Überschreitung der maximalen erlaubten Zuladung
13.04.10, 16:41:30
Beitragssammler
:mad: ... ich sag doch, ich war dabei als die Zwei festgenommen wurden .... Donnerstag vorletzter Woche ! :p
Mensch Feddo
das war der 1. April ;) :D :)
13.04.10, 21:41:55
Beitragssammler
:mad: ... ich sag doch, ich war dabei als die Zwei festgenommen wurden .... Donnerstag vorletzter Woche ! :p
Oha, dann kämen Jutta und ich aus dem Knast nicht mehr raus! Einfach mehr Luft in die Reifen und ab die Post!
Gruß
Werner
26.10.17, 08:18:08
Beitragssammler
Alte Geschichte aufwärmen.....
Aber noch immer ein akutes Problem, wie ich sehe.
Bei meinen 12ern kann ich 208 kg zuladen.
Bei einer angebotenen 15er 185 kg, bei einer
anderen sogar nur 143kg(!).
Dies sind die Wert lt. der Papiere - nicht nachgewogen.
Selbst 185kg ist schon geradezu laecherlich.
Wenn ich nackich 85kg wiege (was man bei >180cm nicht
unbedingt als "fett" bezeichnen kann), dann komme ich
mit Stiefeln, Helm und Kombi sicher auf fast 100kg.
Dann bleiben fuer 3 grosse Koffer, Freundin, Tankrucksack
zusammen noch 85kg im besten Fall - bei der oben aufgefuehrten
15er sind es 43kg.
Im Durchschnitt ist eine deutsche Frau 79 Kilogramm schwer.
Also praktisch unmoeglich, legal zu zweit zu fahren. Was tun?
Thailaendische Freundin suchen? Anorexie ausleben lassen?
Ist irgendwie keine Loesung. Also bei der 12 bleiben - oder ?
Ja, ich weiss: guggt keiner nach... noch nie Aerger gehabt...
Mag alles sein. Aber spaetestens bei einem Unfall mit Personenschaden
(egal ob selbst verursacht oder nicht) wird - wenn es nicht die
Polizei vor Ort schon tut - die zahnungspflichtige Versicherung
aktiv werden und den Taschenrechner bemuehen. (Wenn der Sachbearbeiter
nicht voellig verbloedet ist)
Und da wird dann hier in anderen Threads dringendst von Jet-Helmen
abgeraten, wg. der Gefahr des Gesichtsverlustes.....
Ich sehe da dann noch die viel groessere Gefahr: man hat sich wg. eines
augenscheinlich nicht selbst verursachten Unfalls die Fresse weggerubbelt
und sowohl die gegnerische Haftpflicht als auch die eigene Unfallversicherung
argumentieren:
Haetten Sie das Mopped mal nich so ueberladen - dann haetten Sie auch noch
rechtzeitig bremsen koennen.
26.10.17, 11:33:47
Kuzel
Hallo Wiki
Ja, der Thread, den Du hier aufwärmst, ist schon ziemlich alt, aber das Thema ist doch immer noch aktuell bzw. wird zunehmend aktueller, weil es eine klare Tendenz gibt. Danke also.
Habe eben mal in den Fahrzeugschein meiner GL1800, Baujahr 2009 gelesen:
Nutzlast: 115 Kg
Zulässiges Gesamtgewicht: 607 Kg
Nach meinem Kenntnisstand darf man das zulässige Gesamtgewicht um 10 Prozent überschreiten.
Somit komme ich 115 + 61 auf 176 Kg Zuladung. Das ist schlicht ein Witz, wenn man berücksichtigt wofür die GL1800 steht.
Diesen Punkt werde ich im Hinterkopf halten, wenn ich mir die Neue ansehen werde ;-)
Ich fahre u.a. noch meine alte K1100LT, Baujahr 1993. Dort lese ich im Fahrzeugschein:
Nutzlast: 226 Kg
Zulässiges Gesamtgewicht: 500 Kg
Somit komme ich auf 226 + 50 auf 276 Kg Zuladung. 100 Kg mehr. Das ist doch eine Ansage – oder?
Ach ja, meine K hatte serienmäßig eine elektrisch verstellbare Scheibe – in etwa das Prinzip wie bei der neuen Goldwing, die so etwas jetzt (2018) tatsächlich auch haben wird. Bei meiner GL habe ich eine elektrisch verstellbare Scheibe nachgerüstet.
Wenn ich allein unterwegs bin – insbesondere, wenn ich auch mal Schotter nicht ausschließen kann/will – dann nehme ich immer öfter die K. Wenn ich mit meiner Frau unterwegs bin, dann besteht sie natürlich aus nachvollziehbaren Gründen auf die Goldwing. Bei Urlaubfahrten (mit Gepäck) überschreiten wir das zulässige Gesamtgewicht natürlich regelmässig – leider. Bin wirklich gespannt, was die Neue hier zu bieten hat.
