Modifikation Scheinwerfer, Leuchtmittel und Co?
11.06.23, 17:22:46
Thomas64
Hallo zusammen
War neulich auch mal Nachts unterwegs und musste feststellen, dass ich eigentlich gar nichts sehe, obwohl das Licht eingeschaltet war. Nun habe ich gedacht, dass es nur an der Höhenverstellung vom Scheinwerfer liegt (GL 1500 SE Bj. 97) und bin in die Werkstatt um's Eck gefahren. Die haben ihr Lichteinstellgerät drangehalten und festgestellt, dass man nichts sieht. Es war nur ein diffuser Lichtfleck zu sehen, aber keine klare Hell- Dunkellinie zu erkennen. Ihre Meinung: entweder falsche Glühbirnen drin, oder nicht richtig in die Halterungen eingesetzt. Also erst mal neues Elektroobst besorgen, richtig einbauen und dann wiederkommen. Das habe ich dann gemacht. Da hatte wohl einer der vielen Vorbesitzer eine besonders coole Idee. Ausgebaut habe Leuchtmittel mit so einer Art Glaskasten drumrum. Die Scheiben verändern je nach Lichteinfall die Farbe.
Vielleicht ist das ja auch was ganz besonderes, nur das ich das eben nicht weiß oder verstehe. Was habe ich aber davon wenn ich so ein cooles Licht am Moped habe, selber aber auf der Straße nichts sehe? Dieser Sinn erschließt sich mir nicht. Also Scheinwerfer neu bestückt und auf einmal sehe ich was auf der Straße. Hell- Dunkellinie ist klar zu erkennen.
Die eigentliche Frage kommt jetzt. Im linken Scheinwerfer ist so eine Art Schirmchen verbaut. Ist wohl am Reflektor angeschraubt.
Ist das auch so eine Modifikation oder muss das so sein? Wenn ja, warum nur auf einer Seite? Sind doch auf beiden Seiten die gleichen Leuchtmittel drin. Oder hat das damit was zu tun, das auf der rechten Seite nur Fernlicht zu geschaltet wird und Abblendlicht nicht aktiv ist?
Für Aufschlussreiche Antworten bedanke ich mich bereits im voraus.
11.06.23, 18:03:14
Flüsterer
Man lernt nie aus...
Ist kein Klarglas Scheinwerfer wenn ich das richtig sehe?
11.06.23, 18:11:17
erich6856
Mein Klarglasscheinwerfer hatte das auch drinnen, habs damals nach meinem ersten TÜV besuch ausgebauen müssen.
11.06.23, 20:44:28
Thomas64
geändert von: Thomas64 - 11.06.23, 20:49:52
@ Martin
Richtig beobachtet. Ist kein Klarglas, sondern reguläre Streuscheibe.
@ Erich
Was hatte Deiner auch drin? Dieses komische "Gewächshaus" oder dieses Blechschirmchen?
Bei Kleinanzeigen ist gerade ein Scheinwerfer zu haben. Dort scheint dieses Schirmchen weder rechts noch links drinnen zu sein. Deswegen die Frage ob das so sein muss, bzw. was nun richtig ist.
http://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/honda-goldwing-gl1500-scheinwerfer/1772017552-306-19882
12.06.23, 11:01:09
erich6856
Dieses komische "Gewächshaus" :D :D war drinnen, der TÜVler meinte das ist nicht zulässig.
dieses Blechschirmchen kann bleiben, ist ja das fast das selbe wie das schwarze Häubchen am Ender der H4
12.06.23, 11:06:50
olafT.
geändert von: olafT. - 12.06.23, 11:07:19
:D
vorsicht !
es gibt diesen scheinwerfer mit E-prüfzeichen vorne mittig im glas und auch ohne,
beides gleicher hersteller "stanley"
manche tüv-prüfer achten darauf... natürlich ist in deutschland nur der mit E-zeichen
zulässig...
natürlich gibt es auch genau so verschiedene ausstattungen, manche haben zb beide seiten ablendlicht und fernlicht drin, machne nicht...usw usw
nur so nebenbei... :p
12.06.23, 11:24:51
erich6856
Wenn ich aufs Bild klicke wirds noch größer.
