Was kann das sein? Weiß nicht mehr weiter...

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05.05.11, 18:01:01

Wallauwinger

Zitat von Karl-Heinz:
Normalerweise kommen Gewährleistungsfristen von 2 Jahren nach der förmlichen Abnahme zum tragen.


Danke Karl-Heinz. Wusste nur 2 Jahre VOB und war mir nicht sicher ob es längere im öffendlichen Bauwesen gibt.

Gruss WW
05.05.11, 20:15:31

keysch

geändert von: keysch - 05.05.11, 20:19:40

Das nächste Problem ist das man beim Austausch von Teilen unter umständen Geld beitun muß,neu gege alt heißt die Devise. Ich hatte an unseren Wohnmobil den Drehstab einer Hinterachse gebrochen, zu der Zeit hatte ich das Wohnmobil ein halbes Jahr gehabt.Da ein neuer Drehstab eingebaut wurde sollte ich 1500Euro aus eigene Tasche dabei tun,wegen eben den austausch neu gegen alt. Ich habe aber zum Glück am Gericht recht bekommen und mußte nix dabei zahlen.War aber schon stressig wegen der lauferei zum Anwald und Gericht u.s.w.

Hier mal ein anderes Beispiel:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=131591&
 
 
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