast du für mich noch etwas Papier am Start da ich was Schwarz auf Weiß habe. Zum mitführen bzw.-zum nachtragen oder was zum Runterladen oder wie gekomme ich die Ausnahmebescheinigung ??

Einfach SUPER - Info
04.08.08, 17:11:44

Wallauwinger

ich muss mal schauen ... hatte meinen Schein schon mal eingescant für Winghunter ... muss nur mal in meinen unendlichen Archiven danach kramen ... gib mir ein paar min. bitte :D

Wallauwinger
04.08.08, 17:51:36

Wallauwinger

so... wer suchet der findet ....

Klick hier und druck es aus :)

Original hab ich natürlich noch ...

Wallauwinger
04.08.08, 19:40:00

Bkfwinger

Vielen Dank ,
um Aufklärung der Unwissenden

( kopiert und abgeheftet )

Werd mal den Tüv Morgen besuchen, mal sehn was geht.


05.08.08, 01:39:33

Beitragssammler

hier noch mein Wissen aus alten Tagen bezueglich Ausnahmegenehmigung.
Gilt immer fuer die einzelne Maschine. Kostete damals DM 50.
Wird beim RP beantragt. Einfacher ist, einen TUEV zu finden, der die " Inetwawirkung" bescheingt.

Gruss aus Canada

Mac
05.08.08, 09:11:56

Beitragssammler

Zitat von mac:
hier noch mein Wissen aus alten Tagen bezueglich Ausnahmegenehmigung.
Gilt immer fuer die einzelne Maschine. Kostete damals DM 50.
Wird beim RP beantragt. Einfacher ist, einen TUEV zu finden, der die " Inetwawirkung" bescheingt.

Gruss aus Canada

Mac


habe ich drin im schein die inetwawirkung. hat mir bei der dek.. nicht wirklich geholfen. musste zu einem prüfverein bei denen die prüfer auch lesen können und ganz wichtig: das auch verstehen was sie lesen...... und ich meine nicht den verein der mit dem t beginnt.

gruss kradus
06.08.08, 10:09:12

edelwinger

Bei mir wurde letztes mal auch zum ersten mal wegen der Beleuchtung blöd gemacht. Dann hab ich aber gesagt, dass ich schon etliche Male hier beim Tüv war, und noch nie Probleme hatte. Darauf hin fragte mich der Prüfer noch, ob ich auch nie bei einer Kontrolle Probleme bekam? Als ich dies verneinte, war er dann endlich zufrieden, und ich auch.

Gruß: edelwinger
06.08.08, 11:15:59

Wallauwinger

Was mich ja immer wieder erstaunt ist, das die lieben Prüfer es auf die 15er abgesehen haben.

Die Prüfgeräte für die Scheinwerfer sind i.d.R. von der Fa. Hella. Gemessen wird im Eilverfahren, mal eben Gerät anheben, rüberschieben, ablesen und auf der anderen Seite abstellen.

An diesem Gerät ist oberhalb der Messlinse ein LUX-Meter. Wenn der eine 12er da hätte, würde das Gerät weniger LUX anzeigen als bei der 15er (die ja 2 Birnen hat). Ausserdem habe ich noch keinen Prüfer erlebt, der die 1m Abstand (Gerät - Scheinwerfer) eingehalten hat.

Also bleibt die Frage.... was soll der ganze Sch***** :(

Im Zeifel den Prüfer bitten, das Gerät 1m vor dem Scheinwerfer zu postieren und selber einen Blick auf das LUX-Meter werfen. Diese sind Rot und Grün unterteilt. Ist Grün - Prüfer fragend ansehen .. ist Rot - betröppelt auf Mitleid machen .. (Dann ist i.d.R. der Scheinwerferspiegel blind)

Sollte der dann immer noch meckern von wegen zu hoch oder so .. dann schnell am linken Rädchen für die Höhenkorrektur drehen (Der dicke knopf neben dem Frischluftauslass) , mit dem Hinweis "Sorry .. hab ich vergessen zurückzudrehen von neulich ... bla bla.."

Wallauwinger

06.08.08, 11:23:35

ZappaSEi

Die 15er hat zwar zwei Birnen aber, bei einer Scheinwerfereinheit dürfen nur beide Birnen gleichzeitig leuchten, wenn diese in einem Gehäuse sind. Bei der 15er ist dieses Gehäuse aber geteilt. Somit entspricht es zwei Gehäusen.
Sorry, aber is so.
08.08.08, 10:11:44

Bkfwinger

Hallo Leute,

muß mich nochmal zu Wort melden.

Das der Scheinwerfer 2.Leuchtmittel hat Ihn erstmal nicht gestört, hat sogar versucht mit einem Buch einen zuzuhalten.

