TÜV Eintragung unserer AHK

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10.06.09, 15:42:31

Eisbaer39

ich bekomme langsam das KOTZEN, ich war heute bei TÜV Rheinland und wollte unsere Anhängerkupplung eintragen lassen. Gutachten und Einbauanleitung sowie Fahrzeugpapiere alles an Bord. Nachdem man mich zuerst fast 3 Stunden hat warten lassen, bemühte sich der Prüfer endlich zu mir.
Zuerst dachte ich ich hätte einen Gehörschaden, der Prüfer meinte nachdem er die Unterlagen eingesehen hatte ich kann Ihnen die AHK nicht eintragen, weil in den Fahrzeugpapieren keine Anhängerlast eingetragen ist. Nun frage ich Euch, wie habt Ihr Eure AHK eingetragen bekommen, es steht bei keinem Motorrad eine Anhängerlast in den Papieren.
Ohne Anhängerlast kein Eintrag so die Worte des Prüfers. Wo bekomme ich was schriftliches her bezüglich dieser Anhängerlast für GL 1500 Bauj. 89???

Gruß an alle Winger
Uwe
10.06.09, 16:01:26

Beitragssammler

Hi,
bei mir steht unter Ziffer 29(bei Anhänger ohne Bremse) 150kg.
TÜV-Bericht vom 28.03.2002

Wingergruß Günter
10.06.09, 16:46:26

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 10.06.09, 17:49:41

Moin
Hast PN
89er,Stützlast 20Kg, Anh.Last. O1; 150 Kg gebremst

10.06.09, 17:45:28

Beitragssammler

Moin,

ich hab bei meiner 88er 230 kg Anhängelast und 40 kg Stützlast eingetragen. Sieht so aus:

Ziff.27: für max. 230 kg Anh.-Last u. 40 kg Stützlast
10.06.09, 17:51:05

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 10.06.09, 17:51:22

Friedel.... du hast ein Gespann!!!, da sind andere Werte, da höheres Leergewicht.
10.06.09, 17:54:15

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 10.06.09, 18:00:14

Hy Feddo,

wer lesen kann ist klar im Vorteil. :aspass:

Das Gespann ist n 89er. Ich hab die AHK an der solo. Nehme das Gespann auch raus aus der Sig., hab ich vorgestern verkauft.
11.06.09, 15:14:41

Eisbaer39

Hallo,
das Problem ist bei unserem Prüfer, das er die Kupplung nicht eintragen will, weil er nicht weiß wieviel Kg Anhängerlast man mit der Goldwing ziehen darf. In meinem Gutachten steht auch drin 30 Kg Stützlast und 150 Kg Anhängerlast. Diese Daten interessieren ihn momentan nicht, er geilt sich an der nicht eingetragener Anhängerlast im Brief auf. Wo haben Eure Prüfer die Anhängerlast her für die Briefeintragung? Was darf eine Goldwing ziehen, wo kann man dies nachsehen? Gibt es was schriftliches über die Anhängerlast ?
Was kann ich machen, war auch schon bei der DEKRA und GTÜ die dürfen nur Eintragungen machen wenn ein Teilegutachten vorliegt, nicht bei einem Gutachten ( Einzelbauartgenehmigung )so ein Schei....
Ich brauche Eure Hilfe sofern mir in dieser Angelegenheit jemand helfen kann.

Schönen Feiertag noch an alle
Gruß
Uwe
11.06.09, 15:37:56

ZappaSEi

Also bei mir wurde seinerzeit die Anhängelast vom Prüfer bei der Abnahme der Kupplung eingetragen. Meines Wissens gibt es da eine Formel aus Gewicht des Zugfahrzeuges und so weiter. Das aber müßte der Prüfer wissen. Wenn nicht sollte er sich an seine übergeordnete Stelle wenden.
Ich weiß das ist nicht sehr hilfreich, aber alles was ich dazu weiß. Du könntest ja auch noch einen der großen Goldwinghändler fragen, wie die das Managen.
Gruß
Zappa
12.06.09, 16:27:20

Bkfwinger

geändert von: Bkfwinger - 12.06.09, 16:32:12

Hallo hpgw58,

hatte bei der Dekra mal angefragt.

Der Spezi für Krad sagte mir .... Leergewicht + 75kg geteilt durch zwei----- also 237Kg ----
Aber die meisten Goldwinger haben AHK mit 150 / 200 Kg.
War eigentlich Super nett der Prüfling.

Ach so noch etwas --- beim Tüv bin ich mit meinem Scheinwerfer garnicht über den Lampentest gekommen,
bei unserer Dekra hat der nur geschaut ob mein Lenkkopf Spiel hat. ( Kein Stück mit gefahren , so kanns gehen )

 
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