21.03.09, 15:46:56
Beitragssammler
Moin,
ich frage für jemanden aus dem Four Forum der für einen Bekannten fragt, der mit seiner 125er einen Anhänger ziehen will.
Ich habe erst mal behauptet, es ist wie beim Auto, zulassen und dann ziehen, egal ob Sportanhänger oder normalen Transporter. (Mein Bootstrailer musste auch zugelassen werden, benötigt aber keine Verscherung)
Gruß
Willy
21.03.09, 15:50:13
Beitragssammler
Soviel ich weiß brauchen die Dinger nur eine einmalige TÜV- Abnahme. Und das war´s. Nur noch ein zum Mopped passendes Nummernschild dran schrauben.
21.03.09, 15:58:03
Beitragssammler
Dann hätte ich wieder was dazu gelernt....
Gruß
Willy
21.03.09, 20:03:28
bärchenwinger
look in the book .... ;)
Gem. § 3 Absatz 2 Ziffer f
Fahrzeugzulassungsverordnung zulassungsfrei
War,so glaube ich,vorher im § 18 der StVZO geregelt.
Dieser Paragraph ist aber wohl im Rahmen der "Europäisierung" weggefallen...
25.03.09, 12:05:12
GWFFGW
Ehemals § 18 ist korrekt. Der Hänger benötigt keine seperate Zulassung, nur das gleiche Kennzeichen wie das Mopped.
Gibt und gab zwar reichlich Theater beim Verkehrsamt,weil da keiner durchblickt, aber was solls.
Erst als ich denen den ausgedruckten § 18 vorlegte, funzte es.