Kein TÜV

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06.08.24, 18:47:21

KlausFfm

Der TÜV hat mich heute wieder nachhause geschickt. Grund Reifen wären nicht gültig. Hinten sind Dunlop K177. Vorne Avon RoadRider und die hat der TÜV beanstandet. Die wären nicht zugelassen. Hab im net auch kein Freigabeschein gefunden. Also müssen 2neue Reifen drauf, due Dunlop weil sie älter sind und Avon weil nicht zugelassen. Aber welche lass ich drauf machen? Meine Goldie ist Bj 88 und in der Bucht sind nur Reifen ab 91 zu bekommen. Und welche Werkstatt macht mir die im Raum Frankfurt am Main drauf?
Grüße
06.08.24, 19:12:43

Marcus

geändert von: Marcus - 06.08.24, 19:15:12

Klaus Echt Dein Ernst das zu Fragen wo hier Seitenweise über Reifen Diskutiert wird ?

Es gibt Freigabe Bescheinigungen im Netz für die 15er von Honda.

Der K 177 war zum Beispiel der Reifen der Erstausrüstung 1988.
Vielleicht solltest Du den nehmen ? Oder einen anderen halt.
Gibt ja auch günstigere.


06.08.24, 19:16:08

KlausFfm

Ja ist mein ernst. Weil es keine für die 88er gibt und schon gar nicht eine Freigabe für die Avon RoadRider
06.08.24, 19:59:35

keysch

Dunlop oder Avon ist Egal. Du darfst keine Mischbereifung fahren. Wenn Vorne K177 dann auch hinten K177. Selbst wenn Du vorne Dunlop K177 fährst und hinten ein Dunlop Elite 3 oder 4, schon verboten. Also zwei Avon ist eigentlich auch kein Problem. Ich glaube die Mischbereifung ist nur in Österreich erlaubt.
06.08.24, 20:14:54

Wingerjack

Hallo zusammen,

der K177 war zwar die Erstausrüstung auf der GL 1500, aber wird von Dunlop nicht mehr hergestellt. Von daher sollte jeder Prüfer akzeptieren können: Da müssen jetzt andere Reifen drauf, als damals in den Papieren standen. Die Reifen sollten vorn und hinten vom Fabrikat und der Modellpaarung her zusammenpassen, ganz wie Frank (Keysch) berichtet.

Nach meinem Stand sind für die GL 1500 momentan folgende Kombinationen lieferbar (alle Reifen schlauchlos, also tubeless = TL):

Avon Cobra Chrome

Dunlop Elite 4

Bridgestone Exedra

Metzeler ME 888 Marathon Ultra

Das mit der "Reifen-Freigabe" ist leider so eine Sache geworden. Früher reichte es, wenn man eine schriftliche Bestätigung des Reifenherstellers vorlegen konnte, wonach der Reifen für die GL 1500 geprüft war. Heutzutage hingegen wollen/müssen die Sachverständigen selber die Eignung prüfen. (Diese geänderte Regelung geht wohl zurück auf eine Initiative des TÜV Nord, verbunden mit einem "gewissen wirtschaftlichen Interesse"...)

Nach meiner Erfahrung (bei der GTÜ) reicht es aber nach wie vor, wenn man mit einem der oben genannten (= zugelassenen) Reifenpärchen bei der Prüfstelle aufläuft. Der Sachverständige sucht dann aus seinem Computer das Freigabe-Dokument des Reifenherstellers heraus. Also eigentlich alles wie zuvor.

Klaus, im Raum Frankfurt wird es doch bestimmt einen (Motorrad-)Reifenhändler geben, bei dem Du Dir einen Satz bestellen und montieren lassen kannst, oder?

Gutes Gelingen wünscht -

Roland
06.08.24, 23:18:10

WingMike

Hier mal ein paar Reifenfreigaben zum Aussuchen ;)
Dateianhang:

 reifenfreigaben_sc22_2016.pdf (53.42 KByte | 21 mal heruntergeladen | 1.1 MByte Traffic)


Dateianhang:

 reifenfreigaben_sc22_2005.pdf (96 KByte | 14 mal heruntergeladen | 1.31 MByte Traffic)


Dateianhang:

 Reifen_GL1500_Goldwing_SC22.pdf (82.48 KByte | 14 mal heruntergeladen | 1.13 MByte Traffic)


07.08.24, 03:45:43

KlausFfm

Vielen Dank für die Antworten. Also ist der Avon RoadRider nicht für die 1500er zugelassen. Hat mir sehr geholfen. Das mit den Reifen bestellen ist eigentlich kein Problem aber es wir immer nur ab Baujahr 91 angeboten
Grüße
07.08.24, 07:01:17

