Welche Reifen Marke?

original Thema anzeigen

 
02.11.24, 13:07:54

2024winger

geändert von: 2024winger - 02.11.24, 13:41:33

Ich weiß, für manche ist die Reifen Marke heilig, aber ich bin eigentlich flexibel.
Auf meinen bisherigen BMWs bin ich mit den Metzeler Reifen immer gut gefahren (hatte auch mal andere drauf).

Ich hole meine 15er erst im kommenden April ab und weiß gar nicht welche Bereifung drauf ist, ich muss sagen, ich habe auch verpennt das Restprofil zu prüfen.
:nichzufass:

Daher habe ich mich heute mal hingesetzt und nach den Reifengrößen 130/70R18 63H und 160/80R16 75H gesucht. Dabei fiel mir auf, des es nur 3 Hersteller gibt die für die 15er die Reifen anbieten:
Dunlop mit Elite4
Metzeler mit ME888 Marathon Ultra
Bridgestone mit G701/702

Der im Handbuch angegebene Reifen Dunlop K177F/K177 ist mir bei der Suche nicht mehr über den Weg gelaufen.

Was fahrt ihr so und wie zufrieden seid ihr mit den verschiendenen Herstellern?
02.11.24, 14:25:33

Walter Zilly

geändert von: Walter Zilly - 02.11.24, 14:42:01

Es gibt noch den Avon Cobra Chrom
Ich bin sehr zufrieden hat Grip und läuft keiner Spurrille nach.
02.11.24, 16:29:13

erich6856

ich habe auch den Avon drauf, ein super Reifen.
02.11.24, 17:03:34

Olli/Lippstadt

geändert von: Olli/Lippstadt - 02.11.24, 17:12:36

Vorwort, ich kann nur für die 180er sprechen.

Ich empfehle rein "subjektiv, die von Honda ab Werk vorgesehene Bridgestone-Bereifung auch für die 1500er, die funzen nach meiner Probiererei von allen kaufbaren Kombinationen am Besten. Bei Nässe sind auf der Wing alle Pellen scheisse, kein Vergleich zu meinen Fahrten bei Nässe mit FJR 1300, Honda Pan European 1300 oder BMW RT. Diese Mopeds konnte man auch bei Nässe noch sehr behende durchs Geläuf bewegen, mit der Goldwing leider undenkbar.

Die Goldwing ist mit ihrem enormen Gewicht halt bei Nässe ein zwangsweise sehr vorsichtig zu bewegendes Gefährt, der Arsch wirft sich hinten schneller weg, als man das von früher mit seinen Tourerdickschiffen gewohnt war. Mein Kaufgrund zur DCT Tour wegen elektronischer Verhütung des Problems hat sich nicht bewahrheitet, das System arbeitet scheisse im Vergleich zur BMW GS und Co, daher hab ich die SC 79 wieder verkauft, die Traktionskontrolle war unterirdisch schlecht.

Der Avon hatte mir eigentlich von allen Reifen am besten zugesagt, aber der baut leider zum Ende so schnell ab, dass ich mal mit einem STVZO-konformen Reifen morgens zur Tagestour losfuhr, am Abend war die Pelle Glatze. OK, es wurde stramm am Kabel gezogen, aber das hatte ich mit meinen vorherigen Reifen nie so erlebt. Da war der Reifen dann bei mir auch raus. Wie gesagt, das sind alles sehr subjektive eigene Erfahrungen, muss man nicht glauben, soll nur ggfls. als Entscheidungshilfe dienen.

Bei trockner Fahrbahn konnte ich alle kaufaufbaren Reifenkombinationen ausquetschen bis zur physikalischen Grenze der Schräglage, da tun die sich alle nix, Haftung 1a. Daher wurde ich zum Bridgestonekäufer, da die bei Nässe von allen "da" beschissenen Reifen noch die meiste Haftung aufweisen.
02.11.24, 17:11:31

2024winger

Danke für den Hinweis mit den Avon.
Ja, die hatte ich auch gesehen, habe sie aber für sog. Billigreifen gehalten.