12.06.23, 17:21:22
Marcus
geändert von: Marcus - 12.06.23, 18:00:35
Das gehört so bei dem Normalen Scheinwerfer mit dem Schirmchen.
Hat mein Deutscher Ersatzscheinwerfer auch.
Und darunter sitzt das einzige Standlicht Lämpchen.
Ich denke das Schirmchen hat mit der Fahrbahn
Ausleuchtung zu tun je nachdem ob Abblend oder Fernlicht.
An der Zahl der Kabeln an den Steckern kannst Du ja sehen ob beide Fernlichtfäden geschaltet werden oder nur einer.
Das Schirmchen
kann in Scheinwerfer für andere Länder Eventuell auch fehlen.
Zum Beispiel USA.
Dann aber auch kein E Zeichen wie bei dem Angebot in eBay so wie es aussieht.
Ich würde ihn dann nicht kaufen.
Die Eckigen Prismen die Du zum Glück ausgebaut hast, dienten nur zu Showzwecken dem Vorbesitzer.
Vollkommen Sinnfreies dreifarbiges Licht in gelb blau rot.
Im hellen wie vermutlich auch Dunkelheit schillert das Licht so schön wie auf der Kirmes.
Habe ich als erstes auch ausgebaut und eins der beiden in die Gelbe Schwalbe reingefrickelt.
Dort gefällt es mir.
12.06.23, 21:21:31
Thomas64
Also Marcus, in meine gelbe Schwalbe kommt dieser bunte Scheibenkrimskrams nicht rein. Bei der 6 Voltbeleuchtung sieht man ja dann gar nichts mehr. Bin froh, dass ich das Zeugs raus habe.
Aber ist schon interessant, wieviel Infos dazu zusammenkommen.
Zitat:
olafT.
natürlich gibt es auch genau so verschiedene ausstattungen, manche haben zb beide seiten ablendlicht und fernlicht drin, machne nicht...usw usw
Wovon ist das abhängig? Bei mir ist Abblendlicht nur links und Fernlicht beide Seiten. Würde das Abblendlicht auf der rechten Seite gerne dazuschalten in der Hoffnung, die rechte Fahrbahnseite noch besser auszuleuchten. Die Glühlampe gibt es ja her. Sind ja beide Seiten gleich. Ist das in Deutschland gestattet oder eher verboten? Weiß das einer hier aus dem Forum?
13.06.23, 09:41:57
Schleicher
@Thomas64:
Soweit ich weiß, darf hier in DE nur eine Birne beim Abblendlicht leuchten, weil es sich um ein gemeinsames Scheinwerfergehäuse handelt.
Ich hatte auch schon überlegt, beide aufzuschalten aber ich habe auch meine Zweifel, ob ich meiner Lichtmaschine damit auf Dauer einen Gefallen tue. Mal ganz abgesehen von den Implikationen beim TÜV.
Gruß, Schleicher
13.06.23, 13:08:02
Bluewinger
Bei meiner SC22 (Amerikanerin) haben beide Abblendbirnchen geleuchtet, auch beim TÜV.
13.06.23, 21:12:15
Thomas64
Och, Schade. Dann lass ich das jetzt einfach so wie es ist. Immerhin sehe ich jetzt mehr als vorher. Und mit den Obrigkeiten von den Prüfstellen hatte ich schon Meinungsverschiedenheiten zum Thema Beleuchtung. Da habe ich keinen Bock mehr drauf.
Danke an alle für die Infos. Wünsche Euch 'ne Unfallfreie Saison und viele schöne Touren.
15.06.23, 09:41:38
Schleicher
Zitat:
Bei meiner SC22 (Amerikanerin) haben beide Abblendbirnchen geleuchtet, auch beim TÜV.
Stimmt, ich habe eben ein deutsches Modell.
15.06.23, 12:07:48
Marcus
geändert von: Marcus - 15.06.23, 12:09:44
Die meisten 15 er ( auch Deutsche ) sind inzwischen mit Doppelt Abblend und Fernlicht unterwegs.
Besonders bei den US Klarglas da hier eh die Kappe links fehlt.
Meinen TÜV Rheinland hat das bisher nicht Interessiert .
Hoffe mal es bleibt so, denn diesen Monat muss sie mal wieder hin.
Wie die Zeit vergeht....
15.06.23, 12:21:19
erich6856
Besonders bei den US Klarglas da hier eh die Kappe links fehlt.
