Mal wieder: "Zusatzscheinwerfer"
04.11.07, 14:52:52
Beitragssammler
Hey Winger,
möchte mir einen Satz Zusatzscheinwerfer an meiner 15er mit Abblend,- Fern,- und Standlicht montieren! 12V 60 / 55W H4 - Glühlampen.
Gibt es von wegen TÜV, Lima. usw. irgendwelche Dinge, die ich beachten sollte?
Vielen Dank im Vorraus-
Michael
04.11.07, 22:31:03
ZappaSEi
Dafür hat der TÜV extra ein Merkblatt. Sollte jede Prüfstelle aufliegen haben.
Gruß
Zappa
22.11.07, 18:15:50
Beitragssammler
Hi Michael,
will an meine 12 auch eigentlich Zusatzscheinwerfer montieren. Klein, viereckig und verchromt. Halterung bau ich mir selber. Wenn dir sowas über den Weg läuft, wäre ich über eine Info dankbar. Alternative: Es gibt Einsätze mit Xenon.
Mal sehen, was besser bzw teurer ist.
Gruß Klaus
22.11.07, 20:27:44
Hans
und hier noch eins. :)
25.11.07, 17:54:29
ZappaSEi
Gut und schön, aber das Gesetz sagt: Der Umriß eines Fahrzeuges muß eindeutig über die Beleuchtung erkennbar sein. Zwei Scheinwerfer ist ein Auto. Drei ist ein Zug und einer ist ein Motorrad. Auch, wenn es noch so groß ist. Zwei Scheinwerfer nur, wenn diese ein gemeinsames Gehäuse haben. Aber genaueres, siehe Hinweis "Merkblatt" TÜV.
Gruß
Zappa
PS. Corneringlights sind
unzulässig
Zappa
25.11.07, 18:29:19
Beitragssammler
Gut und schön, aber das Gesetz sagt: Der Umriß eines Fahrzeuges muß eindeutig über die Beleuchtung erkennbar sein. Zwei Scheinwerfer ist ein Auto. Drei ist ein Zug und einer ist ein Motorrad. Auch, wenn es noch so groß ist. Zwei Scheinwerfer nur, wenn diese ein gemeinsames Gehäuse haben. Aber genaueres, siehe Hinweis "Merkblatt" TÜV.
Gruß
Zappa
PS. Corneringlights sind unzulässig
Zappa
Oh schiiitt, jetzt hab ich aber ein schlechtes Gewissen! Werd meine Cornerlights sofort entfernen! :D Hier wird es aber jetzt genau gehalten!
Gruß
Werner
25.11.07, 18:55:28
Beitragssammler
Gut und schön, aber das Gesetz sagt: Der Umriß eines Fahrzeuges muß eindeutig über die Beleuchtung erkennbar sein. Zwei Scheinwerfer ist ein Auto. Drei ist ein Zug und einer ist ein Motorrad. Auch, wenn es noch so groß ist. Zwei Scheinwerfer nur, wenn diese ein gemeinsames Gehäuse haben. Aber genaueres, siehe Hinweis "Merkblatt" TÜV.
Gruß
Zappa
PS. Corneringlights sind unzulässig
Zappa
Jetzt komm ich aber ins grübeln
2 mal Fernlicht plus 2 mal Zusatzfernscheinwerfer sind dann aber 4 Scheinwerfer, da ein Auto laut Zappa nur 2 Scheinwerfer haben darf was ist dann mein Auto? Ein Ufo????????? :awg:
26.11.07, 11:16:27
ZappaSEi
Hallo Jungs,
die Frage von MIchael war: Was darf ich?
Ich habe auch die Cornerlights dran aber nicht als Dauerlicht und dürfen tut ihr halt nur, wie beschrieben.
Sechs Lichter heißt 2 Züge. :D
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Euer Zappa
26.11.07, 12:22:58
Hans
Hi Nobby,
damit lässt du keinen TÜV'ler im Dunkeln stehn! :D :D :D
Gruss Hans
ich glau jeder hat ein Lämpchen mehr dran. ;)
26.11.07, 13:07:10
Beitragssammler
Hallo,
hab so einige Fragen:
@disconobby
Was hast Du da für Hörner dran? (Wo bekommt man die her und wie tönen sie?)
Wo kann man ab Besten Stroboskopblitzer einbauen (ich hab keine Ahnung davon)?
- Hauptscheinwerfer
- Standlicht?
Eine Alarmanlage kann ich ja einbauen lassen, geht es aus, dass diese mit einer Zentralverriegelung kombiniert werden kann (hab sowas schon gesehen)? Wisst Ihr, wo man soetws herbekommen kann?
Danke für Eure Hilfe
Gruß aus der schönen Slowakei
Manfred
04.01.08, 00:23:27
Beitragssammler
Hallo MKisch,
ich habe mir die Strobos zusatzlich in die Blinkergehäuse gesetzt.
Hallo Diskonobby,
woher kommt der der grün/schwarze Aufkleber - bist du in der Gewerkschaft??? :D