Anhänger
31.08.13, 20:11:57
Beitragssammler
Hallo Gemeinde!Habe vor mir einen Anhänger zukaufen.Welch ein unterschied ist eine starre Deichsel zur Drehbaren ? Bin schon mit einer Starren gefahren und habe auch in Kurven nichts negatieves bemerkt. MG Ralf
31.08.13, 20:16:33
Beitragssammler
Oh, je. Ich glaube jetzt löst Du gleich ne riesen Diskussion aus. :)
Ich glaub das Thema hatten wir schon mal sehr intensiv diskutiert. :awg:
31.08.13, 20:31:01
Beitragssammler
Ich bin noch nicht lange ein Wingfahre und hatte mich bis vorkurzen noch keine Gedanken darüber gemacht.G.Ralf
01.09.13, 16:59:36
Beitragssammler
Habe heute im Forum nach dem Tema einiges gefunden,die Einen sagen so und die Anderen so ,ich denke mit einer Dehbaren ist es wohl sicherer. G Ralf
04.09.13, 16:23:07
Beitragssammler
Ralf , Du hast eine PN .
04.09.13, 20:18:11
Beitragssammler
Hänger würde mich auch reitzen aber die V max in Deutschland schreckt zu sehr ab.
05.09.13, 15:30:18
Beitragssammler
Hallo Leute . Sollte hier noch jemand Interesse an einem Anhänger haben , Marke International in Blau , reichlich Reeling , meldet Euch mal bei mir . Ich habe noch einen .
18.10.13, 20:25:40
Beitragssammler
moin, moin
die geschwindigkeitsbegrenzung bei anhängern kann man umgehen indem man einen nachläufer benutzt.
der zählt als eine art "anbauteil" ist steuerfrei und benötigt nur ein folgekennzeichen. so wie fahrradträger am auto. damit gibt es laut hersteller/vertreiber keine geschwindigkeitsbegrenzung.
gibt es hier:
WM-Trailer
ein kumpel hat so ein teil an sein motorrad. 40kg zuladung sollten auch für die meisten reichen.
gruß hamster
28.05.14, 15:50:49
redhouse
Liebe Schweizer Kollegen
ist so ein Nachläufer in der Schweiz zulassungsfähig? Hat einer von Euch so ein Ding?
Darf ich mir das mal ansehen? Wie sieht's denn bei uns mit der Geschwindigkeits-Beschränkung für so
einen Nachläufer aus?...
Ich kenn da eine Sozia, die gerne etwas mehr mitnehmen würde ...
02.06.14, 12:17:50
Beitragssammler
@ Hamster,
auch der Nachläufer ist ein Anhänger und unterliegt der Geschwindigkeitsbegrenzung. Wie der Anbieter auf seiner Seite auch schreibt "versehen mit einer Schnellkupplung" und damit gilt er nicht als Fahrzeugteil sondern als Anhänger. Und ohne diese Schnellkupplung brauchst Du Dir in Deutschland um eine Genehmigung/ Gutachten usw. auch keine Gedanken machen = gibbet nich!!!!
Der Anbieter weiß mit Sicherheit auch warum er nichts zur erlaubten Geschwindigkeit schreibt. DAS wäre nämlich ein RICHTIGES Verkaufsargument und die Dinger würden weggehen wie warme Semmeln. Sorry ist nun mal so.
Ach ja, wir haben schon Anfang der 80er versucht mit dem holländischen Van Veen Einradanhänger die Geschwindigkeitsbegrenzung zu umgehen. Hat damals auch nicht geklappt und seitdem hat sich in rechtlicher Hinsicht leider nichts geändert.
17.04.15, 19:23:55
Beitragssammler
Betrifft nachlauf , da ich in etlichen Forum bin , und meine Nase kaum nicht irgend wo drin ist,
es gibt einen Nachlaufer der Über einer 100 km zulassung besitzt. Und es gibt nur die eine Firma in Deutschland. Die anderen Dürfen nur Schleichen.
Obwohl, die mit einen Kreutzgelenk verbaut sind dürfen auch schneller fahren. Als die mit der Normalen Anhängr Kupplung.
mfg fritz
17.04.15, 19:42:31
meggens
Den Unterschied zwischen einer drehbaren und einer starren Kupplung merkt man eigentlich nur wenn der Anhänger mal umkippen sollte. Die starre Kupplung würde das Zugfahrzeug mit umreissen.
28.04.15, 17:39:55
Beitragssammler
@86teufel
jeder Anhänger der in D zugelassen werden soll, sollte für min. 100km/h (Achsen, Räder, Reifen etc.)gebaut worden sein. Wird er das nicht, so muß er entsprechende Geschwindigkeitsschilder rechts,links und hinten führen (sh. die Schwertransporter). Und alles was mit einer Schnellkupplung befestigt wird ist ein Anhänger - egal wieviele Räder das Ding hat. Und alles was fest verschraubt wird ändert die gesamte Zulassung des Fahrzeuges, bestes Beispiel Trike und Gespannumbauten. Das ändert alles nunmal nix daran, dass lt. STVO (und da kann sich auch ein Anhängerhersteller nicht drüber hinwegsetzen) ein Motorrad mit Anhänger a.g.O. nicht schneller als 60 fahren darf. I.g.O. darfst Du so schnell wie die runden Schilder es Dir erlauben oder im Normalfall 50.
Alle Anhänger die ich durch den TÜV gebracht habe, hatten die Voraussetzungen für 100, trotzdem s.o.
Liegt daran, dass man auch einen Freewheel, Hamoba, Squire, Bünger usw. z.B. als normalen Anhänger hinter einem Pkw benutzen dürfte, wenn man ihn "normal" zuläßt und ihn nicht zulassungsfrei nur hinter einem Motorrad ziehen möchte.
Und lest mal zwischen den Zeilen der rhetorisch hervorragend geschriebenen WEB-Seiten der entsprechenden Hersteller. Da steht nirgends, dass man erlaubt!!!! a.g.O. schneller als 60 fahren darf!
Ach ja, es gab vor Jahren mal einen Winger der hatte sogar abgenommene und abgestempelte 100er Schilder an seinem Anhänger. Leider war ein anderer etwas voreilig und hat die Sache ins Netz gestellt. Gab dann riesigen Stress und der TÜV und das zuständige SVA mußten ganz kleine Brötchen backen und die 100er Zulassung wurde wieder kassiert.
29.04.15, 08:33:39
Klaus (T34)
Hallo, das war so wie teufel geschrieben hat. Das Ordnungsamt kam zu mir und hat mir alles wieder abgenommen, Stempel abgekratzt und das Geld bekam ich auch wieder. Der TÜV Beamte der mir den Anhänger abgenommen hat, bekam dafür eine Abmahnung bekommen.
Gruss Klaus
29.04.15, 09:12:16
Beitragssammler
Schade!
29.04.15, 10:40:02
Beitragssammler
Klaus ich wußte dass Du das warst, aber ich wollte es nicht schreiben. Trotz allem, es ändert nix an der verschis.... Gesamtsituation hier in unserer Bananenrepublik.