02.11.24, 17:28:10

erich6856

Die Eigendämpfung ist besser wie der Dunlop Elitte, und die traglast auch, wenn ich richtig gelesen habe.
02.11.24, 18:53:52

WingWing

Also ich komme mit den Dunlop Elite 4 sehr gut zurecht.
02.11.24, 19:17:56

WingWing

Also ich komme mit den Dunlop Elite 4 sehr gut zurecht.
02.11.24, 23:35:32

Moench

#7 + #8 - WingWing - jetzt mußt Du nur kennzeichnen welcher Beitrag für vorne oder hinten ist.
03.11.24, 01:02:42

duke_edward

geändert von: duke_edward - 03.11.24, 01:04:07

Ich bin etwas verwundert das niemand hier auf die TÜV Problematik hinweist.
Bei meiner Vorführung im September wurde mir gesagt das ich bei der nächsten Prüfung die Reifen entsprechend der Eintragung im KFZ Schein draufhabe oder es muss eine Zulassungs Prüfung durch den TÜV erfolgen?

Finde im Moment hier nicht den Faden bei dem über diesen „Unsinn“ sehr viel geschrieben und diskutiert wurde .
Also mal in die Zulassung schauen welche Reifen dort eingetragen sind.

Siehe auch den Faden zur Petition in der Reifenecke.
03.11.24, 10:09:04

erich6856

geändert von: erich6856 - 03.11.24, 10:14:40

Wurde hier schon beschrieben. Ich bin erst zum Tüv und habe gefragt was ich machen muss. Ich soll den Reifen Montieren und vorbei kommen, er macht dann eine Abnahme und ich bekam dann eine Prüfung nach §19(2) STVZO für 46,90€ und da der TÜV fällig war eine Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO) für 75,10€.
Dann bin ich auf die Zulassungsstelle und machte einen Antrag auf Änderung technische Daten, kostete 12,30€ und ich bekamm einen neuen Fahrzeugschein mit dem eingetragenen Reifen. So lief das ab.
Ich habe jetzt den AVON drauf.
03.11.24, 10:30:34

2024winger

geändert von: 2024winger - 03.11.24, 10:31:30

ich verstehe das mit dem TÜV gerade nicht, Honda hat doch div. Reifen freigegeben und die Reifenhersteller doch auch. Wo liegt das Problem?
Wie gesagt ich bin jetzt Wiedereinsteiger und hatte bisher nie Probleme mit irgendwelchen Reifen die vom TÜV hätten abgenommen werden müssen. Mir liegen auch die Papiere nicht vor das ich daraus etwas ersehen könnte (Abholung und Zulassung im April 25).
Die im Handbuch angegebene Bereifung Dunlop K177 gibt es ja nicht mehr, also muss eine Alternative von Honda freigegeben werden und das haben die doch gemacht.
Dateianhang:

 - Reifenfreigaben Honda_Sc22_05.pdf (96.33 KByte | 21 mal heruntergeladen | 1.98 MByte Traffic)


Dateianhang:

 Bridgestone G702.pdf (59.56 KByte | 10 mal heruntergeladen | 595.61 KByte Traffic)


Dateianhang:

 Dunlop Elite4.pdf (35.31 KByte | 13 mal heruntergeladen | 459.09 KByte Traffic)


Dateianhang:

 ME888 Marathon Ultra.pdf (881.15 KByte | 13 mal heruntergeladen | 11.19 MByte Traffic)


03.11.24, 10:38:47

erich6856

Früher haste die Reifenfreigabe von Honda oder vom Reifenhersteller vorgezeigt bei einer Kontrolle oder TÜV.
Heute muss bei unseren alten Fahrzeugen das eingetragen sein. Das hängt auch mit der Zulassung zusammen E-Zulassung oder andere.
Auf der Zulassungsstelle sagen sie auch dass es früher einfacher war.
03.11.24, 10:52:50

duke_edward

Ist halt eine neue Einnahmequelle für den TÜV.

Die Freigaben von Honda interessieren die nicht.

