Motorradanhänger werden aussterben
17.11.12, 17:11:19
Beitragssammler
Hallo,
habe gerade die die Zeitschrift Motorrad gelesen, Da stand was von den neuen Führerscheinen für Bikes.
u.a auch dass es in Zukunft keine Motorräder mehr mit Anhäger geben wird (gibt ja auch keinen Extraführerschein dafür).
Allerdings gibt es so zu sagen Bestandsschutz, wenn man den Schein schon länger hat.
Schlechte Zeiten für die entsprechenden Anhängerhersteller
17.11.12, 17:14:05
ZappaSEi
Gib mal in Suche Anhänger ein, da findest du Seiten darüber, da hast du den ganzen Winter zu lesen.
Gruß Zappa
17.11.12, 17:40:23
Beitragssammler
Hallo Zappa,
weiß jetzt nicht was du mir sagen willst.
Ich meinte, es wird in absehbarer Zeit (gut wird noch ein paar Jahre dauern) keine Motorradfahrer mehr geben wird. Die mit Anhänger fahren dürfen.
Und zwar deswegen weil ihr Führerschein dass nicht mehr hergibt
17.11.12, 18:09:06
Beitragssammler
Zappa will sagen das wir das Thema auch schon durchgekaut haben ;)
17.11.12, 18:09:27
ZappaSEi
Ich wollte damit andeuten, daß es auch schon Länder gibt, wo es nicht mehr erlaubt ist, mit Anhänger einzureisen.
Außerdem war auch die Diskussion des Führerscheines ab 2013 (Zweiräder und Trikes ohne Anhänger ) hier schon das Thema.
Gruß
Zappa
17.11.12, 20:04:03
st1100
Ich glaube, dass Motorradfahrer überhaupt aussterben !
Das Durchschnittsalter der Biker steigt jedes Jahr um ein Jahr.
Die paar Jungspunde, die nachkommen, machen wir alten Säcke leicht durch die steigende Lebenserwartung wett.
99 % der Mopedfahrer finden Anhänger eh uninteressant bis bescheuert und wir paar Exoten halten einfach die Fahne hoch.
Ich trau mich fast wetten, dass es heute doppelt so viele Anhänger hinter Mopeds gibt als vor zehn Jahren.
Und der Anhängerfahrer ist im Durchschnitt sooo alt, dass er automatisch Bestandsschutz hat.
28.02.13, 22:08:06
st1100
Hat jetzt schon jemand eine offizielle Quelle gefunden, wo steht, welche Führerscheinkombination man ab 2013 braucht, um einen Hänger hinter dem Motorrad ziehen zu dürfen ? (A + BE vielleicht ?)
Oder in welchem Gesetz oder welcher Verordnung steht, dass Hänger hinter Motorrädern mit gar keinem neuen Führerschein mehr gefahren werden dürfen ?
01.03.13, 11:55:15
Beitragssammler
Hallo ST1100,
das gilt alles nur für FS-Neulinge.
Wenn du den Schein schon ein paar Jahre hast kannst du beruhigt weiter mit AH am Bike fahren.
Es kommen nur "keine neuen" Fahrer mehr dazu. Weil es die Kombination AE oder so nicht gibt und wohl auch zukünftig nicht geben wird
01.03.13, 23:05:47
st1100
Ist schon klar, dass mich das nicht betrift, aber irgendwo muss das doch in einer Verordnung oder einem Gesetz stehen.
Die beim TÜV heute konnten mir keine Quelle nennen.
Ich frag mich auch wie das in Luxemburg abgegangen ist.
Das ist doch wie wenn eine Regierung sagt, ab heute dürfen keine 80er mehr rumfahren.
02.03.13, 08:26:44
Beitragssammler
Ich glaube das nennt sich Fahrerlaubnisverordnung wo das dann alles drin steht.
Hier sind die Neuerungen erklärt
http://www.motorradonline.de/recht-und-verkehr/neue-fuehrerscheinregelung-fuer-motorraeder-ab-2013/387737
02.03.13, 13:02:41
st1100
Zitat:
"Ob ein 18-jähriger Autolenker, der seinen Führerscheinantrag bis 18. Januar 2013 stellt, auch weiterhin Dreiradroller über 15 kW mit seiner B-Lizenz fahren darf, ist laut Bundesverkehrsministerium unklar. Reicht der 18-Jährige seine Papiere am 19. Januar 2013 ein, kann er mit der Klasse B keine Dreiräder bewegen. Die neue Richtlinie sieht auch keine Anhänger mehr in den Motorradklassen vor."
