130 km/h Reisegeschwindigkeit
08.03.08, 01:28:07
Beitragssammler
Hallo Winger,
also habe heute das Moped endgültig gekauft, soll heißen habe Brief und Schein in der Hand und schon wieder Fragen über Fragen :co:
1.) Eintrag im FZ Schein ???
ZU 0.1/0.2:230KG.*ANHÄNERKUPPLUNG PRÜFZEICHEN:E100-0599*ZU G:400*AUFL.:B.BELADENEN GEPÄCKBEH.IST EINE REGESCHW.ALS 130KM/H UNZULÄSSIG*REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM.BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN* :ab:
Also Kann mir das mal einer ins Japanische übersetzen od. Soheli würde ich auch besser verstehen.
2.) Darf man den Anhänger a.) mit einem Auto transportieren
b.) mit der Wing einen anderen
(kleinen Autoanhänger anhängen?
3.)muss man den Anhänger bei der Versicherung irgendwie
anzeigen??
4.) kann mir einer Tipst zum fahren mit Hänger (hinten am
Moped) geben, merkt man den überhaupt oder ist Vorsicht
geboten?
bin für jeden Tip Dankbar
Grüßle aus Baden
08.03.08, 08:11:10
Beitragssammler
Hallo,
Wenn ich richtig informiert bin, darfst du mit Hänger nur 60 kmh fahren und mit beladenen Koffern und Topcase nur max. 130 kmh. Aber mal ehrlich, wer fährt schon stur 130 ??? Also, wenn ich von Gelsenkirchen zu meiner Kleinen im Schwarzwald fahre, liegt meine Geschwindigkeit meist im Bereich zwischen 120 und 160 kmh, dazu natürlich die Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Autobahn. Sollten die o.g. Angaben nicht richtig sein, lasse ich mich natürlich gerne belehren.
...und viel Spaß mit Deiner Wing :)
08.03.08, 10:07:22
Beitragssammler
Warum hast du deine Fragen eigentlich nicht dem Vorbesitzer gestellt der hätte sie dir bestimmt beantworten können.
08.03.08, 10:19:44
Wallauwinger
Warum hast du deine Fragen eigentlich nicht dem Vorbesitzer gestellt der hätte sie dir bestimmt beantworten können.
Hallo Wingking,
Da er das ganze bei einem Autohändler gekauft hat, gehe ich mal davon aus, das der Händler genauso viel Ahnung hat wie rolfixx selber. Von daher ist deine Frage ...... halt wie immer :(
Erst denken .. dann lenken .. sagt man doch bevor man startet oder ?
Wallauwinger
08.03.08, 10:30:54
Beitragssammler
Hallo Wallowinger,
du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, der hat sogar noch weniger Ahnung als ich, hat nicht mal nen Mopedführeschein.
Mein Nachbar meinte aber das 130 mit beladenem Topcase wohl üblich sein soll wegen Schwerpunktverlagerung hinter dem Hinterrad!
Er meint bei seiner BMW war das auch so?
Versuch dann nächste Woche gleich mal nen WEELY :D :D :D
08.03.08, 12:01:05
Beitragssammler
Warum hast du deine Fragen eigentlich nicht dem Vorbesitzer gestellt der hätte sie dir bestimmt beantworten können.
Hallo Wingking,
Da er das ganze bei einem Autohändler gekauft hat, gehe ich mal davon aus, das der Händler genauso viel Ahnung hat wie rolfixx selber. Von daher ist deine Frage ...... halt wie immer :(
Erst denken .. dann lenken .. sagt man doch bevor man startet oder ?
Wallauwinger
Ich habe geschrieben beim Vorbesitzer nicht beim Autohändler!!!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
08.03.08, 12:03:56
Sunshine
geändert von: Sunshine - 08.03.08, 12:22:41
Hi Rolfixx,
zu 1. die technisch zulässige Anhängelast bei deiner Anhängerkupplung beträgt gebremst sowie ungebremst max. 230 kg. Das andere ist die Hächstgeschwindigkeit von 130 km/h bei beladenem Topcase und Koffern
zu 2. Wenn du einen Anhänger hast, kommt es darauf an ob er zugelassen ist oder nicht.
Einachsiger Anhänger können hinter Krafträdern zulassungsfrei gezogen werden (gem. § 3/II,Nr. 2, Buchst.f Fahrzeugzulassung-Verordnung FZO). Du benötigst dagegen ein Kennzeichen welches für eines deiner Zugfahrzeuge ausgegeben sein muss; eine Abstempelung ist nicht erforderlich.
Hinter einem Auto deinen Wing-Anhänger herziehen, also nur wenn er zugelassen ist. Transportieren geht auch ... aber nur im Koffraum oder innen :D
Wenn du dagegen einen kleinen zugelassenen Autoanhänger hast, darf dieser mit der Wing gezogen werden.
