18.05.20, 12:31:38
Beitragssammler
Hallo an alle Winger,
Ich hab im forum gesucht aber nix passendes gefunden. Sollte ich es übersehen haben, sry...
Durch einen (bzw. viele) Bastelfehler von einem der Vorbesitzer meiner SC47 musste ich das gute Stück komplett restaurieren. In den Tausenden Stunden Arbeit wollte ich nicht kleckern sondern natürlich auch klotzen. So habe ich diverse Ergänzungen, Änderungen vorgenommen und unter anderem auch eine Anhängerkupplung eingebaut.
Der TÜV hatte eine Weile dran rum gecheckt, aber ich habe nun die Anhängerkupplung in den Papieren stehen. Allerdings, und das ist jetzt mein Problem bzw. meine Frage, stehen die Werte des TÜV-Blattes, was zur Anhängerkupplung gehörte und den Papieren unter 22 mit Anh.-Last 200kg S=20kg eingetragen. Theoretisch müsste doch meines Erachtens auch unter O1 und O2 die zulässige Anhängelast eingetragen sein. Da steht aber bei mir nur ein "-".
Der gute Mann von der Dekra sagte mir, dafür bräuchte er ein Mustergutachten wo die zulässige Anhängelast eingetragen ist. Wie sehen eure Papiere aus? Kann ich das Problem ignorieren?
Danke
Frank aus Dresden
18.05.20, 17:58:19
Karl-Heinz
Meine ist eine GL 1500 SE (SC22) und bei mir stehen da 0225 kg in jedem Feld. Das ganze ist aber in Abhängigkeit der Aufhängung denke ich.
Meine war bereits so ausgestattet, als ich sie kaufte.
19.05.20, 10:58:30
Sunshine
geändert von: Sunshine - 19.05.20, 11:01:35
In den Papieren meiner SC47 sind in O.1 und O.2 jeweils 235 kg eingetragen.
22.05.20, 16:58:02
Beitragssammler
ok, danke. mein TÜV-Mensch sagte mir, um das eintragen zu lassen bräuchte ich ein Mustergutachten!
03.06.20, 14:01:37
Beitragssammler
Hubert oder Karl Heinz, habt ihr für Eure Wing so ein Dekra- oder TÜV-Gutachten mit der zuläsigen Anhängelast eventuell daliegen? Wenn ich da eine Kopie bekäme könnte ich mir die Daten sicher eintragen lassen. Wer weiß, was so ein schick in grün oder blau gekleideter Mensch sonst denkt, wenn nur die Anhängerkupplung eingetragen ist.
03.06.20, 14:16:30
Sunshine
Ich habe leider weder TÜV- noch Dekragutachten oder Unterlagen.
04.06.20, 05:53:00
Karl-Heinz
Geht mir genauso, wie Hubert. Da bei mir bereits alles angebaut und eingetragen war als ich sie kaufte, habe ich keinerlei Gutachten vorliegen.
Vielleicht ein Versuch, denn man sollte ja nichts unverucht lassen. In München ist Krossline, der hatte meist Anhänger da, vielleicht auch die Anhängerkupplungen montiert? Fragen kostet ja nichts.
Oder bei Peter Bleeker an der Küste anrufen und ihm eine Nachricht zukommen lassen. Vielelicht weiß der was.
Alles was als Import hier reinkam, brachte meist Probleme mit bei der Zulassung und endete dann oft mit dem Abbau und dem Neukauf.
Viel Glück!
04.06.20, 11:27:31
Beitragssammler
oh oh... ihr macht mir ja Hoffnung...
na gut. schauen wir mal...
Danke erst mal.
WingChrome werd ich mal kontaktieren.