Das kann aber heissen, für Anhänger hinter dem Motorrad brauch ich keinen extra Führerschein oder ich darf mit einem neuen Führerschein keine Hänger mehr ziehen.
Rechtssicherheit braucht eine Basis in der steht, das ist erlaubt und das ist verboten.
Du darfst nicht stehlen ist Gesetz.
Ladung darf nicht breiter als 2,55 m sein ist Verordnung.
Aber "Anhänger hinter Motorrädern dürfen mit einem Führerschein der Klasse A NICHT bewegt werden" steht scheinbar nirgendwo.
Tom
02.03.13, 15:08:30
Beitragssammler
Scheint wohl wirklich wieder ein diskussionswürdiger Gesetzestext zu sein?!? :dizzy:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2012-Texte/fpx-12-10-543-Motorradanhaenger.htm
02.03.13, 15:10:45
Beitragssammler
......Trikes werden Motorrädern gleichgestellt, eine entsprechende Fahrerlaubnis ist nötig. Das schränkt nicht nur die Gruppe möglicher Fahrer ein, zudem werden die Trikes noch eines weiteren Privilegs beraubt - für ein Motorrad gibt es keine Erlaubnis zum Mitführen eines Anhängers.....
zu finden hier
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/neue-fuehrerscheinregeln-ab-januar-2013-a-865665.html
02.03.13, 17:08:01
st1100
geändert von: st1100 - 02.03.13, 17:08:36
Also bis jetzt hab ich nur lauter Pressemitteilungen gelesen, die sich meistens auf das Mitführen von Hängern hinter Trikes beziehen, für die man jetzt ja den Mopedschein braucht.
Gibts hier keine Fahrlehrer oder Ordnungshüter, die was wirklich Offizielles kennen ???
Wie heisst die Verordnung, in der das steht und wo kann ich sie in der aktuell gültigen Version einsehen?
Muss so was nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht werden ?
Tom
02.03.13, 17:56:19
Beitragssammler
Durch die
6. Änderungsverordnung vom 07.01.2011 (BGBl. I, 3) werden die Fahrerlaubnisklassen
teilweise neu geregelt. Diese Neuerungen treten zwar erst am 19.01.2013 in
Kraft, mussten aber nach den Vorgaben der
Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG bis
spätestens 19.01.2013 in nationales Recht umgesetzt sein.
Außerdem darf nach den Vorschriften der Richtlinie mit
der ab 19.01.2013 erteilten Fahrerlaubnis der Klasse A bei Trikes und Krafträdern kein
Anhänger mitgeführt werden.
Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen
weiterhin Trikes mit und ohne Anhänger führen. Auch die bis zu diesem Datum erteilten
Fahrerlaubnisse für Krafträder berechtigen weiterhin nach dem Grundsatz des
Besitzstandes zum Führen von Anhängern.
Quelle:
http://www.motor-talk.de/forum/die-neuen-fuehrerscheinregelungen-ab-2013-t3102892.html
02.03.13, 18:10:23
Beitragssammler
Oder schließ dich mal mit denen hier kurz, die sind da auch aktiv unterwegs
http://www.bikerunion.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=3299
02.03.13, 18:37:39
st1100
geändert von: st1100 - 02.03.13, 18:41:38
So - hier ist der Link zum Bundesgestzblatt - Danke für die Hilfe :)
BGBL
Die Einschränkung hab ich da drin allerdings nicht gefunden :D
05.03.13, 23:27:22
st1100
So - ich war heut auf dem Landratsamt, um meine Hängerbetriebserlaubnis abstempeln zu lassen.
Hab die Wartezeit genutzt, um in der Führerscheinstelle nachzufragen, wie sich das mit der Berechtigung, mit dem Führerschein A Hänger hinter Motorrädern zu ziehen, seit Januar 2013 verhält.
