06.06.11, 10:44:00
Beitragssammler
Hallo Anhänger-Fans,
ein Kollege aus Mettmann hat mal alles zusammengestellt, was mit der Nutzung von Anhängern hinter Motorrädern in Zusammenhang steht.
Im zweiten Dokument sind alle passenden gesetzlichen Quellen verwurstet.
06.06.11, 18:17:25
WingMike
Das ist doch mal ein Spitzenbeitrag :dubisu: :goodjob :gutgema:
06.06.11, 18:26:55
Beitragssammler
Das ist nicht nur ein netter, sondern auch ein sehr kompetenter Kollege!
Danke für das Einstellen.
Gruß
Michael
:wink:
07.06.11, 00:28:25
Duke
Wer hat an seinem Anhänger besagte Reflektoren mit 150mm Schenkellänge montiert ?
Ich weiss das muss..........sieht aber sc...... aus.
Hallo Goldi,.. schau dir mal den Anhänger von Karl-Heinz an ,.. der hat die drann. Die sind grösser als die Rücklichter .
gruss Duke
07.06.11, 05:56:45
Karl-Heinz
HU?
Mein Anhänger ist nur für die Zulassung EINMAL beim TÜV durchgewandert, weil er als Zuwanderer aus Österreich ein neues Vollgutachten brauchte. Nun benötigt er keine weitere HU.
Aber viele Zulassungsstellen haben mit sowas auch ihre Probleme, bis sie dann auf wiederholten Hinweis doch feststellen, das er nur ein Folgekennzeichen bekommt.
Zur den anzubringenden Reflektoren:
Vorne weiß und rund, hinten Dreiecke.
Bild muss ich später mal raussuchen, wie das nun aussieht.
08.06.11, 15:07:14
Wallauwinger
Zur den anzubringenden Reflektoren:
Vorne weiß und rund, hinten Dreiecke.
Bild muss ich später mal raussuchen, wie das nun aussieht.
Genau ...seit heute 15:00 Uhr hat unser Hänger auch ein Nummernschild. (Folgekennzeichen gibt es in CH nicht)
War um 8:45 zur Abnahme und da wurde dann der fehlende weisse Reflektor (unbeleuchtet) nach vorne bemängelt und ich musste ein neuen Kupplungsschuh anbauen, da der alte an der Verschleissgrenze war.
Reflektoren sind seit 2010 Vorschrift, genauso wie die Dreickigen Reflektoren rot hinten.
Bilder kommen noch :)
Gruss WW Udo