Ohne Kfz Brief

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30.04.23, 12:35:00

Rudi GL1200

Hallo in die Runde,

Ich bin gerade dabei eine GL1200 zu restaurieren. Dazu habe ich aus dem Nachlass eines verstorbenen Goldwing Sammler zwei ersatzteilträger und eine Menge Teile erstanden.
Nun zu meinem eigentlichen Problem, die Fahrzeuge haben keinen Brief. Die Erben konnten mir nicht sagen ob er diese selber angemeldet hatte.
Gibt es Erfahrungen mit der Zulassungsstelle. Oder ist es besser noch ein Rahmen mit Brief zu kaufen? Oder gibt es ein anderen Weg?


Danke im voraus
mfG Rudi
30.04.23, 20:15:21

Marcus

geändert von: Marcus - 30.04.23, 20:36:18

Wenn Du Dir sicher bist, das die Fahrzeuge nicht als gestohlen gemeldet sind, geht es Dir wie Aktuell mir mit meinem DKW F 800 /3.
Mein Vorgehen:

Fahrzeug Restaurieren, dann
Fahrzeug zum TÜV zwecks H Gutachten. Paragraph 23 im Umfang einer Hauptuntersuchung Paragraph 29 vorführen.
Dazu Techn.Daten / Kopie Kfz Schein von einem gleichen Fahrzeug mitnehmen.

Der TÜV erstellt ein H Gutachten fürs Fahrzeug / die Zulassungsstelle.

Bei der Zulassung gebe ich an, das es mein Fahrzeug ist und schon immer war aber der Fahrzeugbrief verloren ging.

Die beim TÜV festgestellten Techn.Daten werden dann von der Zulassungsstelle in einen neuen Brief übertragen.
Oder aber :

Eventuell, so war es früher, wird der Verlorene KFZ Brief aufgeboten.
Das heißt ich muss ca.4 Wochen warten bis festgestellt wird, das das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist bzw. kein anderes Fahrzeug unter der Rahmennummer angemeldet ist.
Ist dies alles in Ordnung bekomme ich einen neuen Brief.
01.05.23, 08:06:02

Christian SU

Zitat von Marcus:
...so war es früher, wird der Verlorene KFZ Brief aufgeboten.


Ist immer noch so. Der KFZ Brief vom Auto meiner Mutter war "weg". Nach 4 Wochen und 90,- € habe ich einen Neuen bekommen.
01.05.23, 20:04:07

Rudi GL1200

Hallo,
Danke für eure Antworten.
Ich weiß nur das die Verlustmeldung nur der letzte eingetragene Besitzer machen kann. Darum meine Bedenken.
02.05.23, 08:03:40

Marcus

geändert von: Marcus - 02.05.23, 08:05:04

Das wird so sein.
Ich weiß es aber nicht genau.
Dann geh das Ganze anders an.
Du brauchst vorab einen Kaufvertrag.
Da musst Du wohl etwas Kreativ werden wenn Du keinen hast.
Auf keinen Fall würde ich von geerbt sprechen.
Dann verlangen die sicher noch ganz andere Unterlagen.
03.05.23, 14:10:02

keysch

geändert von: keysch - 03.05.23, 14:12:25

@Rudi GL1200
Stimmt so nicht.
Ich habe eine 15er von einem Händler gekauft ohne Papiere.
Ich musste eine eidesstattliche Versicherung ausfüllen und konnte dann nach 4 Wochen Wartezeit den neuen Brief und Fahrzeugschein abholen.
Du musst nicht zum Notar, Du kannst das sofort beim Straßenverkehrsamt ausfüllen und beantragen.

http://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/fahrzeugbrief-verloren/
03.05.23, 15:26:33

Marcus

geändert von: Marcus - 03.05.23, 15:39:06

Kommt immer drauf an was die Zulassungsbehörde verlangt.
Unsere Verlangt einen Kaufvertrag.
Leider kocht da jede Zulassung ihr eigenes Süppchen.

Da ich mich seit 35 Jahren mit Oldtimer befasse und es bis ca. 1934 überhaupt keine KGZ Briefe gab ist das o.g.von mir richtig.
So habe ich bisher zwei Motorräder von 1930 zugelassen, beide ohne Brief und eine von 1939 und 1952, Brief verloren.
Wichtig bei uns ist ein Kaufvertrag.
Wie ich an den dran komme ist mein Problem.
Zu meinem DKW Bus habe ich einen Kaufvertrag und da wird die Zulassung und Erstellung Brief genauso laufen wie bisher.
Das ist mein kleinstes Problem.


 
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