19.04.09, 01:32:14
Beitragssammler
Hi Torsten,
so wie Werner es beschrieben hat, kenne ich es auch aus unzaehligen Sendungen aus USA. Anhand der Rechnung stellt der Zoll die Gebuehren fest, die der Postbote abkassiert und an die Finanzbehoerde weiterleitet. Die Post fungiert tatsaechlich zum Handlanger des Finanzamtes. Sind allerdings Unstimmigkeiten vorhanden, muss man selbst zum Zoll. So bei Werner, als ich ihm undeffinierbare Teile schicke und das auch noch ohne Rechnung. Da ist der Zoll einfach ueberfordert und will Erklaerungen.
Es mag zwischenzeitlich anders sein. Sind ja schon paar Tage vergangen. :D
Gruss aus Canada
Mac
19.04.09, 09:00:20
Beitragssammler
Hi Mac,
ich glaube mit den unterschiedlichen Verfahren wie Behoerden/Aemter usw. gleiche Vorgaenge abarbeiten kann man Buecher fuellen. Es gibt sicherlich auch unterschiedliche "Abkommen/Vertraege" zwischen Finanzbehoerden und in diesem Fall mit der Post die wir nicht kennen.