Beachte jedoch: der kleine Hänger darf dann max. 1 m breit sein und deine Anhängelast von 230 kg darf nicht überschritten werden.
zu 3. bei zulassungsfreienm Anhänger ist keine extra Versicherung notwendig.
zu 4. bei richtigem Reifendruck und richtiger Beladung ist ein Hängerfahren kein Problem. Wenn du es nicht gewöhnt bist, dann langsam herantasten, insbesondere verändert sich das Bremsverhalten durch das Gewicht… aber das dürfte klar sein.
08.03.08, 12:09:15
Wallauwinger
Hallo Rolfixx,
also das mit den 130 Km/h mit den beladenen Seitenkoffern ist obligatorisch. In der Tat befürchtet der Fachmann instabilität bei den Fahreigenschaften. Was viele unbeachtet lassen ich jedoch schon selber erlebt habe, das bei "Vollast" das Hinterrad sich mächtig aufheizt bei hoher Geschwindigkeit.
Hänger ist klar ... 60Km/h hinter dem Motorrad in DE, 80 Km/h in CH/B/NL/L und 100 Km/h in F.
Die Angabe in den Papieren dürften die Angaben sein, wenn du das Teil hinter ein anderes Fahrzeug klebst.
Mein Tip: Fahr erstmal ein paar Runden Solo und "gewöhn" dich an die Wing. Ist halt keine BMW :) :)
Dann mit leeren Hänger ein paar Runden über die Landstrasse und dann mit 2 Zementsäcken (als Balast) vorsichtig an die Grenzen tasten. (Bremsverhalten ... etc.)
Wallauwinger
08.03.08, 12:29:39
Beitragssammler
Hallo Wingerfreunde,
vielen Dank für die guten Tips, nun bin ich klüger das mit dem herantasten werde ich mir zu Herzen nehmen.
Und nun zu
Winking: ;) habe inzwischen den Vorbesitzer ausfindig gemacht (war nicht so einfach) aber noch nicht erreicht. Auch habe ich inzwischen erfahren das er ein gebürtiger
Gauda ist, da ist wohl ein Hänger nebst Kupplung obligatorisch :D :D :D
Vielleicht kennt Ihn ja einer von Euch: Hans-Jürgen M. kommt aus 76261 Gutach im Breisgau, hat die Wing bei Chistoph gekauft und bei Gisbert Gaß letztes mal warten lassen.
08.03.08, 12:46:56
Wallauwinger
Ich habe geschrieben beim Vorbesitzer nicht beim Autohändler!!!
Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Kleiner Tip: Der Autohändler war der Vorbesitzer ... Der letzte Nutzer war der Typ, von dem der Händler das Teil in Zahlung genommen hat (gehe ich mal von aus).
Eigentümer ist der, dem es gehört. Besitzer ist der, der die momentane Hoheit über die Sache hat.
Im Restaurant bist du Besitzer des Stuhls auf dem du gerade sitzt (hoheit über die Sache). Eigentümer ist das Restaurant .. alles klar ? :D
Aber wenn du des Lesens so kundig bist, hätte die Auskunft über Hängerbetrieb besser geholfen als der Hinweis "Frag doch Vorbesitzer" .. nach 30 Jahren Wing und so viel Erfahrung weist du das doch sicher auch ... oder nicht ???
Schönes WE
Wallauwinger
08.03.08, 17:08:41
Beitragssammler
Udo wenn du schon postest dann bitte korrekt.
Bei Kraftfahrzeugen ist laut Rechtsprechung zumindest in Deutschland derjenige der Vorbesitzer welcher im Brief eingetragen ist.
Möglicherweise ist das in der Schweiz anders das entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich fahre zwar schon 33 Jahre Wing aber niemals mit einem Anhänger, weil das rumgeeiere mit 60KM/H für mich nix mit Motorrad fahren zu tun hat, da war ja meine Kreidler Florett schneller.
08.03.08, 17:44:30
Wallauwinger
Udo wenn du schon postest dann bitte korrekt.
Bei Kraftfahrzeugen ist laut Rechtsprechung zumindest in Deutschland derjenige der Vorbesitzer welcher im Brief eingetragen ist.
Möglicherweise ist das in der Schweiz anders das entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich fahre zwar schon 33 Jahre Wing aber niemals mit einem Anhänger, weil das rumgeeiere mit 60KM/H für mich nix mit Motorrad fahren zu tun hat, da war ja meine Kreidler Florett schneller.
Ach Wingking .. schön das es dich gibt :)
Das ist zwar auch Quatsch .. aber das wissen die anderen schon längst ....
Der Brief ist für die Aussage nix Wert. Beispiel aus der Praxis:
Das Auto meines Sohnes ist Eigentum von Ihm und er Besitzt es auch. Im Brief ist mein Name drin, da das Fahrzeug auf meine Versicherung zugelassen ist. Deshalb habe ich von seinem Auto trotzdem kein Schimmer :)
Und nun das besste ... in den Briefen wird nix mehr an Halter (so heissen die Menschen, auf die das Fahrzeug zugelassen wurde) eingetragen, ausser dem aktuellen. Also wenn man Pech hat, steht da der Vater des ehemaligen Fahres drin und der hat dann genausoviel Ahnung wie der Autohausbesitzer.