Der TÜV Prüfer müßte theoretisch den Reifen an sein Limit fahren und auch andere Test damit machen . Alles was die Reifenhersteller für die Freigaben gemacht haben.

@2024winger
Deine Maschine wird doch im April 2025 zugelassen und bekommt neuen TÜV wenn ich das richtig verstehe.
Also ist der Verkäufer hier in der Pflicht TÜV konforme Reifen auf der Maschine zu haben.
Vielleicht nimmst Du mit dem Verkäufer mal Rücksprache.

@erich6856
Wie ist der link zu dem Faden wo das alles mit den Reifen besprochen wurde?
03.11.24, 11:03:46

2024winger

was soll dieser Käse mit Eintragung wenn von beiden Seiten (Krad und Reifen) die Freigaben vorliegen?
naja, man wird heute überall ausgenommen.
Wenn es aber nur die paar Reifen gibt dann lass ich die eintragen, jedes Jahr einen anderen und ab dem 4 Jahr habe ich die Freiheit den einen oder anderen zu fahren, ja tut weh, aber wenns nicht anders geht!?!?

@duke_edward, ich werde den Händler schon die Sache machen lassen, ist ja kein Unbekannter in Niedersachsen. Ich werde ein Auge auf die Papiere haben nachdem ich das nun weiß.

Ein Foto von der Maschine hatte ich gemacht als ich dort war und wenn ich das Bild vergrößere kann man das Profil der Dunlop Elite4 erkennen. Aber es muss ja nicht der beste Reifen sein, daher kam nur die Frage auf, was ihr von den genannten Reifen haltet. Ich wollte damit keine Diskussion über Freigaben und TÜV etc. lostreten.

Aber was sich so in den Jahren geändert hat,....
03.11.24, 11:07:51

erich6856

geändert von: erich6856 - 03.11.24, 11:09:02

Schau mal das habe ich hier im Forum gefunden,

TransalpTom



Zur aktuellen Verfahrensweise bei Reifenfreigaben ein paar Erklärungen:

- eine Reifenfreigabe des Herstellers reicht für den nachweis der Vorschriftsmäßigkeit des Motorrades nicht mehr aus, wenn eine Reifenbindung besteht, d.h. die neue Reifenpaarung muss u.U. als §19(2) bzw §21 StVZO Abnahme für eine Einzelbetriebserlaubnis durch einen Sachverständigen abgenommen und vom Strassenverkehrsamt eingetragen werden.

Was sich jetzt sehr ärgerlich anhört ist eine Folge dessen, dass es die Reifenhersteller einfach übertrieben haben und nicht nur Hersteller und Profiltyp freigegeben haben, sondern auch Größen, die gar nicht passten.

Aber i.d.R. gibt es für viele eine einfachere Lösung, momentan haben sich die Herren Prüfingenieure aber noch nicht mit dem Thema befasst, Schulungen der Prüfer sind in Kürze zu erwarten.


Es gibt drei Arten Genehmigungen, die ein Kraftrad haben kann:

1) eine allgemeine Betriebserlaubnis ABE (national)
2) eine Einzelbetriebserlaubnis EBE (national nach §21 oder EG nach §13 EG-FGV)
3) eine EG-Typgenehmigung


Ursache für den ganzen Kram mit Reifenbindung ist, dass die Reifengröße bei verschiedenen Herstellern gewisse Toleranzen haben. Jede Reifengröße hat eine s.g. "Reifenhüllkurve", also ein Toleranzband zwischen dem kleinsten und dem größten Reifenmaß bei der selben Reifengröße, also einmal am unteren Toleranzende und einmal am oberen Toleranzende.


Bei Fahrzeugen, die eine EG-Typgenehmigung haben, wurde in deren Homologationsverfahren diese Reifenhüllkurve bei der Begutachtung des Musterfahrzeugs mit berücksichtigt, darum findet ihr bei EG Typgenehmigungen auch wenig Reifenfabrikatsbindungen, bei neueren Fahrzeugen gar keine mehr.
Für EG Typgenehmigte Krafträder reicht also die Freigabe des Herstellers, sofern überhaupt noch etwas drinsteht.

