Garantie beim freien Händler

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04.07.06, 00:31:46

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 14.11.06, 00:08:40

Welcher Winger kennt sich aus????

GL 1800 Baujahr 2004 Händler gibt 3 Jahre Garantie.

Nach nach 11/2 Jahren ist der Schalter für die Nebelscheinwerfer defekt. Ist dies noch ein Garantiefall?

Händler meint nein!!!

da es sich um ein Zubehörteil handelt.

Jegliches Zubehör was nicht zur Werksausstattung gehört hat keine Garantie, auch wenn es sich an der Maschiene beim Kauf schon befindet. So der freie Händler. Ich meine das der Goldwinghändler die Motorräder so anbietet wie sie im Verkaufsraum stehen. Wenn von 3 Jahren Garantie die Rede ist müsste man doch darauf hingewiesen werden das nur die hälfte des Motorrades diesen Anspruch hat oder?

Danke für die Antwort


17.07.06, 18:18:22

Beitragssammler

Hallo Ron,

Dein Händler kann Dir keine 3 Jahre Garantie geben. Nur der Hersteller eines Artikel gewährt eine Garantie. Er kann Dir auf freiwilliger Basis eine Gewährleistung von 3 Jahren einräumen.

Vom Gesetz her ist Dein Händler verpflichtet, Dir eine Gewährleistung über einen Zeitraum von 2 Jahren einzuräumen.

In den ersten 6 Monaten geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorgelegen haben kann. In Deinem Fall mit dem defekten Schalter must Du Deinem Händler beweisen, dass der Defekt bereits in den ersten 6 Monaten eingetreten ist. Dies kannst Du definitiv nicht beweisen, es sei denn, Du hättest bereits im Zeitraum bis 6 Monaten den Mangel gerügt.

Gruss Jimmi
17.07.06, 18:26:13

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 17.07.06, 18:44:23

Hallo Ron,

ich arbeite selber in der fahrzeugbranche wenn auch nict bei Moppeds aber das ist wurscht.

Wenn es ein neufahrzeug war hast du 2 Jahre lang einen Garantieanspruch, bei einer gebrauchten nur ein Jahr. Ausser es wurde etwas anderes, vom Händler oder Hersteller, wie in deinem fall vereinbart! Alles weitere liefe unter Kulanz, das bedeutet der Händler kann die Kosten, nachträglich, beim hersteller geltend machen um sie ganz, oder teilweise ersetzt zu bekommen, darauf besteht aber kein Rechtsanspruch. Allerdings gute Händler versuchen das zumindest zwecks Kundenbindung !

Ob freier oder Vertragshändler ist dabei wurscht, diese Regeln gelte für beide !

ich hoffe die Auskunft hilft dir weiter

Gruss Günni
10.11.06, 20:56:43

Beitragssammler

Händler gibt aber nur auf die nackte Goldwing Garantie nicht auf die Extras die beim Kauf sich aber schon an der Maschiene befanden( Chromteile usw.So habe ich aber die Maschiene doch gekauft.
Wurde auch nicht beim Kauf darauf hingewiesen.

Ist denn sowas in Ordnung bei einem freien Händler?

Danke für eue Meinungen
10.11.06, 23:07:18

Beitragssammler

Hallo Ron,

klre antwor, nein es ist nicht in Ordnung. Alles was sich, bei der Übergabe, am fahrzeug befand unterliegt dieser Sachmängelhaftung.

Gruss Günni
11.11.06, 10:22:27

BluewingerSE

Also,du musst hier ganz klar zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden. Der Gesetzgeber hat 2003 das Gewährleistungsgesetz überarbeitet. Demnach muss jeder gewerbliche Händler auf seine verkaufte Ware eine zweijährige Gewährleistung geben. Bei einer gebrauchten Ware kann diese auf ein Jahr reduziert werden, was dann im Kaufvertrag festgehalten werden muss. Allerdings bezieht sich die Gewährleistung immer auf den Zustand der Ware beim Gefahrenübergang, das heisst bei Übernahme oder Auslieferung. In den ersten 6 Monaten greift die Beweislastumkehr, das heisst der Händler muss dem Kunden beweisen, das das Fahrzeug bei Auslieferung technisch in Ordung war. Danach muss der Kunde beweisen das der Defekt schon am Abholungstag vorhanden war.
WICHTIG: Im Rahmen der Gewährleistung hat der Händler grundsätzlich ein Nachbesserungsrecht!!! Also immer erst an den ausliefernden Händler wenden !!!
Bei Neuwaren wird in der Regel vom Hersteller (nicht vom Händler) der Gewährleistungszeitraum mit einer Garantie von zwei Jahren überzogen. Gebrauchte Fahrzeuge können vom Händler mit einer Garantie bedacht werden. Zu jeder zusätzlichen Garantie gibt es ein Zertifikat in der die Bauteile genau benannt sind, Garantieausschlüsse festgelegt sind und die Kostenübernahme geregelt ist.
Fazit:
Gewährleistung könnte nach 1 1/2 Jahren greifen, wenn sie nicht im Kaufvertrag auf ein Jahr reduziert ist. Allerdings müsstes Du dem Händler beweisen das der Schaden schon bei Auslieferung vorhanden war, was sehr schwer fallen wird.

Garantie greift nur, wenn es sie überhaupt gibt (Garantiepass) und wenn Lichtschalter in den Bauteilen mit aufgeführt sind. Dabei spielt es keine Rolle ob Original oder Zubehör.

Ja und dann gäbe es noch die Kulanz, was aber im Ermessen des Händlers liegt und davon abhängt, ob du dem Händler auch weiterhin ein wichtiger Kunde bist. Das könnte z.B. so aussehen, das Du nur das Material bezahlst und der Händler den Einbau übernimmt.

Ich hoffe ich hab ein wenig geholfen
Gruß Holger
 
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