Bei meiner Suzuki GS850G, Baujahr 1979, mit der ich nächstes Jahr (solo) nach Biarritz fahren möchte, komme ich auf: 202 + 46 = 248 Kg Zuladung. Irgendetwas ist da schiefgelaufen in den letzten Jahrzehnten. Aber wenn sich beim Motorradkauf niemanden dafür interessiert, dann …
Michael
26.10.17, 15:34:51
Beitragssammler
Da ist definitiv was schief gelaufen!
Motorräder werden im Bußgeldkatalog nicht explizit erwähnt.
Aber ab 5% Überladung kostet es Geld - zwar nur 10 EUR.
Aber legal wird das Fahren durchs Bezahlen eben nicht.
Ich vermute, die Ursache fuer die Gewichtsbeschränkungen sie
die Vorgaben der Reifenhersteller - weil schwächstes Glied der
Kette.
Nur: wenn sich der Moped-Hersteller auf bestimmte Reifen
eingeschossen hat, dann sind diese Daten im Schein drin
und man bekommt sie vermutlich nur durch eine exorbitant teure
Sonderprüfung höher eingestuft - auch wenn die anderen
Fahrwerksteile das ab könnten.....
Ich schau grad in den Schein einer 96er Cruise-II (125cc):
199kg Zuladung! Bei 141 kg Leergewicht.
26.10.17, 19:26:34
Olli/Lippstadt
Motorräder werden im Bußgeldkatalog nicht explizit erwähnt.
Es heisst Kraftfahrzeuge, wenn ich mich nicht irre, also ist eine Erwähnung wohl nicht nötig.
26.10.17, 20:32:38
Beitragssammler
"Es heisst Kraftfahrzeuge, wenn ich mich nicht irre, also ist eine Erwähnung wohl nicht nötig."
Nötig nicht - aber LKWs werden anders behandelt als PKWs und Busse anders als LKWs.
Also läge es nahe, auch Mopeds extra zu behandeln.
Vermutlich stammt das aber alles aus einer Zeit, als Mopeds noch 100kg wogen
und nur einen Sitz hatten... ;-)
Das es mal 1/2-Tonner geben würde hat wohl niemand geahnt bzw. nicht mitbekommen....
28.11.17, 19:07:19
Beitragssammler
Um auch mal wieder hier im Forum meinen Senf dazu zugeben:
Wenn das mit der Festnahme stimmt dann bestimmt nicht wegen Überladung. Da wird niemand festgenommen auch nicht bei LKW und PKW.Da must du die Kiste stehenlassen oder abladen und ein Bußgeld gibt es auch aber nie ne Festnahme - evtl. in F oder I aber bei uns nicht.
Und wegen der Nachprüfung des Gewichtes bei einem Unfall. Ich habe noch nie davon gelesen dass es einen Motorradunfall wegen Überladung gegeben hat. Auch in den Einschlägigen Sendungen - Achtung Kontrolle und so - da werden immer nur die evtl. Anbauteile, Lautstärke, Geschwindikeit etc. geprüft und bemängelt. Es war noch nie was dabei nach dem Motto - hey sie sind zu fett für die Maschine. Oder - sie müssen uns jetzt zu einer Waage folgen / auf die Waage fahren.
Also aus meiner Sicht - völlig unnötige Gedanken die ihr euch da macht.
Klar so im Hinterkopf sollte man es schon haben und z. B. beim Reifendruck darauf achten ob man allein, zu zweit und zusätlich Gepäck unterwegs ist. Aber das sollte eigentlich selbstverständlich sein
28.11.17, 19:45:30
Walter Zilly
Ich denk bei einem Unfall werden Reifen ob eingetragen oder die Motorleistung verändert worden ist und nicht eingetragen überprüft. Aber das das Gewicht kontrolliert wird habe ich auch nicht gehört.
Bei einem Arbeitskollegen der Fahranfänger ist hat der Polizist nach dem Unfall als erstes die Drossel auf Funktion bzw ob sie noch eingebaut ist kontrolliert.
Und viele Mopeds 🏍 haben nur 190 kg Zuladungen.
