Blinker Dauerleuchten vorne
13.06.22, 08:39:49
Beitragssammler
FYI hatte gestern vergnügen mit der Polizei in AT.
lt AT Gesetz eigentlich verboten. ABER: EU-Gesetz irgendwas mit §53 01 etc....erlaubt:
Wenn Fahrzeug serienmäßig mit 1 oder 2 weiß oder gelben Dauerlicht ausgestattet ist - OK so sinngemäß.
Also Grauzone aber grün, ob es sicher ist - gute Frage. Im Forum ja paar Berichte die das nicht bestätigen. PKW glaubte man blinkt - fuhr aber gerade aus etc... muss jeder für sich beurteilen.
Ich lasse es mal - noch hatte ich keine Probleme sonst damit. und mehr licht ist auch mehr gesehen werden. Das schadet mal nie bei den "blinden" Hühner die am Weg sind...
Geile Touren wünsch ich euch - und vorallem GEILES WETTER ^^
13.06.22, 08:44:20
Joe
Man kann ja auch das gelbe Blinklicht gegen weiße Leuchten tauschen - geblinkt wird natürlich immer noch gelb...
Würde ich persönlich auch besser finden. :)
13.06.22, 13:10:41
Flüsterer
Was der Polizist richtig findet oder nicht, ist eigentlich vollkommen wurscht.
Fakt ist, dass die Genehmigungsbehörde das so absegnet bzw abgesegnet hat und auch im KFG §14 (gilt für Kraftwagen)
(3) Kraftwagen müssen vorne mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt und dadurch anderen Straßenbenützern das Fahrzeug erkennbar gemacht und das richtige Abschätzen seiner Breite ermöglicht werden kann (Begrenzungslicht); mit ihnen darf jedoch gelbes Licht ausgestrahlt werden können, wenn sie mit Scheinwerfern eine gemeinsame Lichtaustrittsfläche haben, mit denen gelbes Licht ausgestrahlt werden kann. Die Begrenzungsleuchten müssen symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeuges angebracht sein. Begrenzungsleuchten müssen Licht ausstrahlen, wenn die im Abs. 1 angeführten Scheinwerfer oder Nebelscheinwerfer Licht ausstrahlen.
Und im KFG §15 (Fahrzeuge der Klasse L - also auch Motorräder)
§ 15. Für Fahrzeuge der Klasse L gelten hinsichtlich des Anbaues, der technischen Eigenschaften und der Funktionsweise der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. Nr. L 60 vom 02.03.2013, in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 3/2014 hinsichtlich der Anforderungen an die funktionale Sicherheit von Fahrzeugen für die Genehmigung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, ABl. Nr. L 7 vom 10.01.2014.
Kurz gesagt, wenn's EU konform ist - wovon bei einer Typgenehmigung wohl auszugehen ist - passt das.
Wenn es dem Gesetzeshüter nicht passt, anzeigen lassen und beeinspruchen - du wirst bei serienmäßig so ausgestattetem Fahrzeug mit Sicherheit gewinnen, in welcher Instanz auch immer.
Kein Organstrafmandat akzeptieren, dagegen gibt es kein Rechtsmittel.
13.06.22, 22:07:25
gravnov
Man kann ja auch das gelbe Blinklicht gegen weiße Leuchten tauschen - geblinkt wird natürlich immer noch gelb...
Joe,
könntest Du mir diesen Satz noch erklären - das hab` ich irgendwie nicht verstanden.
Gruß
gravnov
13.06.22, 23:43:18
Olli/Lippstadt
Ich denke, er meint anstelle oranger Blinkergläser die Verwendung weisser Blinkergläser, dann im Betrieb mit gelben Leuchtmitteln.
14.06.22, 00:06:45
Christian SU
Dann hast du doch auch gelbes Dauerlicht.
Abhilfe schafft bei weißen Blinkergläsern nur die weiß/gelben LEDs.
14.06.22, 07:22:36
Flüsterer
Bei der SC79 leuchten die LED Blinker vorne aber (wie bei vielen neuen Motorrädern) mit.
Das hat nichts mit irgendwelchen Blinkergläsern zu tun.
14.06.22, 09:13:24
gravnov
geändert von: gravnov - 14.06.22, 09:13:55
Danke, die kannte ich noch nicht.
18.06.22, 22:26:07
Beitragssammler
also kurz gesagt
es ist erlaubt - 1-2 dauer - weiß oder gelb wie die blinker. dh es passt haben mehrere mittlerweile - dh ALLES OK! lasst es einfach und alles gut - gibt keine strafe nix - es ist ERLAUBT nach EU-GESETZ!
lg tom
19.06.22, 10:21:25
Beitragssammler
Ich habe die von Joe empfohlenen Blinker bei Goldwing-Fuchs gesucht und herausgefunden, dass sie dort ab September wohl lieferbar sind (389,00 €) aber kein E-Prüfzeichen haben.
19.06.22, 15:08:57
Beitragssammler
Zitat:
dass sie dort ab September wohl lieferbar sind (389,00 €) aber kein E-Prüfzeichen haben.
Satter Preis, dafür das die kein Prüfzeichen haben.
19.06.22, 15:25:48
Olli/Lippstadt
Bei mir leuchtet es ohne Prüfzeichen für´s Geld wenigstens dreifach :D -->
Tridium Lights SC 68 und der TÜV hat überhaupt nicht genauer hingeschaut.
19.06.22, 17:54:25
Beitragssammler
Wie war das mit dem "Bling Bling"? :) :awg:
19.06.22, 18:31:38
Olli/Lippstadt
Falls du mich meinst, für mich ist TFL und Nebellicht LED, dazu in einem Scheinwerfer, nach vorn kein Bling-Bling, eher ein Sicherheitsgewinn, gfls. nicht übersehen zu werden. Dass es dazu unten noch mitblinkt, habe ich in Kauf genommen :cool: . Ich kann eher mit den bunten Lichtorgeln und Kirmeskisten nichts anfangen, daher findet man sowas bei mir nicht. Ich habe vorn auch H7 LED in die Scheinwerfer eingesetzt.
Aber ich kann gönnen, wem so etwas Freude bereitet, soll es dranbauen und Spaß damit haben. Wie sagt man so schön, man muss gönnen können.
19.06.22, 22:58:20
Olli/Lippstadt
FYI hatte gestern vergnügen mit der Polizei in AT. lt AT Gesetz eigentlich verboten. ABER: EU-Gesetz irgendwas mit §53 01 etc....erlaubt:
Ich habe Dir für die nächste Kontrolle zur Vorlage beim Kibristen mal die Unterlage von Honda zur Gesetzesänderung der beleuchteten Blinker beigehängt, anstatt diskutieren, die Jungs lesen lassen :) . Die Rechtsvorschrift ist dort abgedruckt.
20.06.22, 06:36:25
Beitragssammler
Es muss icht immer der >Fuchs sein, auch unsere Nachbarn haben schöne Läden:
https://goldwing.nl/de/shop/gl-1800-2018-up/led-blinker-set-gl1800-2018up-modelle-mit-weissem-fahrlicht-und-orangen-blinkern
Günstiger und verfügbar :D