Neuer Helm
17.12.08, 01:15:51
Beitragssammler
Hi Leute,
gestern habe ich mir einen neuen Helm zum Schneemobilfahren zugelegt. So etwas war mir bisher unbekannt und ich dachte, dass er auch fuer Wingfahrer interessant sein koennte.
Das Teil ist ein "Flip-Up" Helm. Er hat ein Nasensupport,
was heisst, dass beim Aufsetzen ein Gummi ueber die Nase gleitet, um das Atmen zu vereinfachen. Ein Kinnschutz, der mit Druckknoepfen befestigt wird ,ist auch dabei.
Das Visier ist HighTech. Es besteht aus Doppelplastic und wird mittels eines mitgelieferten Kabels beheizt und ist somit beschlagfrei.
Besonders fuer Brillentraeger wie mich zu empfehlen.
Mittels eines Hebels kann ein eingebautes Sonnenvisier bei Bedarf runtergeklappt werden. Nix mit laestigen Sonnenbrillen. Im Lieferumfang ist eine Sturmhaube und ein Tragebeutel.Dieser Helm ist einfach klasse.
Preis $ 289. Er ist eigentlich fuer den Schnee konzipiert,
aber auf der Wing genau so gut oder eben besser. Bisher habe ich nichts besseres an Helme gesehen. TUEV und DOT geprueft. Ob es so etwas in Deutschland gibt, weis ich nicht.
Gruss aus Canada
Mac
Hier mal Bilder
17.12.08, 08:21:04
Beitragssammler
Hallo Mac,
das hört sich gut an. :D
Kannst Du mal ein Bild einstellen? :awg:
17.12.08, 09:20:47
Beitragssammler
Hallo Mac
Das hört sich echt gut an, aber wie die Deutschen so sind brauchen die hier noch ne Prüfung TUEV und DOT allein reichen nicht aus hier muß es die ECE-Norm sein.
siehe den Link
>>>:cool:<<<
Warum muß immer alles, was einem gefällt, unter irgend einem Gesetz fallen, das es wieder verboten ist? :ab:
LG Frank
17.12.08, 13:51:13
Sunshine
geändert von: Sunshine - 17.12.08, 13:52:23
Zitat:
Warum muß immer alles, was einem gefällt, unter irgend einem Gesetz fallen, das es wieder verboten ist? abgelehnt LG Frank
Warum? ... ist doch nicht verboten !
Wenn man sich die einzelnen Verordnungen und Ergänzungen genau durchliest, dann bedeutet dies im Klartext, dass auch nach dem 31. Dezember 1992, bis zum heutigen Tag, Schutzhelme verwendet werden dürfen, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind.
Anders ausgedrückt: Obwohl nach § 21a Absatz 2 StVO amtlich genehmigte Schutzhelme getragen werden müssen, können ebensogut Schutzhelme getragen werden, die nicht amtlich genehmigt sind.
17.12.08, 16:52:26
Beitragssammler
hier noch 2 Bilder.
Ich selbst vertreibe diese Helme nicht. Oder besser: Ich verkaufe ueberhaupt keine Helme, kann sie aber besorgen.
Die Dinger gibt es in den verschiedensten Farben. Am unkompliziertesten ist schwarz. Passt auf alles.
Das Spiralkabel zur Visierheizung ist 3-geteilt. Einfach
irgendwo ( Batterie ) anklemmen. Dann funktioniert es wie bei der Sprechanlage. Alle Innenteile sind zur Reinigung herausnehmbar. Ich habe das Teil heute im Schnee und bei minus 16 Grad getestet. Endlich mal kein Beschlagen des Visiers oder meiner Brille.
Gruss
Mac
17.12.08, 17:00:47
Beitragssammler
Hallo nochmal :D
Ich dachte immer das es auch in Deutschland Pflicht ist, einen Helm nach ECE-Norm zu fahren.
Schau mal hier da habe ich das her.
LG Frank
17.12.08, 20:55:13
Norbert-1500
Hallo,
Helme müssen in Deutschland ein ECE-Zeinen haben!!!!
:nochfragen
Das Zeichen das auf dem Bild von MAC zu sehen ist reicht nicht.
Es handelt sich nur um eine Zertifizierung der Herstellerfirma nicht um ein ECE Zeichen (CE22).
Norbert
17.12.08, 22:04:32
Beitragssammler
Hallo,
Helme müssen in Deutschland ein ECE-Zeinen haben!!!!
:nochfragen
Das Zeichen das auf dem Bild von MAC zu sehen ist reicht nicht.
Es handelt sich nur um eine Zertifizierung der Herstellerfirma nicht um ein ECE Zeichen (CE22).
Norbert
Heute ist mir auf dem Originalkarton aufgefallen, dass es diese Helme auch DOT/ECE geprueft gibt. Ich werde den Hersteller mal anschreiben. Hier drueben brauchen wir nur das DOT Pruefzeichen, weshalb mein Helm auch kein ECE Zeichen hat.
Gruss aus Canada
Mac
18.12.08, 13:33:56
Norbert-1500
Hallo Streetmaster66,
:dergros:
Du hast Recht meine Information war schon etwas älter (bin halt nicht der jüngste) und berut auf meinem imensen halbwissen.
Norbert