Nationales Recht über EU-Recht - Wofür dann EU-Recht ?

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09.04.09, 11:15:48

Wallauwinger

Hallo Leute ... es ist schon korrios was Deutschland so alles machen kann.

Wie wir alle wissen, dürfen ja nur Reifen auf die Wing geschraubt werden, die von Honda eine Freigabe haben und/oder in dne Papieren eingetragen sind.

Sowas nennt man Markenbindung .... mmhhh nur ist das nach EU-Recht garnicht zulässig ..

Zur Erklärung:

Was ist die Reifen-Marken-Bindung?

* Bis Ende der '80er Jahre waren Motorrad-Reifen durch ihre Größen-Bezeichnung und die Index-Zahlen (Last und Geschwindigkeit) im KFZ-Brief/Schein angegeben

oft war eine Alternativmöglichkeit für Vorder- und Hinterrad angegeben eine weitere Alternativmöglichkeit bestand darin, zugelassene Vorder- und Hinterrad-Größen Paare "über Kreuz" zu kombinieren.

* Daraus ergab sich für die MotorradfahrerInnen gute Möglichkeiten, aus dem vorhandenen Angebot "den für sie besten" Reifen auszuwählen.

* Ende der '80er Jahre beginnen einige Hersteller, einen spezifischen Reifen (sowohl Marke als auch Typ und Maß) im KFZ-Brief/Schein für Vorder- und Hinterrad verbindlich vorzuschreiben.

* Seit Mitte 1990 schreiben alle Motorradhersteller (Ausnahme APRILIA) in Deutschland den Reifen (Marke, Typ und Maß) im KFZ-Brief/Schein für Vorder- und Hinterrad verbindlich vor. Es gibt keine
Alternativmöglichkeit mehr.

* Diese Reifen-Marken-Bindung gibt es nur in Deutschland! Die MotorradfahrerInnen der anderen EU-Staaten sind in ihrer Reifenwahl von Markenfreigaben unabhängig.


Was ist die Reifen-Marken-Bindung?

* Bis Ende der '80er Jahre waren Motorrad-Reifen durch ihre Größen-Bezeichnung und die Index-Zahlen (Last und Geschwindigkeit) im KFZ-Brief/Schein angegeben

* oft war eine Alternativmöglichkeit für Vorder- und Hinterrad angegeben

* eine weitere Alternativmöglichkeit bestand darin, zugelassene Vorder- und Hinterrad-Größen Paare "über Kreuz" zu kombinieren.

* Daraus ergab sich für die MotorradfahrerInnen gute Möglichkeiten, aus dem vorhandenen Angebot "den für sie besten" Reifen auszuwählen.

* Ende der '80er Jahre beginnen einige Hersteller, einen spezifischen Reifen (sowohl Marke als auch Typ und Maß) im KFZ-Brief/Schein für Vorder- und Hinterrad verbindlich vorzuschreiben.

* Seit Mitte 1990 schreiben alle Motorradhersteller (Ausnahme APRILIA) in Deutschland den Reifen (Marke, Typ und Maß) im KFZ-Brief/Schein für Vorder- und Hinterrad verbindlich vor. Es gibt keine Alternativmöglichkeit mehr.

* Diese Reifen-Marken-Bindung gibt es nur in Deutschland! Die MotorradfahrerInnen der anderen EU-Staaten sind in ihrer Reifenwahl von Markenfreigaben unabhängig.


Verstoß Deutschlands gegen die Direktive 97/24/EU

* In Sachen Reifen verstößt Deutschland gegen die Direktive 97/24/EU

* Grund: Deutschland schreibt die Reifen-Marke verbindlich vor

* MotorradfahrerInnen aus D protestieren beim zuständigen Ministerium

* Interessenvertreter der MotorradfahrerInnen aus D legen Protest bei der EU-Kommission ein

* durch die Initiative der Motorradfahrer-Verbände wird über deren Dachverband FEMA bei den EU-Institutionen Protest eingereicht

* EU-Parlamentarier stellen Fragen im Parlament und fordern eine Stellungnahme der EU-Kommission

* Offizielles Ergebnis dieser Nachfrage: "Deutschland verstößt in Sachen Motorrad-Reifen gegen die Direktive 97/24/EU"

* Es kommt zu einer formalen Verurteilung Deutschlands im EU-Parlament

* Deutschland ignoriert die Verurteilung durch das EU-Parlament


So .. ich wollte es nur mal als Information so zur Verfügung stellen .. mich selber betrifft es nicht, da wir in der Schweiz alles draufnageln dürfen was auf die Felge passt.

Wingergrüsse

Wallauwinger
09.04.09, 11:54:34

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 09.04.09, 11:55:05

Was verlangst oder erwartest du ?
Das ist ordentliche deutsche Bürokratie ! :ab: :allkaes: :frust:
Das geht beim Reifen los und ist bei der Geschwindigkeitsregelung für Hänger nichts anderes.
:vergiss: :vergiss: :vergiss: :vergiss: :vergiss:

Gruß Guide
 
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