17.12.10, 21:50:29
Beitragssammler
Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird. Wenn die Lichtquelle gegen eine weder typgeprüfte noch für die Bauartgenehmigung des Scheinwerfers vorgesehene Lichtquelle ausgetauscht wird, erlischt diese Bauartgenehmigung und damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§19 STVZO, Absatz 2, Satz 2, Nr. 1). Fahren ohne Betriebserlaubnis führt zu Einschränkungen des Versicherungsschutzes (§ 5, Absatz 1, Nr. 3 KfzPflVV, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungs-Verordnung). Auch wer solche nicht typgeprüften Beleuchtungsgeräte verkauft, muss mit Schadensersatzansprüchen der Käufer rechnen. Denn mit der Weitergabe dieser Teile übernimmt der Verkäufer nicht nur die Garantie, dass sie zu dem vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, sondern unter Umständen auch die Risiken des Schadens, und das in unbegrenzter Höhe.
ride with pride
Carlo
17.12.10, 22:04:31
Goldfire
toll :D :D :D
18.12.10, 00:18:38
Beitragssammler
Hi Carlo,
wenn das so ist, ist deine Betriebserlaubnis mindestens 10 mal erloschen. :D
In allen unseren Fahrzeugen ist Xenon und ich moechte es nicht missen. Klar, hier ist Canada und nicht Deutschland.
Ausser dem koennen Geschaedigte in Germany die Zubehoerhaendler in USA verklagen. Wuerde mich interessieren, wie die Klage ausgeht.
Gruss aus Canada
Mac
18.12.10, 00:23:09
Beitragssammler
Hallo Mac,
ich brauche keine Betriebserlaubnis, ich hab ja keinen Betrieb :D :D :D :D :D :D
Ich wollte nurmal die Gesetzeslage darstellen, es kann jeder machen was er möchte er muss dann im Fall des Falles auch die Folgen tragen. Lichttechnisch ist bei mir alles gesetzeskonform.
ride with pride
Carlo