Bei ABE Fahrzeugen ist das anders, bei der Homologation eines ABE Fahrzeuges gab es diese Regelung mit der Reifenhüllkurve noch gar nicht und demnach fand sie auch keine Berücksichtigung, bei EBE Fahrzeugen wurde analog verfahren.

Jetzt gibt es bei den 1500ern, die ABE oder EBE Fahrzeuge sind, zwei Möglichkeiten:

Ihr stellt das Fahrzeug zur Begutachtung vor und der Reifen passt, aber die Abstände der Reifenhüllkurve sind nicht erfüllt, so bleibt nur die Einzelabnahme der neuen Bereifung (ärgerlich, weil es den Reifen in ein paar Jahren evtl auch nicht mehr gibt und das ganze von vorne los geht, kostet halt) oder der Platz reicht für die Reifenhüllkurve aus und dann kann die ursprüngliche Reifenbindung entfallen.

Im Falle der Einzelabnahme hat diese nach §19(2) in Verb. mit §21 StVZO zu erfolgen, das darf nur ein amtl. anerkannter Sachverständiger der Technischen Prüfstelle (in den alten Bundesländern einer der TÜV, in den neuen ausschließlich DEKRA) oder ein Regionaler Begutachter des Technischen Dienstes, das sind in allen Bundesländern bestimmte Prüfer der DEKRA, der TÜVs, der GTÜ und ganz selten auch der KÜS.

Ist die Freigängigkeit zur Erfüllung der Reifenhüllkurve erfüllt, kann die Reifenbindung entfallen, diese Streichung kann nach §15(1) FZV erfolgen, das darf jeder Prüfingenieur, egal welcher Prüforganisation.

Jetzt ist das Thema so neu, dass sich vermutlich 95% der Prüfingenieure mit der Streichung der Reifenfreigabe noch gar nicht befasst haben, die Weiterbildungen zu dem Thema stehen aber an, demnach ist das durch den Überraschungsmoment der Regelung mit der Streichung gerade davon abhängig, was Dein Prüfer schon an Infomaterial von seiner Prüforganisation bekommen hat und ob entsprechende Weiterbildung schon gelaufen ist.



"... wir werden sehen, sagte der Blinde ..."

ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen.
03.11.24, 11:18:20

erich6856

Aber was sich so in den Jahren geändert hat,....

Ich dachte auch, was soll das jetzt, früher reichte die freigabe vom Reifenhersteller für unsere alten Motorräder aus, aber in unseren alten Fahrzeugscheinen steht halt noch eine Reifenbindung drinnen, das hat halt einem nicht gepasst. In der Zulassungsstelle sagten sie auch, was für eine Dummheit, jetzt haben wir wieder mehr Arbeit, das alte war doch OK.
03.11.24, 11:28:44

2024winger

OK, ich kann da ja auch nicht loslassen, habe eben hier gelesen, "jeder der eine andere Reifengröße fahren möchte als die welche in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, dies in Zukunft prüfen und eintragen lassen muss."
Die Reifengröße ist doch etwas anderes als Hersteller

[URL=""]https://bvdm.de/politik-und-leistungen/fema-umwelt-verkehrspolitik-gesetzgebung/artikel/Reifenfreigaben.php[/URL]
03.11.24, 12:48:40

erich6856

Ich finde wenn die Reifengröße und die Mindesttraglast und sonstige Reifendaten die selben sind wie die Original eingetragenen Reifen, sollte nichts zu ändern sein, wenn aber die Größe zb.verändert wirt sollte eine Prüfung durch den TÜV Pflicht sein. Auch wenn die Traglast größer ist wie vorgegeben ( AVON zb. ), bedarf es kein Prüfung. Das ist meine Meinung. Der Hersteller ist doch nur ein Name.
03.11.24, 12:54:17

Olli/Lippstadt

War wir uns erhoffen und die Obrigkeit draus macht, ist halt oft das berüchtigte Höllenfeuer.
 
 
Impressum

Powered by: phpMyForum © Christoph Roeder