04.06.09, 16:24:03
Beitragssammler
Hallo zusammen,
und wieder mal habe ich eine Frage.
Ich habe gsehen, das es in Holland einen Händler gibt,( klar, es gib auch andere )ich meine aber
den hier :
MOTORRADHANDEL MENSEN - EXPORT VON GEBRAUCHTEN MOTORRAEDERN FUER GANZ EUROPA
Hier mal den Link.
http://home.mobile.de/MOTORRADHANDEL-MENSEN
Nun meine Frage 1.
Hat jemand mit diesem Händler schon erfahrung gemacht ?
Und wenn ja, welche ?
Und Frage 2.
Wie ist das, wenn ich mir im Ausland eine Wing kaufe, mit Üerführung und Zulassung ?
Gib es da Probleme, muss ich Zol zahlen usw.
Freue mich über Antworten von Euch.
04.06.09, 17:06:06
Beitragssammler
Uwe,
guck mal unter www.zoll.de
04.06.09, 23:30:17
Beitragssammler
Darauf achten, das der Holländische KFZ-Brief (Kentekenbewijs) ordnungsgemäß vom RDW (Strassenverkehrsamt in NL) ausgetragen wird. Dann noch eine Ausfuhrbescheinigung (Uitvoerverklaring) ausstellen lassen, dann gibts beim Anmelden hier auch keine Probleme wegen Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Zoll. TÜV nach §21 machen, beim Strassenverkehrsamt zulassen und neuen Brief in Empfang nehmen. Fahren und sich an der Wing freuen.... :) Eigentlich alles ganz einfach. Zoll, Mehrwertsteuer oder dergleichen fallen dann natürlich auch nicht an.
Übrigens sind viele Deutsche StVA's (zumindest hier im Norden weiss ich das) mit den Behörden in NL vernetzt.
Beim Mensen in Emmen hab ich mir vor 2 Wochen mit einem Bekannten die 1200 Aspencade angeschaut, leider Lichtmaschine defekt... sonst wären € 2500 günstig gewesen und ich hätte einen Winger mehr im Bekanntenkreis gehabt :(
Gruß vom Doc :awg:
05.06.09, 10:18:29
BluewingerSE
Hallo Hoehmi,
Das ist kein Problem eine Wing aus Holland in D zuzulassen. Du brauchst die ordnungsgemäß abgemeldeten holländischen Originalpapiere und ein so genanntes "COC". Dann ist keine TÜV abnahme mehr erforderlich.
Die Mwst zahlst du in Holland und in der EU fällt kein Zoll an. Das COC soll der Händler besorgen, bekommst du aber auch bei Honda zu der jeweiligen Maschine.
Gruß Holger
05.06.09, 14:02:18
Beitragssammler
Moin Zusammen,
das mit den COC-Papieren (COC = Conformity of Certification oder auch EU-Zulassung) ist ne feine Sache, gibts aber erst seit ca. 1997... wenn das Objekt der Begierde also älter als 12 Jahre ist, wird sich sowas kaum auftreiben lassen. Bleibt also nur §21 beim TÜV... ist aber auch nicht so ein Aufwand wie viele glauben, hat bei meiner Wing nicht länger gedauert wie ne normale HU. Die Fahrzeugdaten für den neuen Brief hat der Prüfer aus der Briefkopie einer baugleichen Wing übernommen, die hatte ich vorsorglich besorgt.>> kurze Probefahrt über den Hof >> feddich... Wenn man sich da vorher anmeldet, können die aber auch ein Datenblatt aus dem Zentralarchiv besorgen (Hat ein Bekannter mit seiner E-Glide, Bj 1978? aus USA so gemacht). Natürlich kann ich nur von meinen Erfahrungen beim TÜV hier in Osnabrück berichten, aber das sollte ja eigentlich Bundesweit einheitlich sein, ausser das im Osten (blödes Wort, aber neue Bundesländer hört sich auch nicht besser an) die DEKRA für §21 zuständig ist.