H-Kennzeichen und LED
07.07.17, 08:32:13
Beitragssammler
Hallo Zusammen,
vielleicht hat jemand Erfahrungen in diesem Bereich gemacht und kann mir einen Tipp geben.
Ich habe für meine GL1100 im Jahre 2011 Die H-Zulassung bekommen. Dabei wurden die Umbautan bei der Restaurierung (Stahlflex etc.) anerkannt.
Jetzt spiele ich mit dem Gedanken, die Beleuchtung komplett auf LED umzubauen. Also Scheinwerfer, Rück-/Bremslicht, Blinker, Zusatzbeleuchtung.
Bevor ich jetzt bei den Graukitteln nachfrage, versuche ich es erst einmal hier.
Verliere ich die H-Zulassung bei Umbau auf LED oder nicht?
Vielen Dank schon einmal.
Marcellus
07.07.17, 12:18:53
Beitragssammler
Ja die H-Zulassung verliert wahrscheinlich seine Gültigkeit da die Beleuchtungsanlage vorgeschrieben ist Lackierung und Sicherheitsvorrichtungen wie nachgerüstete Gurte
bei Pkws oder Stahlflex Bremsleitungen sind jedoch zulässig
07.07.17, 12:53:29
Beitragssammler
Im Grunde schließe ich mich der Meinung von Wasserstoff an.
Sicherheitsrelevante Nachrüstungen sind eigentlich kein Problem.
Wenn du jetzt dem Graukittel plausibel klar machst das durch die Ümrüstung die Sicherheit erhöht
wird könnte es möglicherweise klappen. Argumente wie z.B. deutliche Hell-Dunkelabgrenzung bei
den Blinkern oder bei Normal- und Abblendlicht würden zur Erhöhung beitragen und letztlich auch
die längere Lebensdauer der LED-Lampen usw. könnten helfen.
Grundsätzlich gibt es aber wohl eher
Probleme der allgemeinen Zulassung solcher Leuchtmittel.
@Wasserstoff
Zum Thema Lackierung: Hab mal gegoogelt, auch die Lackierung muss dem Ursprung entsprechen.
Also ein Metallick-lackierter Trabbi fällt durch die Prüfung.
07.07.17, 13:58:40
Beitragssammler
Die lackierung sollte der Zeit und den damaligen lackierunen entsprechen!
Damit währe eine lackierung in metalliklack bei einen Trabant möglich.
In der DDR gab es einen Lack welcher Hammerschlag hieß! Damit wurden Textilmaschienen für den Export lackiert.
07.07.17, 14:31:00
Marcus
geändert von: Marcus - 07.07.17, 14:35:31
So ein Schwachsinn.
Das Fahrzeug soll sich im Originalen oder Original restaurierten Zustand befinden.
Hammerschlag auf Trabbis gibt höchstens Risse in der Pappe aber niemals ein H - Kennzeichen.
Zur LED welche nach meiner Auffassung einen Umbau darstellt :
So werden zum Beispiel Umbauten – und darin eingeschlossen Tuning-Maßnahmen – anerkannt, sofern sie für das Fahrzeug typisch und zeitgenössisch sind bzw. ein zeitgenössisches Prüfzeugnis vorliegt. Das bedeutet, dass Umbauten,
die in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung des Oldtimers durchgeführt worden sind, möglich und zulässig sind.
Das heißt, vergiss es oder fahr von Prüfstelle zu Prüfstelle.
Irgendwer erkennt sie vielleicht an - wie den Hammerschlag Lack der Baumaschinen.
07.07.17, 15:37:14
Beitragssammler
Übrigens war mein erster Trabant 601 Metallic Grün! 1988!
Baujahr war 1967 und der Erstbesitzer bekam ihn über GENEX!
07.07.17, 17:18:00
Beitragssammler
Jeder sieht das eben anders, für mich ist der Austausch der Leuchtmittel eher kein Umbau und
kann ggf. auch als Sicherheitsrelevante Anpassung erlaubt sein.
Geh zum TÜV und erkundige dich bei denen die es wissen müssen.
:) :) :)
Mein Hinweis bzgl. der Farbe sollte nicht in den Focus rücken, ich war übrigens der Meinung, die
Rennpappe gab's nur in einfachen Lackierungen.
07.07.17, 20:42:41
Bigge
Einfach mal googlen :
H-Kennzeichen Umbau auf LED
Jedoch wird es in jedem BUNDESLAND garantiert anders sein
und die meisten LED`s haben eh keine StVo. Zulassung.
Ich sehe, was den Umbau betrifft jedoch kein Problem > warum auch ?
Man beachte den Ausdruck/Forderung des TÜV : zeitgenössiges Zubehör ;-)
Gruß Bigge
07.07.17, 21:31:45
Beitragssammler
Bigge, was man unter zeitgenössigem Zubehör versteht braucht dir wohl keiner zu erklären, oder?
07.07.17, 22:55:51
Bigge
Vielleicht hätte ich meine letzte Zeile etwas höher einfügen sollen ;)
Aber wie auch immer - der TÜV entscheidet und nicht wir :awg:
Gruß Bigge