18.06.07, 09:01:57
Beitragssammler
Servus miteinander,
ich bin gerade dabei mir eine GL 1500 aus den USA zu importieren. Habe das früher schon getan, kenne also die Wege. Aber jetzt meine Frage :
gibt es da Probleme aufgrund der neuen Gesetzgebung mit der E 3 Norm, die ja importierte Fahrzeuge erreichen müssen. Sollte das so sein, hätte ich mir einen Ersatzteilspender gekauft :shock: :shock: :shock:
Hoffe auf versierte Hilfe hier in den Reihen :awg:
18.06.07, 09:19:44
Wallauwinger
Wenn das Fahrzeug in einem anderen Land bereits zugelassen war, gibt es i.d.R. keine Probleme. Neufahrzeuge brauchen nicht vorher zugelassen werden.
Probleme git es bei Fahrzeugen die ERSTMALS dem Verkehr zugeführt werden und nicht der E3 entsprechen. (Siehe auch Trikeumbauten 15er)
Wallauwinger Udo
18.06.07, 09:27:02
Beitragssammler
Hallo Udo,
danke erst einmal für Deine Antwort. Es ist eine Gebrauchtmaschine - keine Neumaschine. Zulassung war in den USA - ja - aber in Deutschland habe ich ja dann quasi eine Erstzulassung. Gilt es dann trotzdem, das die Maschine bereits in einem anderen Land zugelassen war ? Bin mal gespannt, ich warte auch noch auf eine Antwort vom TÜV.
18.06.07, 09:59:29
Wallauwinger
Gibt keine Probleme. Nur eine Abnahme nach Paragraph 23 (Vollabnahme) machen lassen. Mustergutachten etc. vorher von Honda besorgen..aber das weist du ja sicher schon.
Probleme gibt es wenn man Quasi ein KFZ Erstmals dem Verkehr zuführt.
Bei Umbauten zum Trike ist eben das Problem, das aus der 15er Motorrad ein "offenes Auto" wird und dieses "Erstmals dem Ferkehr" zugeführt wird... da die 15er kein Kat hat - E3 sense aus.
Da spielt es auch keine Rolle, das die selbe Maschine evtl 10 Jahre lang schon zugelassen war.
So ist dat mit der blöden Bestimmung
Wallauwinger Udo