Oldtimerzulassung

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23.06.11, 10:10:54

Beitragssammler

Habe eine GL1100!!
Habe gehört das Mopeds schon nach 25 Jahre Oldiezulassung
bekommen können also meine gehört dann dazu!
Die Frage ist jetzt ,lohnt sich der ganze Aufwand ?
Versicherung und Steuer werden viel günstiger?!?
Welche Vorteile habe ich noch ?
Hat jemand das ganze schon mal durchgespielt ?
Gruss aus der Eifel
luetti88
23.06.11, 13:41:56

wingwastl

Zahle für meine 12er 45,00 EUR Versicherung. Was solls dann bringen?

Gruß WASTL
23.06.11, 13:54:21

Beitragssammler

Hallo,
Nach Auskunft DEKRA sind es 30 jahre bis zum Oldtimer.
Es kann dann sogar auch teurer werden.
Z.Beisp. Umbauten etc müsssen dann extra angegeben werden,dadurch erhöht sich die Prämie,also so lassen wie sie ist.
Meine Wing ist 30 Jahre alt daher habe ich mich ekundigt.
Gruß Eisenpaul
24.06.11, 12:29:02

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 24.06.11, 12:34:10

Hallo Zusammen,

seit heute früh habe ich ein H-Kennzeichen.

Die Begutachtung für Oldtimer gem. §23 StVZO habe ich am Mittwoch gleich mit der anstehenden HU durchführen lassen. Die Kosten ohne HU: 21,50€
Dazu noch die Gebühren der Zulassungsstelle (Brief, Schein, KBA, Wunschkennzeichen): 37,00€
Als Kennzeichen habe ich - wie vorher - die Größe 220x200mm, jetzt allerdings mit der kleinen Schrift. Ansonsten wäre das größer ausgefallen. Kosten: 21,00€

Macht in Summe: 79,50€

KFZ-Steuer neu (jährlich): 46,00€ statt 80,00€
Versicherung bleibt bei 46,60€ (Zurich Goldwing-Oldtimertarif).

Noch eine kleine Anmerkung: Mir ging es hauptsächlich nicht um Kostenersparnis sondern darum, zu zeigen, dass es sich um einen Oldtimer handelt (für Nicht Goldwingfahrer).
24.06.11, 18:39:04

wingwastl

geändert von: wingwastl - 24.06.11, 18:39:35

Koffer von Vetter, Auspuff von wer weiß. Der TÜV Prüfer ist anscheinend nur nach dem Alter gegangen. Ich habe gedacht dass es beim Oldtimer hauptsächlich darum geht dass das Fahrzeug in Originalzustand ist. Na dann.

Gruß WASTL
24.06.11, 18:40:46

ZappaSEi

Das Fahrzeug soll weitestgehend im Originalzustand sein. Es dürfen nur Teile verbaut sein, die es auch schon zu der Zeit gab.
Gruß
Zappa
24.06.11, 23:25:57

Franko

..ich muss mich mal hier einklinken, ich hab es wegen dem dritten "H" gemacht.....:-)

Gruß Franko
25.06.11, 08:55:54

Beitragssammler

geändert von: Beitragssammler - 25.06.11, 08:56:54

Wenn die Dicke 30Jahre alt ist hat sie sich auch erst ein (H) verdient. Sie bekommt es als Schmuck um sich zu zeigen, nicht zum Steuern sparen! ;)
Das ist auch meiner Meinung nach der richtige Weg!
Gelten die 30 Jahre eigentlich ab Baujahr o. Erstzulassung?
Dann bräuchte meine nicht mehr warten!Bj.81´ Erstz.83´
25.06.11, 09:29:24

Beitragssammler

Genau aus diesem Grund werde ich das auch machen !Oldtimer ist
Oldtimer !Sie hat sich das H verdient und soll es auch bekommen!Meine ist BJ 84 !
25.06.11, 09:30:42

Beitragssammler

Tagesgenau ab EZ, also noch warten bis Geburtstag ;-)

@Franko: auch auf Fotos seeehr fotogen 8-D


Zeitgenössisches Zubehör ist erlaubt, solange es in den ersten 10 Lebensjahren verbaut wurde...

-> daraus folgt in der Praxis: alles was 20Jahre alt ist, kann drangebaut werden. Ob das damals so gemacht wurde????


H-Steuer Moped ist wirklich nur 46Euronen? dann ists finanziell ja doch kein Desaster, ich dachte wie PKW 184...


Ein Hoch auf die alten Eisen!!!

&Grüße von der Weser
Malte

25.06.11, 09:44:35

Franko

....ich such hier noch...und da war der Malte schneller.
@ Malte, ich hab dazu was anders gefunden: falls der Brief mal verloren gehen sollte ;-), wird das EZ Datum auf Monat 07 des Bj. gesetzt. Ist das richtig?