Beitragssammler

Klaus, du musst das Baujahr nicht als Suchkriterium angeben, das spielt keine Rolle.
Die Freigaben beziehen sich alle auf die Baujahre von 1988-2000, entweder nimmst du bei der Suche
die Bezeichnung der Baureihe, die ist für die GL 1500 -SC 22- oder du gibst die Reifengröße an.
Die Größe steht im Brief bzw. Schein.
Vorne: 130/70 18 63H TL und
Hinten: 160/80 16 75H TL

Auf der Homepage des Herstellers findest du dann meist auch die Freigabe zum runterladen.

Einige Beispiele wurden ja schon genannt, übrigens hier im Forum sind auch einige Freigaben hinterlegt, man muss nur ein bisschen suchen.
https://www.goldwing-forum.de/homepage/index.htm
Danach weiter-klicken auf GW-Technik und dann zur Reifenauswahl.
07.08.24, 08:27:39

Wingerjack

Hallo Klaus, hallo zusammen,

als Reifen-Bezugsquelle in Frankfurt habe ich "Moto-Frankfurt" gefunden (https://www.moto-frankfurt.de/motorrad-reifen/). Die bieten alles, was das Herz begehrt, sogar den Montage-Service für Touren-Mopeds in "Erwachsenengröße" (Harley, Goldwing).

Klaus, ich bin auch am Rätseln, wie der "Avon RoadRider" überhaupt auf Deine Maschine gelangen konnte. Denn vernünftige Reifenhändler prüfen doch, ob der Reifen überhaupt auf die Maschine drauf darf. Und bei "Mischbereifung" (vorn ein anderes Fabrikat) würden sie schon mal gleich abwinken.

Ich bin aber sicher: Bei den Moto-Frankfurt-Leuten wird Dir das nicht passieren. Denn wenn die Dir den Reifensatz montieren, so stehen sie ja auch gerade für die Zulässigkeit. Sie werden also auch ihrerseits in den Freigaben nachschauen.

Und nochmals der Hinweis: Früher war die "Freigabe" seitens der Reifenhersteller bereits hinreichend als Eignungsnachweis bei der Hauptuntersuchung. Heutzutage ist sie das nicht mehr: Denn die in meinem vorigen Beitrag erwähnte Prüf-Institution hat durchgesetzt, daß der Reifen am jeweiligen Fahrzeug verbaut geprüft werden müsse. (Könnte ja sein, daß im Einzelfall irgendein Anbauteil im Weg hängt und den Freigang behindert.)

In der Prüfpraxis prüfen die Sachverständigen aber offenbar weiterhin lediglich das Vorhandensein des bisherigen "Hersteller-Freigabe"-Dokuments (im Computer) und schauen dann kurz, ob an der Maschine nichts schleift usw. (Einen Fahrversuch bei Topspeed hat hingegen gottlob noch kein Graukittel machen wollen mit meinem Moped :D ).

Klaus, viel Erfolg Dir bei Reifenwechsel! ("Warum klappt das eigentlich in der Formel 1 immer so zügig? Und so ganz ohne Zettelwirtschaft?")

Roland
07.08.24, 09:14:50

WingMike

Beim Hinterreifenwechsel auch immer die Schwinge auf Rost prüfen, besonders vorne rechts innen!
Da treibt der Rost das Blech nach innen, so daß der Reifen daran schleifen kann!
07.08.24, 23:48:28

bayerngl

Leider sind die Freigaben ab 1.1.2025 alle ungültig, aktuell sind diese Freigaben auch nur noch für Reifen gültig, die vor 2020 produziert wurden.

Die geposteten Freigaben sind alle nur noch für den Müllkübel geeignet.

Aus diesem Grunde heißen die Dinger seit einiger Zeit alle nur noch Service-Informationen.

Die bittere Realität, wer es nicht glaubt, der wird bei der nächsten HU im schlimmsten Falle eine böse Überraschung erleben.
08.08.24, 03:39:32

Dia

Hallo Klaus,
nimm doch mal Kontakt zu Honda Mirthes auf (Niddastraße 35, 63691 Ranstadt).
Wenn ich jetzt bei uns im Rhein Main Gebiet was bei meinen Hondas machen lassen müsste, würde ich dort zuerst anfragen.
LG
08.08.24, 13:41:35

Rowdy_Ffm

geändert von: Rowdy_Ffm - 08.08.24, 13:42:42

Die Bike-Brothers in Eppertshausen machen alle Motorräder, verkaufen/besorgen auch Reifen und der TÜV kommt dort auch regelmäßig hin.

