Petitionsergebnis Höhere Geschwindigkeit für Motorräder mit Anhänger

original Thema anzeigen

17.11.07, 10:27:33

Beitragssammler

Hallo Winger, die Petition hat ja nun den vollen ERFOLG gebracht. Allein, wie gehts nun weiter?
- Was machen wir mit dem Ergebnis?
- Ich denke, wir sind nun wieder am Zug!
- Wir brauchen auch die Unterstützung der Hersteller!
- Gibt es einen Juristen in unseren Reihen, der uns dabei unterstützen kann?

Petitions-ERGEBNIS: als LINK anbei
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/uebersicht_abgeschlossen/bgr_16-0001.pdf
17.11.07, 14:21:18

Beitragssammler

Klasse
:D :D :D :D :D :D :D :D :D
Der erste Erfolg ist da.
Fahre nie mit Anhänger aber freue mich trozdem.

Gruss Hotte
19.11.07, 11:01:17

ZappaSEi

Das ändert nix an der Tatsache, daß die Hersteller gefordert sind, tätig zu werden um vielleicht noch den einen oder anderen Hänger zu verkaufen.
:mm: Zappa
20.11.07, 12:06:27

Beitragssammler

Ja wo sind'se den die Hersteller????????

Wenn man se braucht ist keiner da.boese boese boese

:wnix: :wnix: :wnix: :awg:
07.02.08, 18:40:36

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 07.02.08, 19:26:21

Aktueller Stand zur Änderung § 18 STVZO:
Hallo Winger, anbei möchte ich Euch über den aktuellen Stand zum Thema informieren. Der Initiator der Petition und Vertreter vom GWFD Deutschland haben nun auch Kontakt zum Bundesverkehrsausschuss aufgenommen. Hier nun die Information vom GWFD dazu (Auszug aus dem INFO-Brief 01/2008 der GWFD):

Petition: Änderung des § 18 der STVZO
(Jochen Lemke) Am 13 Dezember 2007 waren Udo Christ als Initiator der Petition und Jochen Lemke als Vizepräsident der GoldWing Föderation Deutschland im Deutschen Bundestag bei dem Bundestagsabgeordneten und Mitglied des Bundes-verkehrsausschusses Jörg Vogelsänger zu einem Diskussions-austausch in Sachen Geschwindigkeitsbegrenzung für Kräder mit Anhänger eingeladen. In dieser Diskussion wurde deutlich, dass für eine Änderung des § 18 der STVZO sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zustimmungspflichtig sind. Jörg Vogelsänger machte unter anderem klar, dass für eine kleine "Randgruppe (Kradfahrer mit Anhänger)" dieser sehr aufwendige und umfangreiche Prozess aus Sicht des Verkehrsausschusses als Einzelaktion keine Aussicht auf Erfolg hätte.
Der Verkehrsausschuss ist aber von der Bundesregierung gegenwärtig beauftragt, eine umfangreiche Reformierung der STVZO bis zum 30.09.08 vorzulegen mit dem Ziel, sie mit Wirkung zum 01.01.09 unter Berücksichtigung der dem entsprechenden Zustimmungen vom Bundestag und Bundesrat, in Kraft zu setzen. Im Rahmen dieser Reformierung haben wir sehr gute Aussichten, die Änderung des § 18 mit durchzusetzen. In einer ausführlichen Diskussion wurde klar herausgearbeitet, dass hier zwingender Handlungs- und
Änderungsbedarf besteht. Ziel ist es hier, nicht die Geschwindigkeit für Kräder mit Anhänger auf 80 km/h generell festzuschreiben, sondern viel mehr eine Gleichstellung zwischen PKW's mit Anhängern zu erreichen. Diese Gleichstellung bedeutet im einzelnen, dass ein normales Krad mit einem ungebremsten Anhänger 80 km/h und z.B. eine GoldWing 1800 mit ABS und einem gebremsten Anhänger 100 km/h nach den gegenwärtigen Bestimmungen fahren darf. Es ist aber wahrscheinlich, dass dann die zulassungsfreien Anhänger im Kradbereich wegfallen werden und auch ein Kradanhänger zulassungspflichtig wird und somit auch alle 2 Jahre sich einer TÜV-Untersuchung unterziehen muss.
Dieses sind die klar definierten Ziele der Föderation, die in diesem Fall als Dachverband und Lobbyist aller Kradfahrer mit Anhänger auftritt und dementsprechend in Zusammenarbeit mit dem ADAC, TÜV, DEKRA und den Anhängerproduzenten versuchen wird, den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages und somit die weiterfolgende Legislative zu beeinflussen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden all die in der Diskussion ausgetauschten Argumente schriftlich in den Fraktionen des Deutschen Bundestages und des Verkehrsausschusses weiter bearbeitet.

