Nebelscheinwerfer
02.01.21, 13:55:51
Beitragssammler
Hallo und moin, euch allen ein Frohes neues und gesundes 2021.
Ich habe die such funktion benutzt aber leider nichts passendes gefunden.
Deshalb meine frage, ich möcte die GW ja etwas verschönern und habe mir wie auf den Bild zu sehen ist einen Bugspoiler mit Nebelscheinwerfer gekauft.
Kann mir jemand was erzählen was ich noch benötige und wie ich es anschließe?
Im vorraus schon mal vielen dank und bleibt gesund, Tom.
02.01.21, 17:18:02
Christian SU
Der gezeigte Stecker ist der "normale" Honda Stecker für die Nebelscheinwerfer. Die Gegenstück solltest du eigentlich an der SC47 haben. Ich weiß leider nicht wo die genau im original liegen. Bei meiner waren die Stecker abgeschnitten und gegen Quetschverbinder ersetzt worden.
:rk:
Dann brauchst du noch den Schalter. Vorsicht die Schalter für Modelle mit und ohne Airbag sind unterschiedlich. Desweiteren noch ein Relais. Der restliche Kabelkram sollte vorhanden sein.
Bei Fragen nochmal explizit schreiben, was dir unklar ist.
02.01.21, 18:16:33
Flüsterer
Im originalen Schaltplan gibt es kein Relais - ich gehe mal davon aus, dass dieses im Schalter integriert ist, den wenn die blaue Leitung Plus bekommt (Fernlicht) schalten die Nebler ab...
Ich hatte jetzt die Sie aus dem Schaltplan hochladen wollen,aber wieder einmal macht die unnötige und restriktive Einschränkung des Forums das zu aufwändig... Das Bildschirm Foto am iPad ist nun mal ein *.jpeg....
Wäre mal an der Zeit, daran und an der Restriktion der Dateinamen und der Auflösung an moderne Zeiten anzupassen...
02.01.21, 20:53:29
Beitragssammler
Vielen dank für die anworten, ich trau mich morgen da mal ran und melde mich dann. Gruß, Tom
03.01.21, 08:31:35
Beitragssammler
Guten Morgen
Ich habe an meiner SC47 ebenfalls die Bugscheinwerfer vor 6Wochen eingebaut.
Die beiden Stecker waren bei mir mit am Kabelbaum unterm vorderen Motordeckel mit eingebunden dort wo die kupplungsleitung zum Kupplungsnehmerzylinder geht.
Die Stecker waren aber nicht kompatibel
Ich habe die Enden abgeschnitten und neue wasserdichte Stecker angebaut jetzt funktioniert alles super.
03.01.21, 19:13:19
Beitragssammler
Hallo GW Freunde, ich hab heute den Bugspoiler mit Scheinwerfer angebaut, den Bugspoiler zu wechseln war nicht Kompliziert.
Ich habe dann ein stecker an der Hupe gefunden, bevor ich nun aber anfange den stecker ab zu schneiden erstmal die frage ob diese kabeln die richtig sind.
Ich hoffe ihr könnt das auf die Bilder erkennen.
Liebe grüße und im vorraus vielen dank.
Tom
03.01.21, 20:35:23
Christian SU
Yupp, richtiges Kabel bzw. Stecker.
Es ist richtig dass das Relais im Schaltplan nicht erscheint, das Relais ist aber notwendig um die Nebel bei Fernlicht auszuschalten. Dies ist leider die z.Zt. gültige Vorschrift.
03.01.21, 20:38:56
Christian SU
Kauf dir unbedingt wasserdichte Stecker/Buchsen.
An dieser Stelle ist bei Fahrtwind und Regen mit Sichheit für eine "höhere" Luftfeuchte zu rechnen :D
Z.B.:
Klickst du hier
04.01.21, 07:44:42
Beitragssammler
Perfekt, Vielen dank.
Vielleicht noch ein Tipp was für ein Schalter man nimmt oder einfach einen x beliebigen?
:awg:
Gruß, Tom
04.01.21, 09:35:51
roofmakermichel
Den gibts in Original von Honda,und wird links eingebaut,da wo auch Höheneinstellung / Fahrwerk
der Drehschalter verbaut ist. Da ist oben rechts die Öffnung für den Schalter schon vorbereitet.
Der Anschlußstecker müsste da auch schon rumhängen.
Viel Spaß beim Basteln,allett wird jutt. :p :p :p
04.01.21, 10:08:15
Christian SU
Z.B.:
hier
Wie ich schon schrieb: Es gibt zwei verschiedene Varianten. Für mit oder für ohne Airbag.