29.11.17, 18:14:00
Beitragssammler
Hallo zusammen :)
ich war auf dem Holland treffen 2016 und da hatten wir auch das Thema Überladung :p
ich hatte mein großes zelt dabei und war alleine dort
ich war dann zuhause bin so wie ich war auf die Waage gegangen
Leergewicht von meiner 1500er
385 kg Leer beladen 480 kg ohne Fahrer :D
570 kg Leer beladen 600 kg mit Fahrer :(
jeder der eigentlich auf ein treffen geht hat eigentlich Überladen :awg:
Gruß Jürgen :awg:
29.11.17, 19:20:44
st1100
Es gibt ja eine Lösung für das Problem:
30.11.17, 09:55:06
Goldfire
Warum nicht einfach stillschweigend hinnehmen. Das Thema wird hier so breitgetreten das eventuell die Freunde von der Streife hellhörig werden und uns wegen sowas auch mal auf einen Parkplatz lotzen. Baucht nur einer den Anfang zu machen. Und je nach Laune von denen sind Wir dran. Ich geh mal davon aus das mit 2Personen plus ein bisschen Gepäck fast jede Wing überladen ist.
30.11.17, 11:16:46
Samenmann
:goodposting
Das ist auch meine ( persöhnliche ) Meinung.
Fahre ja auch schon ein paar Jahre, noch nie eine Kontrolle, geschweige denn wegen Gewicht.
30.11.17, 11:43:51
Kuzel
Hallo
Genau wegen solcher Einstellungen zu dem Thema kann uns Honda ja auch so einen Luxustouren verkaufen, der sein Versprechen zumindest betreffend Zuladung nicht einlöst.
Kein Spediteur käme je auf die Idee, sich Fahrzeuge in den Fuhrpark zu stellen, die bei „normaler“ Beladung illegal unterwegs wären, weil seine Fahrzeuge bisher noch nicht auf zulässige Zuladung kontrolliert wurden.
Michael
30.11.17, 15:54:35
Klonko
geändert von: Klonko - 30.11.17, 15:56:18
@Kuzel
„Habe eben mal in den Fahrzeugschein meiner GL1800, Baujahr 2009 gelesen:
Nutzlast: 115 Kg
Zulässiges Gesamtgewicht: 607 Kg“
In der Schweiz ist das Leergewicht „das Gewicht des einsatzbereiten, unbeladenen Fahrzeugs mit Kühl- und Schmiermittel und Treibstoff (mind. 90 Prozent) einschliesslich … des Führers oder der Führerin, dessen oder deren Gewicht mit 75 kg angenommen wird“ (SR741.41 VTS Art. 7). Gilt glaube ich seit 1995.
D.h. bei deiner 2009er sind es 115kg+75kg = 190kg effektive Nutzlast.
Bei meiner 2014er (USA Modell mit Airbag) waren es 474kg Leergewicht und 599kg Gesamtgewicht, d.h. 123kg +75kg = 198kg effektive Nutzlast.
30.11.17, 18:37:12
Beitragssammler
Ich bin bei Goldfire und Samenmann,
Da wird ein Thema aufgeblasen das gar keines ist. Ich kenne keinen Biker der bisher mit seinem Moped gewogen worden ist.
Des Weiteren ist das wie mit dem Thema MHD bei Lebensmitteln, das ist die Mindesthaltbarkeit und nicht das Maximum, heißt, die Wing bricht nicht gleich zusammen wenn etwas mehr zugeladen ist
30.11.17, 19:08:16
GW Frank
geändert von: GW Frank - 30.11.17, 19:08:29
Vergleichen wir jetzt schon Quark mit Mopeds? Na dann, gute Nacht. :ab:
Gruß Frank
30.11.17, 19:24:55
wernair
geändert von: wernair - 30.11.17, 19:27:15
War ja nur ein Vergleich Frank, und dieser ist passend. :mm:
Man kann es auch mit Wohnwagen oder Wohnmobilen vergleichen, da haben sicherlich auch 80% Übergewicht, fahren trotzdem. So wie auch damals ;)
30.11.17, 20:19:33
Kuzel
@Klonko
Vielen Dank für die Aufklärung, so passen die Relationen schon besser, wobei ich die erlaubte Zuladung für eine Goldwing dennoch enttäuschend finde.
Michael
30.11.17, 22:19:13
Kuzel
Hallo zusammen
Was die Zuladung bei der Goldwing mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.
Es hat hier doch niemand behauptet, dass die Goldwing bei Überladung sofort zusammenbricht. Natürlich fährt sie dann noch. Aber das ist hier doch auch gar nicht das Thema.
Auch wenn Wohnwagen und Wohnmobile auch häufig überladen unterwegs sind, macht es die Sache doch nicht besser. Womöglich sind diese oft deshalb überladen unterwegs, weil umfangreich Getränke und diverse Vorräte gebunkert werden. Das ist mindestens fahrlässig, denn dafür sind die Fahrzeuge nicht konstruiert.
Bei der Goldwing ist jedoch bereits eine Überladung mit zwei Personen und „normalen“ Gepäck gegeben. Da sehe ich schon noch erheblichen Unterschied.
Michael