28.03.18, 09:38:26
Beitragssammler
Hi zusammen,
mal wieder Extoenfragen:
Ich habe eine 12er, die ein H-Kennzeichen und einen original-Stanley
Scheinwerfer und TUEV hat - aber keinen Eintrag "Licht in etwa nachgewiesen"
o.ae.
Letzte Tage habe ich das gleiche bei einer 15er gesehen. In einem alten
Brief stand noch obiges - im aktuellen Brief/Schein steht es nicht.
Hat aber TUEV.
Frage 1 also: gibt es wg. der fehlenden Eintraege des Stanley irgendwann mal
TUEV-Stress, kann man das dann nachtragen lassen oder ist diese omminoese
Regelung inzwischen eh vom Tisch?
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Die 15er hat eine mittels "Klammern" hoehenverstellbare Scheibe. Dieses Scheibe
sieht exakt genau so aus wie die Scheibe meiner 12er.
Frage 2 also: Kann man die Scheibe der 12er auch irgendwie verstellen oder kann
man eine Verstellbarkeit nachruesten?
Munter bleiben
wicki
28.03.18, 17:15:44
Beitragssammler
Die Scheibe kann man verstellen
Beide Spiegel lösen
Blende vorne abziehen
Scheibe verstellen
29.03.18, 05:03:19
Beitragssammler
Zitat:
Die Scheibe kann man verstellen
Danke fuer den Hinweis!
Ich lasse ab und an mal n Kollegen damit fahren, der n Stueck groesser ist
als ich (190 oder so) und der beschwert sich immer, dass ihm die Windabrisskante
genau ins Gesicht blaest.
Bei der naechsten Gelegenheit werde ich das mit dem Verstellen mal probieren.
wicki