Was ist dann das bei meinem Stanley ???
Hab nur das "Gewächshaus"ausgebaut, gibt es da unterschiedliche Ausführungen.
15.06.23, 13:16:26
Marcus
geändert von: Marcus - 15.06.23, 14:12:04
Die Beiden kleinen Kappen bei den Klarglas sind doch Normal.
Kenne ich nicht anders.
Was gibt es da auszubauen ?
Oder was meinst Du ?
Die Serienscheinwerfer selbst sind aus Echtem Glas und auch mein Deutscher ist ein Stanley mit E Prüfzeichen.
Da hast Du links besagte Kappe.
15.06.23, 14:51:46
erich6856
Was gibt es da auszubauen ?
Wie in Beitrag 1 die drei Glasblättchen mit Halter.
Besonders bei den US Klarglas da hier eh die Kappe links fehlt.
Das meinte ich, hab da ja insgesamt 4 drinnen, im Beitrag 7 sieht man es ja gut.
:awg:
15.06.23, 15:28:24
Rowdy_Ffm
Dieses "Gewächshaus" ist sicherlich nicht und in keiner Variante original und ist dem sowieso schon so schlechten Licht der 15er sicherlich nicht zuträglich. Haben wir ja hier schon festgestellt.
Bei meiner kandadischen SE aus 2018 sind sowohl in beiden Hauptscheinwerfern und auch in den beiden Standlichtern jeweils so ein silbernes Schirmchen drin. Soll wohl vermeiden, dass das Licht bei den Klarglasscheinwerfern direkt ungefiltert von der Birne ausgeworfen wird. Vielleicht wird so auch das Licht zum Reflektor zurückgespiegelt, da die Klarglasscheinwerfer ja keine Streuscheibe haben, sondern lediglich ein Schutzglas (gewissermaßen).
Ob die Scheinwerfer mit Streuscheibe diese Schirmchen auch haben, kann ich leider nicht mehr sagen. Ist zu lange her. Aber ich meine nicht.
Nach der Rechtsprechung dürfen beide Scheinwerfer gleichzeitig bei Abblend- und bei Fernlicht leuchten, da sie in einem Gehäuse sitzen und so der Effekt eines einzelnen Scheinwerfers eintritt. Mit "nur einer der beiden Scheinwerfer darf Abblendlicht haben" sind die Fahrzeuge gemeint, die einen breiten Steg zwischen zwei einzelnen Scheinwerfern haben. Hier KÖNNTE der einspurige Charakter des Fahrzeuges durch das Leuchtbild verlorgen gehen. Aber auch da sehen die Prüfer heutzutage großzügig drüber hinweg. Seit einiger Zeit gilt da die EU-ABE. Sonst dürften die 18er alle nur auf einer Seite Standlicht haben.
Man weiß natürlich nicht, welche TÜV-Stelle das Gutachten für Deine GW damals erstellt hat und die haben vielleicht darauf bestanden, dass nur ein Scheinwerfer Abblendlicht ausgibt und man hat deshalb in einem der Scheinwerfer das silberne Schirmchen ausgebaut. Im Klarglasscheinwerfer gehöhrt es jedenfalls in beide Reflektoren rein, bzw. in alle vier (inkl.Standlicht).
Übrigens haben die US-Scheinwerfer original nur US-H4 mit 45W/45W Birnen drin. Nur per Adapterring lassen sich da die europäischen 55/60W H4-Birnen einbauen. Oder man knipst zwei der drei Laschen ab, dann passen sie auch, neigen aber zum wackeln in der Fassung, was wiederum Blendwirkung erzeugt.
Sämtliche US- oder CAN-Scheinwerfer haben KEIN asymetrisches Licht, sondern nur ein symetrisches Licht. Das heißt, dass der Winkel nach oben rechts im Leuchtbild fehlt, der den rechten Fahrbahnrand weiter ausleuchtet, als in der Fahrbahnmitte.
15.06.23, 17:27:51
Marcus
Erich,jetzt ist mir klar was Du meintest.
Rainer, schön erklärt.
Ja das Licht der 15 er ist nicht besonders gut.
Ich fahre auch noch mit den 45/45 Watt durch die Landschaft.
Am liebsten aber Tagsüber.
Ist für mich ok.