Schöne Grüße aus dem Weinsberger-Tal wünscht Euch Matthias
08.02.08, 16:46:48

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 08.02.08, 16:50:35

Prost Mahlzeit


Nach dem was Matthias geschrieben hat, können ja rosige Zeiten beginnen für uns Hänger Fahrer.

Der Schuß könnte auch nach hinten losgehen.boese

Wenn die STVZO geändert wird, könnte ich mir vorstellen das davon alle "Sportanhänger " möglicherweise betroffen werden.

Wie ja im Beitrag gesagt sind die Krad Fahrer mit Hänger ja nur eine kleine Rand Gruppe.
Für eine kleine Randgruppe wird hier ein Gesetz geändert?

Ich vermute hier hat man eine Lücke erkannt weitere Steuereinnahmen zu "saugen".:o

Es fahren viele Sportanhänger zum Bootstransport,PferdeTransport, ect. in Deutschland.
Auch unser Goldwing Transportanhänger gehört dazu.

Wenn das wahr wir zahlen wir :

1. Zulassungsgebühr Straßenverkehrsamt
2. Versicherung (da neues Kennzeichen)
3. Anhängersteuer
4. Alle 2 Jahre Tüvgebühr

Und wieder einmal hat der Staat eine Steuerlücke gestopft.

Und alle habe etwas mehr von meinem schon versteuertem Geld.

Wie gesagt, dieses Horror Szenario ist noch in Arbeit,
aber wie ich unsere Politiker kenne,möglich.

Na dann Prost.

Armin








08.02.08, 16:53:40

Beitragssammler

Das finde ich auch völlig OK warum sollten auch Sportanhänger und ähnliches steuerfrei sein ich muss für meinen Anhänger auch Steuern zahlen. Gleiches Recht für alle!!!!
08.02.08, 18:42:40

Beitragssammler

Hallole
Steuerfreiheit für Sportanhänger gibt es, glaube ich gehört zu haben schon lange nicht mehr. Wenn der Hänger eine eigene Zulassung hat sind Steuern fällig. 600kg Hänger kostet 14,76 Euro Steuern.Das macht keinen arm.
Unser Staat muss ja irgendwo die Kohle herbekommen um Faule, Unlustige, Gäste und andere Bedürftige zu unterstützen.
09.02.08, 09:00:43

Beitragssammler

Moin

Zulassung und TÜV sind schon lange für Sportanhänger!!!

Bei grünem Kennzeichen für Sportgeräte besteht Steuer und "Versicherungsfreiheit".

Wenn am Zugfahrzeug befindlich = mitversichert,
wenn alleinstehend = unversichert, eigene Versicherung empfohlen.

Die Steuer für Sportanhänger hatten SIE schon Anfang der 90er versucht (schwarze Kennzeichen) und sind auf die Nase gefallen, da der Verwaltungsaufwand höher ist, als die Einnahmen.
06.01.10, 16:02:43

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 06.01.10, 19:35:05

Google kaputt?



http://www.demokratieonline.de/modules/content/petition.php?PetID=293
06.01.10, 18:10:27

Beitragssammler

Google ist nicht kaputt, aber es ist einfacher hier das Forum zu zumüllen als selbst sein Hirn anzustrengen und sich zu informieren. :ab:
06.01.10, 18:23:44

Beitragssammler

entsprechend dem abschliessenden Bericht der Bundesregierung, wurde die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit mit Anhänger abgelehnt.
Begründung: Die Hersteller der Motorradanahänger sehen keinen Anlass dazu. Vielmehr wird von den Motorradherstellern empfohlen ohne Anhänger Motorrad zu fahren.

Siehe hierzu auch Mitteilung im INFOBRIEF GWFD Nr. 2009-02
Dateianhang:

 infobrief_2-2009.pdf (480.59 KByte | 76 mal heruntergeladen | 35.67 MByte Traffic)


07.01.10, 08:30:09

ZappaSEi

Es war eher so, daß Honda abgelehnt hat eine Freigabe für den Hänerbetrieb zu erteilen.
Die Hersteller waren sehr wohl dafür.
Gruß
Zappa
 
Impressum

Powered by: phpMyForum © Christoph Roeder