22.03.12, 21:50:07
WingMike
Laut Gesetzgeber muß das Tagfahrlicht bei Einschalten des Stand/Fahrlichtes erlöschen. Eine kombinierte Nutzung ist nicht gestattet.
22.03.12, 22:42:32
Beitragssammler
In der Stadt ist auch nur 50 km/h erlaubt,
Du Wingmike bist auch noch nie 51 km/h gefahren in der Stadt.
Also höre auf mit deinen Paragraphen schreiben, für mich ist Tagfahrlicht ein Sicherheitsgewin und kein Nachteil oder Gefährdung .
Gruß Kotki.
23.03.12, 07:42:53
Beitragssammler
Mit n büschen suchen auf You tube findet man auch Videos wo man sich das tolle "Tagfahrlicht" anschauen kann. ;)
http://www.youtube.com/watch?v=psTUngps74E&feature=related
Schaut aber nur im Dunkeln gut aus.
23.03.12, 09:00:03
Beitragssammler
Hey,
das ist weniger ein Problem durch Polizei. Die überwachen nur, ob geltende Vorschriften eingehalten wurden. Wenn nicht, dann muss man die Konsequenzen tragen. Mit
einmalig 30 Euro ist es nicht getan.
Es ist ein Problem der Vorschriften, die meiner Meinung nach angepasst werden sollten. Ich kann auch nicht nachvollziehen, warum Autos jetzt LED`s haben, die greller und aufälliger als Hauptscheinwerfer sind. Die letzten Änderungen haben die Motorräder deutlich benachteiligt und sorgen nur für "Wildwuchs".
Ein kleiner Tip am Rande. Auch die LED`s brauchen ein E-zeichen. Das ist leicht zu überprüfen. Ohne kann es teuer werden.
14.04.12, 11:46:38
blue thunder
Habe es nun endlich geschafft das Teil einzubauen. Muss sagen für die paar LEDs schon nicht schlecht.
Fahren am Tag oder in der Nacht würd ich damit wahrscheinlich nicht - Ärger mit der Rennleitung dürfte vorprogrammiert sein. Aber bei ner Lichterausfahrt ...
Hab das Ganze - mit ein zwei anderen Leuchten - auf einen seperaten Schalter gelegt und auch separat abgesichert.
Muss jetzt noch die Front zusammensetzen und werd dann mal ein Foto machen.
Hoffe, dass nicht wieder etwas dazwischen kommt.
Gruss in die Runde
Volker