Aber wie schon Chevyfahrer gesagt hat, die hell-dunkelgrenze was das Problem und das diese nicht so sauber abgegrenzt ist wie bei den Dt.Scheinwerfern.
Einer hatte noch gesagt das er die Abendlichen Blender einfach nicht ausstehen könne und mann was dagegen tun müsse.
09.08.08, 00:30:30

Beitragssammler

Hi BkfWinger,

na, da hast du 2 Quadratarschloecher ( sorry der Ausdruck )
erwischt. Schlimm ist allerdings, dass diese A..... auch noch Recht bekommen. Das war einer, unter vielen anderen, der Gruende, warum ich vor 8 Jahren Deutschland verlassen habe. In der " Plauderecke" koennen wir uns gerne ausfuehrlich darueber unterhalten.

Gruss aus Canada

Mac
25.04.23, 11:52:17

avalon_nsw

Hallo.

Hat noch Jemand zufällig dieses uralt Gutachten, das bescheinigt, dass die US Hauptscheinwerfer "Stanley 3471" die "in-etwa-Wirkung" haben und dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann ? Wenn ja bitte senden an: fp.berndt@gmx.de

Vielen Dank
Frank
25.04.23, 12:09:47

Wallauwinger

Hallo Frank,

hast Mail von mir.

Grüße
Wallauwinger Udo
25.04.23, 12:24:13

avalon_nsw

Vielen Dank Udo. Leider hilft mir Deine Zulassungsbescheinigung alleine nicht weiter. Mein (ansonsten netter) DEKRA Prüfer will das Gutachten sehen.

Hat jemand noch dieses uralt Gutachten, in dem bescheinigt wird, dass der Stanley 3471 Hauptscheinwerfer (US-Version) die "in-etwa-Wirkung" hat und somit mit Ausnahmegenehmigung zulassungsfähig bzw. eintragungsfähig ist ?? Danke im Voraus.

Bitte senden an: fp.berndt@gmx.de
25.04.23, 17:13:38

Marcus

geändert von: Marcus - 25.04.23, 17:19:42

Das was ich kenne und ewig kopiert wird ist das Gutachten vom LTI Karlsruhe. Das nützt Dir genau genommen nur was wenn Dein Scheinwerfer vorne unten links mit AA gestempelt ist.
Es sei denn, Du hast Glück und er schaut nicht so genau hin.
Auf diese Kennzeichnung wird in diesem Gutachten hingewiesen da die so Gekennzeichneten Scheinwerfer entsprechend umgearbeitet sind, oder sein sollten.

26.04.23, 10:30:29

Sunshine

geändert von: Sunshine - 26.04.23, 10:35:31

Das Gutachten von der LTI Karlsruhe vom 15.05.98 betrifft den Scheinwerfer Stanley Nr. 033-6349 mit Streuscheibe aus Kunststoff.

Es wird jedoch ein Gutachten oder eine Kopie eines Fzg-Scheines mit Eintrag des Scheinwerfers Stanley 3471 benötigt.
26.04.23, 12:42:46

erich6856

oder eine Kopie eines Fzg-Scheines mit Eintrag des Scheinwerfers Stanley 3471 benötigt.

Ist bei mir eingetragen.
26.04.23, 14:28:01

Rowdy_Ffm

Es wird den TÜV-Prüfer nicht interessieren, trotzdem aber meinen Senf dazu:

Es geht tatsächlich nicht darum, dass die Hell-/Dunkelgrenze in deutschen/europäischen Scheinwerfern anders/besser ist. Es geht darum, dass die US-Scheinwerfer kein asymetrisches Licht ausgeben, sondern ein symetrisches Licht. Soll heißen: Bei den US-Scheinwerfer fehlt im Lichtbild rechts der Winkel nach oben, der zur besseren Ausleuchtung des rechten Fahrbahnrandes dient.
Die Scheinwerfer an sich mit Halogenlicht haben einfach mehr Streulicht und nicht so eine scharfe Hell-/Dunkelgrenze wie beispielsweise Scheinwerfer mit einer Linse (Elipsoidscheinwerfer).

Auch das Problem, dass Zappa seinerzeit angesprochen hatte mit den zwei Birnen ist hinfällig. Richtig, die Scheinwerfer der 15er haben zwei Birnen und zwei Reflektoren. Aber beide Reflektoren sitzen unter einer gemeinsamen Streuscheibe und sind nicht durch einen Steg in der Streuscheibe voneinander getrennt. Damit bleibt der einspurige Charakter des Fahrzeuuges erhalten und es gilt als ein Scheinwerfer. Anders bei der SC47 oder SC68, wo die Scheinwerfer tatsächlich zwei voneinander getrennte Einheiten sind.
 
 
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