Gruß Franko
25.06.11, 11:09:24

Marcus

geändert von: Marcus - 25.06.11, 11:16:22

Hallo zusammen,

hatte meine damalige 15er Wing , Baujahr 88, auch bei der Zurich - Vers.
Dort konnte ( und kann ) man seine Wing ab Alter 20 Jahre als Oldtimer Vers.
Beitragssatz immer 100 %.
Ein evtl. angesammelter Schadensfreiheitsrabatt ( Schadensfreie Jahre ) wurde im ´Hintergrund´geparkt und konnte bei Zulassung eines weiteren Fahrzeugs aktiviert werden.
Genauso geht es, wenn mann ein rotes 07er- Oldtimerkennzeichen bekommt.
Hier allerdings lt. Gesetzgeber wieder 30 Jahre.
Haftpflicht wieder 100% zb. bei AXA ca.31 ,- für bis zu 10
Zweiräder
Steuer Pauschal für die rote Nummer : ca.45 ,- für bis zu 10 Zweiräder
Alter immer mind.30 Jahre,
Das Hubraumstäkste Zweirad muß Versichert werden. Bis zu 10 weiter sind in der Vers. und Steuer mit Eingeschlossen.
Man bekommt ein rotes Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsstelle in dem alle Fahrzeuge der Reihe nach Eingetragen werden können, die mann Vers. hat.

NACHTEIL :


VERWENDUNG des roten 07er Oldtimerkennzeichens nur zum Zwecke von Überführungs oder Probefahrten, oder Fahrten zu Veranstaltungen mit je nach Zulassungsstelle weitern Auflagen wie zb. das Führen von einem Fahrtenbuch, ec.pp.
Diese Dinge Handhaben die Zulassungsstellen je nach Gusto sehr verschieden. Mal Erkundigen ! ;)


Gruß
Marcus



@ Franko

EZ. wird auf den Monat 06 oder 07 gesetzt, wenn der Originalbrief weg ist, oder es sich um eine Grauimport aus zb usa handelt, wie es bei meiner 88er der Fall war.
25.06.11, 11:38:32

Beitragssammler

Hier noch einmal der Wortlaut zur H-Zulassung, Quelle: ADAC:

"Für das Historische (H)-Kennzeichen gelten die Details wie unter „Reguläres Kennzeichen“. Einzige Abweichung: Steuersatz pauschal 191 Euro (Pkw und Lkw) bzw. 46 Euro (Zweirad). Am rechten Rand trägt das Kennzeichenschild neben der üblichen Buchstaben-/Ziffernkombination den Großbuchstaben H. Das H ist aber kein Bestandteil der Erkennungsnummer.
Voraussetzungen für die Erteilung: Das Fahrzeug muss vorwiegend zur „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ eingesetzt werden. Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein. Zudem muss nach § 9 (1) der seit 1.3.2007 geltenden Fahrzeug-Zulassungsverordnung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder Prüfingenieur (z.B. bei DEKRA, GTÜ, KÜS oder TÜV) ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer erstellt werden. Dabei wird festgestellt, ob sich das Fahrzeug weitgehend im Originalzustand befindet. Störend wären hier etwa typ-unpassende Details, wie ein fremder Motor oder z.?B. ein Wohnmobil-Ausbau eines ehemaligen Feuerwehr-Mannschaftswagens. Auch ein schlechter Erhaltungszustand kann die Erteilung verhindern.

Anders als beim roten Oldtimer-Wechselkennzeichen gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen bei der Verwendung. Eine gewerbliche Vermietung des Fahrzeuges ist allerdings nicht gestattet (bei Lkw keine gewerbliche Nutzung).

Nur mit diesem bzw. dem 07er-Kennzeichen ist ein Befahren von „Feinstaubzonen“ möglich. Ein Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren reicht allein hierfür nicht aus.

Bei Verwendung des H-Kennzeichens gibt es keine Einschränkungen für Fahrten ins Ausland. Eine Kombination von H-Zulassung und Saisonkennzeichen ist im Übrigen nicht möglich."
25.06.11, 14:32:48

Beitragssammler

hallo,
ich brauche kein "H" an meinem Moped.Bin ja selbst ein Oldtimer, muss ich dann auch ein "H" tragen?? :rolleyes:
Ich brauch die Wing seit 30 Jahren zum Touren und nicht zum Vorzeigen.Sie läuft und läuft und.....Bis ICH nicht mehr kann :awg: :D
25.06.11, 16:30:19

Beitragssammler

@Eisenpaul: klar musst du "H" tragen, wenns oben weniger wird, musste haltn Bart wachsen lassen ;-)

@Frank: Brief weg ist bei zugelassenem Fahrzeug schwierig, weil der Datensatz dem Amt vorliegt. Ersatzbrief macht sich bei einem Oldtimer nicht gut (Wert!). Vorbesitzer vertuschen? Oder Herkunft? Dabei wollte man nur die EZ tunen....
Wenn EZ unbekannt, wird vom Verkehrsamt 1.7.Baujahr als neues EZ-Datum eingesetzt. Alleine das Datum (1.7) zeigt dem Versierten aber schon, dass da mal was gedreht wurde, oder sonstwas.
2Jahre warten ist die definitiv bessere Option.

Wesergrüße
Malte
28.06.11, 17:51:25

Beitragssammler

EY!

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