Die Leiterin der Führerscheinstelle wusste nichts davon, hat nachgelesen und verglichen und hat mir gesagt, Anhänger an Motorrädern wurden in der alten Verordnung nicht erwähnt und werden in der neuen Verordnung nicht erwähnt.
Sie kann nicht herauslesen, dass sich da etwas verändert hätte.
Also hamma imma noch keine offizielle Ansage, nur schlecht recherchierte Pressemitteilungen !
Tom
05.03.13, 23:32:28
st1100
geändert von: st1100 - 05.03.13, 23:34:40
ZITAT FAHRLEHRERVERBAND:
"Ist es erlaubt, hinter einem Motorrad einen Anhänger mitzuführen? Von manchen Stellen wurde in den zurückliegenden Wochen mit Verweis auf die dritte EG-Führerscheinrichtlinie behauptet, das sei verboten.
Das angebliche Verbot wird mit dem Fehlen von Hinweisen in der dritten EG-Führerscheinrichtlinie begründet. Weder bei den Beschreibungen der „A-Klassen“ noch bei denen der Anhängerklassen sei etwas über Motorradanhänger zu finden. In der amtlichen Begründung zur 6. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 07.10.2011 stehen im Verkehrsblatt 3/2011 auf Seite 111 unter der Überschrift „Keine Anhängerregelung bei den Motorradklassen“ folgende Sätze: „Die Richtlinie sieht für die Motorradklassen keine Anhängerklasse vor.“ Am Ende des Absatzes heißt es: „Nach den Vorschriften der Richtlinie darf mit der Fahrerlaubnis der Klasse A bei Trikes und Krafträdern kein Anhänger mitgeführt werden.“
Widerspruch
Dieser Auslegung wird energisch widersprochen, und zwar mit folgenden Begründungen:
Obwohl sich schon in der zweiten EG-Führerscheinrichtlinie keine Regelung für Anhänger hinter Motorrädern fand, war das Mitführen von Anhängern hinter Motorrädern bisher unstrittig und wird – vor allem im ländlichen Bereich – auch täglich praktiziert. Anzeigen oder gar Bußgeldverfahren sind in diesem Zusammenhang bisher nicht bekannt geworden.
Nach den EG-Führerscheinrichtlinien ist für das Mitführen von Anhängern bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse (zG) neben der Fahrerlaubnis für das Zugfahrzeug keine Fahrerlaubnis für eine Anhängerklasse erforderlich. Da es keine Motorradanhänger über 750 kg zG gibt, erübrigt sich hierfür eine ausdrückliche Regelung in der Richtlinie.
Die Frage, ob Anhänger hinter Motorrädern mitgeführt werden dürfen, ist in erster Linie eine fahrzeugrechtliche Frage. Sie ist sowohl in der Zulassungsverordnung (FZV) als auch in den Bauvorschriften der StVZO als zulässig entschieden.
In § 3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe f werden „einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen“ ausdrücklich von der Zulassungspflicht ausgenommen.
In § 32 Absatz 1 Nummer 3 StVZO wird die höchstzulässige Breite für Anhänger hinter Krafträdern auf einen (1) Meter begrenzt. In § 42 Absatz 2 Sätze 1 und 2 StVZO ist geregelt, dass „hinter Krafträdern und Personenkraftwagen Anhänger ohne eigene Bremse nur mitgeführt werden dürfen, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat. Krafträder gelten trotz getrennter Bedienungseinrichtungen für die Vorder- und Hinterradbremsen als Fahrzeuge mit Allradbremsen. Werden einachsige Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.“
§ 43 Absatz 4 Satz 2 StVZO lautet: „Nicht selbsttätige Anhängekupplungen sind jedoch zulässig, […] 2. an Krafträdern und Personenkraftwagen.“
Da der Gesetzgeber sowohl in der FZV als auch in der StVZO das Mitführen von Anhängern hinter Krafträdern ausdrücklich zulässt und dafür auch spezielle Regelungen getroffen hat, gibt es das behauptete Verbot nicht. Von in der EG-Richtlinie und der FeV nicht vorhandenen Regeln ein Verbot ableiten zu wollen, ist ziemlich gewagt."
Quelle:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2012-Texte/fpx-12-10-543-Motorradanhaenger.htm