Leuchtweiteneinsteller ohne Widerstand/Funktion

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21.10.19, 15:48:20

maiki

Habe auch die leds von nighteye drin kann nur sagen ist ein Bomben licht
Ob man es sich nun einbildet oder nicht ist ja egal wenn ich mir einbilde weiter kucken zu können bzw mehr zu sehen ist es ja auch nicht das schlechteste gg
21.10.19, 18:16:14

Jeansrebell

Hallo Maiki :wink: ,

ich weiß nicht, ob Du weiter oben schon gelesen hast. Genau das ist das Thema: Bombenlicht ohne Prüfzeichen, damit Du weiter gucken kannst. ABER: Im Ernstfall bei Verkehrskontrolle, oder Unfall (hoffentlich nicht), wenn dir einer von unseren ganz genauen "Blaumännern" so kommt wie mir, dann guckst Du nicht nur weiter, sondern auch blöder mit gaaaanz großen Augen. Da kostet dich dein Bombenlicht dann mal richtig Kohle. :schlechteidee
21.10.19, 18:27:22

maiki

geändert von: maiki - 21.10.19, 18:29:08

Das stimmt wohl aber das trifft auf jede einzelne led am Moped
Auch an allen Bauteilen die mit led ausgestattet sind wie kofferbeleuchtung zusatzled Leuchten die bei der Fahrt funktionieren und und und
Auch die lässigen highwayboards sind nicht erlaubt
Sagen was mal so wenn die Polizei ne 15er Wing anhält findet er zu 90 prozent immer was womit die betriebserlaubnis erlöschen würde
Auch der ring of fire hat sicherlich keine Zulassung
21.10.19, 20:33:13

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 21.10.19, 20:34:30

Technische Vorschriften wie FZV und StVZO gelten NICHT für außerdeutsche Fahrzeuge (mit Ausnahme 20 FZV - Betriebsklar und verkehrssicher). Somit kann ein Motorrad aus A in D nicht beanstandet werden, wenn dort LED's montiert sind (selbst, wenn es auch in A verboten ist.) Es können grundsätzlich (mit einigen Spezialausnahmen) nur Verstöße gegen Verhaltensvorschriften (StVO) geahndet werden. Alles andere muss bei Gefährdung über das Polizeigesetz abgehandelt werden.

Im übrigen erlischt bei Umbauten nicht die Zulassung, sondern die Betriebserlaubnis. Auch der Versicherungsschutz erlischt nicht automatisch. Die Versicherungsgesellschaft kann den Versicherungsnehmer aber in Regress nehmen. Das sind 3 verschiedene Bereiche mit unterschiedlicher Ahndung!

Die Highwayboards sind ein Grenzfall. Der Anbau ist nicht zwingend verboten, aber die Benutzung.
21.10.19, 22:50:38

Seppel55

Danke HarryG.
Das ist mal eine kompetente Aussage :daumen_hoch
Gruß Wolfgang
21.10.19, 23:02:53

sonntagberg

geändert von: sonntagberg - 21.10.19, 23:13:03

Super und Klar Erklärt vom Harry :danke:

Natürlich hat auch Maiki Recht das "Fast" an jeder Wing was zu finden/beanstanden ist wenn wer das will.

Außer an den Puristen unter uns die das Moped so Fahren wie es das Werk Verlassen hat. ;)

@Marcus
"Dann tausch die mal so nebenher aus wenns drauf ankommt"

Das es nicht in 2 Minuten geht ist klar.
Aber bevor mir eine Weiterfahrt unter Umständen Untersagt wird kann ich sie Tauschen.
Ist ja kein großer Aufwand und sollte in 15-20 Minuten Erledigt sein(auch Unterwegs).

Zum Wunschdenken...
Evt kann ich es dieses Jahr noch Bewerkstelligen das ich 2 Gleiche Runden bei Nacht und sehr Dunklen Straßen mache.
Hab zur Zeit ja 2 Mopeds in der Garage 1x mit Led und 1x Original.
Von beiden Fahrten ein Video sollte Klarheit in die Sache bringen.

Das Ergebnis könnte auch für andere von Interesse sein die über eine Umrüstung Nachdenken. :gutidee


...aber irgenwie hat das alles nichts mehr mit dem Start Thema zu tun oder? :rolleyes:
22.10.19, 19:21:38

Jeansrebell

Hallo Erich :wink: ,

lassen wir jetzt mal alle Sicherheitsfaktoren und Paragraphen außer Acht. Die LED Scheinwerfer bzw. Leuchtkörper (ich hatte sie ja drin), im Verhältnis zu H4 sind wirklich was die Helligkeit angeht eine Granate. Dagegen sind H 4 Friedhofleuchten. Und wenn unsere Gesetzte nicht so idiotisch wären, hätte ich sie noch drin und würde sie immer wieder gerne reinmachen.
Da wird sogar unsere liebe Sonne neidisch. :D :D

Grüß euch alle :winkewinke
 
 
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