Bike Brothers
08.08.24, 20:56:43

TransalpTom

Zur aktuellen Verfahrensweise bei Reifenfreigaben ein paar Erklärungen:

- eine Reifenfreigabe des Herstellers reicht für den nachweis der Vorschriftsmäßigkeit des Motorrades nicht mehr aus, wenn eine Reifenbindung besteht, d.h. die neue Reifenpaarung muss u.U. als §19(2) bzw §21 StVZO Abnahme für eine Einzelbetriebserlaubnis durch einen Sachverständigen abgenommen und vom Strassenverkehrsamt eingetragen werden.

Was sich jetzt sehr ärgerlich anhört ist eine Folge dessen, dass es die Reifenhersteller einfach übertrieben haben und nicht nur Hersteller und Profiltyp freigegeben haben, sondern auch Größen, die gar nicht passten.

Aber i.d.R. gibt es für viele eine einfachere Lösung, momentan haben sich die Herren Prüfingenieure aber noch nicht mit dem Thema befasst, Schulungen der Prüfer sind in Kürze zu erwarten.


Es gibt drei Arten Genehmigungen, die ein Kraftrad haben kann:

1) eine allgemeine Betriebserlaubnis ABE (national)
2) eine Einzelbetriebserlaubnis EBE (national nach §21 oder EG nach §13 EG-FGV)
3) eine EG-Typgenehmigung


Ursache für den ganzen Kram mit Reifenbindung ist, dass die Reifengröße bei verschiedenen Herstellern gewisse Toleranzen haben. Jede Reifengröße hat eine s.g. "Reifenhüllkurve", also ein Toleranzband zwischen dem kleinsten und dem größten Reifenmaß bei der selben Reifengröße, also einmal am unteren Toleranzende und einmal am oberen Toleranzende.


Bei Fahrzeugen, die eine EG-Typgenehmigung haben, wurde in deren Homologationsverfahren diese Reifenhüllkurve bei der Begutachtung des Musterfahrzeugs mit berücksichtigt, darum findet ihr bei EG Typgenehmigungen auch wenig Reifenfabrikatsbindungen, bei neueren Fahrzeugen gar keine mehr.
Für EG Typgenehmigte Krafträder reicht also die Freigabe des Herstellers, sofern überhaupt noch etwas drinsteht.

Bei ABE Fahrzeugen ist das anders, bei der Homologation eines ABE Fahrzeuges gab es diese Regelung mit der Reifenhüllkurve noch gar nicht und demnach fand sie auch keine Berücksichtigung, bei EBE Fahrzeugen wurde analog verfahren.

Jetzt gibt es bei den 1500ern, die ABE oder EBE Fahrzeuge sind, zwei Möglichkeiten:

Ihr stellt das Fahrzeug zur Begutachtung vor und der Reifen passt, aber die Abstände der Reifenhüllkurve sind nicht erfüllt, so bleibt nur die Einzelabnahme der neuen Bereifung (ärgerlich, weil es den Reifen in ein paar Jahren evtl auch nicht mehr gibt und das ganze von vorne los geht, kostet halt) oder der Platz reicht für die Reifenhüllkurve aus und dann kann die ursprüngliche Reifenbindung entfallen.

Im Falle der Einzelabnahme hat diese nach §19(2) in Verb. mit §21 StVZO zu erfolgen, das darf nur ein amtl. anerkannter Sachverständiger der Technischen Prüfstelle (in den alten Bundesländern einer der TÜV, in den neuen ausschließlich DEKRA) oder ein Regionaler Begutachter des Technischen Dienstes, das sind in allen Bundesländern bestimmte Prüfer der DEKRA, der TÜVs, der GTÜ und ganz selten auch der KÜS.

Ist die Freigängigkeit zur Erfüllung der Reifenhüllkurve erfüllt, kann die Reifenbindung entfallen, diese Streichung kann nach §15(1) FZV erfolgen, das darf jeder Prüfingenieur, egal welcher Prüforganisation.

Jetzt ist das Thema so neu, dass sich vermutlich 95% der Prüfingenieure mit der Streichung der Reifenfreigabe noch gar nicht befasst haben, die Weiterbildungen zu dem Thema stehen aber an, demnach ist das durch den Überraschungsmoment der Regelung mit der Streichung gerade davon abhängig, was Dein Prüfer schon an Infomaterial von seiner Prüforganisation bekommen hat und ob entsprechende Weiterbildung schon gelaufen ist.



"... wir werden sehen, sagte der Blinde ..."

ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen.
 
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