Nachtrag zu roofmakermichael:
Falls du Airbag hast, dann kommt der Schalter in die Radiobedieneinheit. Auch dort ist die entsprechende Aussparung vorhanden.
04.01.21, 12:16:36
Beitragssammler
Danke jungs, ihr seit Top :danke:
04.01.21, 13:05:03
Alex S.
So wie ich das sehe müssen Nebelscheinwerfer nicht mehr ausgehen bei eingeschaltetem Fernlicht. Das war mal so. Bei meinen letzten 3 fabrikneuen Autos, 2xVW 1xBMW, haben die Nebler bei Fernlicht immer geleuchtet. Und da kannst du jetzt mal 9 Jahre zurück gehen.
04.01.21, 13:57:32
Olli/Lippstadt
Nebellichter dürfen heutzutage gemeinsam mit dem Abblendlicht leuchten, zum gemeinsamen Strahlen mit Fernlicht habe ich keine Rechtsvorschrift gefunden, also wird das wohl auch zulässig sein. Allerdings gilt immer noch die Vorschrift, dass sie nur bei Beeinträchtigung der Sichtverhältnisse (unter 50m) benutzt werden dürfen, also ein Dauerbetrieb immer noch ein Lotteriespiel, allerdings mitwenig Risiko, ich fahre seit 4 Jahren so rum, bin nie deswegen angehalten worden.
04.01.21, 14:39:49
Flüsterer
Für alle Österreicher : gilt nicht bei uns, Nebelscheinwerfer dürfen jederzeit genutzt werden, lediglich bei einer Vorschrift, die Abblendlicht vorschreibt, dürfen diese nicht statt diesem verwendet werden, aber natürlich zusätzlich dazu (z.B. in Tunneln)
04.01.21, 16:26:37
roofmakermichel
Bei mir sind die Nebler so geschaltet,das sie automatisch ausgehen,wenn das Fernlicht aktiviert wird. Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen,daß diese vorgeschriebene Zwangsschaltung nicht mehr Bestandteil der StVZO sein soll.
Diese Schaltung wird durch ein Öffner-relais erreicht. Sobald Fernlicht eingeschaltet wird,geht ein Stromabgriff vom Fernlicht zum Öffner-relais,wodurch dieses automatisch den Stromfluß der Nebler unterbricht.
04.01.21, 17:01:34
Christian SU
...daß diese vorgeschriebene Zwangsschaltung nicht mehr Bestandteil der StVZO sein soll...
Irgendwie kann ich mir das auch nicht vorstellen, das die Zwangsabschaltung nun nicht mehr gelten soll. Aber ich weiß es nicht und habe auch noch nix im Netz gefunden.
Bei mir ist die Zwangsabschaltung (über das o.g. Relais) eingebaut.
Sollte das wirklich jetzt erlaubt sein, dann fliegt das Relais heraus.
PS.: Habe es gerade bei meinem Fahrzeug Ford Focus Baujahr 2019 ausprobiert (Kein Grauimport oder EU-Fahrzeug, deutsches Fahrzeug vom deutschen Ford Händler). Nebler gehen bei Fernlicht automatisch aus. Ich kann mir nicht vorstellen das Ford sowas verbaut (was ja mit Kosten verbunden ist), wenn es nicht ausdrücklich verlangt wird.
04.01.21, 17:26:22
Olli/Lippstadt
Ich habe geforscht, Fernlicht und Nebellicht ist ausgeschlossen, also ist an deinem Fuhrpark alles korrekt angeschlossen. Zu einspurigen Kraftfahrzeugen habe ich bisher noch keine spezielle Rechtsvorschrift gefunden, also gehe ich davon aus, dass wir Kradfahrer von dieser Vorschrift nicht erfasst sind.
QUELLE:
§52 StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.
Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
04.01.21, 17:36:22
Flüsterer
...Und bei deutschen Modellen funktioniert dann nur ein Nebelscheinwerfer...?
Irgendwie kann das nicht ganz stimmen, da ja viele Einspurige KFZ mit ZWEI Nebelscheinwerfern ab Werk ausgestattet sind - ist das aus einem Buch oder online?
04.01.21, 17:58:25
Olli/Lippstadt
Du interpretierst da etwas hinein, was nicht gesagt wird. Da wird nirgends von "einem" Nebelscheinwerfer gesprochen. Daher begründet sich auch kein Widerspruch, wenn Motorradhersteller ihre Fahrzeug mitpaarweise verbauten Nebelscheinwerfern ausrüsten, also da stimmt durchaus alles. Und die Quellenangabe ist grundsolider deutscher original Gesetzestext (StVZO bedeutet Straßenverkehrszulassungs-Verordnung).