Ausserdem ging es nicht darum das
DU mit Hänger und 60 über die Strasse tuckerst .. sonder vielmehr der Appell an deine 33 Jährige Erfahrung und dem schier unerschöpflichen Breitenwissen eines Goldwingfachmanns.
Da wäre eben mehr drin gewesen als "frag mal nach .."
Happy Weekend :)
Wallauwinger
BTW: In der Schweiz gibt es Fahrzeugausweise und jedes Fahrzeug hat eine Stammnummer. KFZ-Schein und Brief oder Fahrzeugschein Teil 1+2 kennt man hier nicht. Sieht aus wie der alte graue Führerschein von mir.
08.03.08, 20:34:19
Wallauwinger
Ich liebe dieses Forum ;) ;)
Tur zwar nichts zur Sache , aber ich war heute mal wieder auf der Bahn und bin da auch 60 gefahren.
Aber Tempomatanschlag und ich glaub, da war noch 'ne 1 vor....
Echt cooooooooooooooooooooollllllllllll. :awg:
Gruß Gunter
Dann haste aber den Modifizierte Tempomat :) .. der Originale macht bei 120 Km/h dicht :)
Wallauwinger
08.03.08, 23:03:21
Beitragssammler
Ha, mein Wochenende ist Dank des Forums mal wieder gerettet.
Nun bin ich wieder up to date ueber Anhaengerlast in Deutschland, Geschwindikeit mit Anhaenger in Europa,
bin informiert ueber Vorbesitzer, Nachbesitzer,Eigentuemer,
Nachsitzer,Hochsitzer usw.und alles mit nur einer Frage eines Mitgliedes. Eigentlich fehlt mir noch die genauere Erklaerung ueber Beischlaefer,Mitschlaefer, Siebenschlaefer und eigentlich alles was mit schlafen ueberhaupt zu tun hat, denn Canada erwacht langsam aus dem Winterschlaf.
Beste Gruesse
Mac
08.03.08, 23:44:24
Beitragssammler
:D
Ich lese und denk Mir mein Teil .
Besitzer ist der, der , den Brief hat.
Gruss Georg
09.03.08, 08:44:25
Beitragssammler
Der Brief ist für die Aussage nix Wert. Beispiel aus der Praxis:
Das Auto meines Sohnes ist Eigentum von Ihm und er Besitzt es auch. Im Brief ist mein Name drin, da das Fahrzeug auf meine Versicherung zugelassen ist. Deshalb habe ich von seinem Auto trotzdem kein Schimmer :)
moin,
mir ist neu das man ein fahrzeug auf die versicherung zulässt, ausser der versicherung gehört das fahrzeug.... ausserdem ist es total egal wer in den papieren als besitzer, halter, eigentümer oder eseltreiber steht. unser auto läuft auf den namen meiner frau (beim kraftverkehrsamt) und die versicherung auf meinen namen.......
gruss aus der hauptstadt
@wallau und wingking
ausserdem könnt ihr euch privat anmachen, das hat hier nichts zu suchen..... :ab: :mm:
09.03.08, 09:18:55
Beitragssammler
Zitat:
Besitzer ist der, der , den Brief hat
Sorry das ist m. E. falsch,
Du kannst Besitzer von einer Sache sein, bist aber kein Eigentümer. (Du hast das Fahrzeug auf Deinen Namen angemeldet, Der Brief besitzt aber Deine Oma)
Umgekehrt: Du kannst Eigentümer einer Sache sein bist aber nicht der Besitzer. (Du hast den Brief und Deine Oma fährt die Wing)
und...
Du kannst Eigentümer und Besitzer zugleich sein. (Du hast den Brief und hast das Fahreug auf Dich angemeldet)
Belehrt mich, wenn es anders sein sollte...
09.03.08, 09:33:49
Beitragssammler
vielleicht hilft der
link weiter
09.03.08, 09:42:47
Beitragssammler
:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
also da ich nun echt verunsichert bin, frag ich jetzt meine Frau ob gnädigerweise ohne Anhänger mit 60 km/h mal fahren darf (wird nämlich
auf sie zugelassen)
Goldwing-Forum ;) da werde Sie geholfen
Nachtrag
auf
09.03.08, 09:51:53
Beitragssammler
Gute Idee mit dem Link
So hatte ich es ja in kurz geschrieben... ;)
Zitat:
frag ich jetzt meine Frau ob gnädigerweise ohne Anhänger mit 60 km/h mal fahren darf (wird nämlich sie zugelassen)
Das solltest Du tun.... besser iss das.... Fragen können Ehen retten... ;)