19.06.10, 13:54:06
Klaus (T34)
Hallo GL Triker,kann mir jemand sagen was ein 1800er Trik an KFZ Steuer im Jahr kostet. Danke im Voraus Klaus
19.06.10, 18:38:09
ZappaSEi
Hallo Klaus: Es nagt der Zeiten Zahn... Aber ich komm auch mal dahin, hoffentlich.
Gruß
Zappa
20.06.10, 09:19:29
Klaus (T34)
Hallo Zappa ,Dir bleibt auch nichts verborgen,vieleicht hätte ich besser unter dem Namen Butterblume oder so schreiben sollen. Aber noch eine Frage an die Triker,weiss jemand warum ein Trike so Teuer ist ,oder wie oder wonach es berechnet wird,denn unser PKW mit gleichen Hubraum und 180Ps kostet ca, 160.-€ im Jahr. An alle die ein Cobra Trike vom Fuchs besitzen was habt ihr für ein Nummernschild auf dem Trike ein Grosses oder ein kleines. Gruss Klaus
23.08.10, 17:39:02
Beitragssammler
Versteh ich das richtig. Moped Neu zugelassen kostet 140 Euro Steuer? Nix weniger wegen Kat oder so?
23.08.10, 20:48:06
Nahegoldi
Seit dem 1. Juli 2010 gelten für sogenannte Trikes und Quads neue Kfz-Steuertarife. Bislang wurden diese dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge, so die offizielle gesetzliche Bezeichnung, wie Pkw behandelt. Da aber seit 1. Juli letzten Jahres für neuzugelassene Pkw die Kfz-Steuer nach dem CO2-Ausstoß berechnet wird und für Trikes und Quads keine CO2-Werte in anerkannten Verfahren ermittelt werden können, bilden sie künftig eine eigenständige Fahrzeuggruppe.
Die Steuer wird nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen (EU-Abgasstufen) bemessen.
Sie beträgt je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum
für Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 09 und 10
21,07 Euro bei Benzinmotoren und
33,29 Euro bei Dieselmotoren
und
für Fahrzeuge mit den Schlüsselnummern 06, 07 und 08
25,36 Euro bei Benzinmotoren und
37,58 Euro bei Dieselmotoren.
Die jeweilige Schlüsselnummer ergibt sich dabei aus den Fahrzeugzulassungspapieren (Eintragung im FELD “Schlüsselnummer zu 1″ im bisherigen Fahrzeugschein bzw. –brief und in Zeile 14, unter 14.1, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. II, wobei die beiden letzten Ziffern der dort eingetragenen Zahlenfolge entscheidend sind.).
Motorräder werden mit 1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum besteuert.
Leichtkrafträder mit nicht mehr als 11 kW und nicht mehr als 125 cm³ sind von der Besteuerung und vom Zulassungsverfahren befreit.
Eine Steuerbemessung nach den Abgasemissionen – wie für Pkw und für Nutzfahrzeuge über 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht – gilt derzeit nicht. Der Steuersatz ist seit 1955 unverändert geblieben. Für neu in den Verkehr kommende Motorräder ist das Emissionsverhalten inzwischen in der Zulassungsbescheinigung Teil I ausgewiesen. Die Systematik und die jeweilige Schlüsselnummer sind mit denen für Pkw jedoch nicht vergleichbar. Das Emissionsverhalten wird von den Verkehrsbehörden verbindlich festgestellt. Zur Ausgestaltung und dem Einführungszeitpunkt einer emissionsbezogenen, gestaffelten Kraftfahrzeugsteuer für Motorräder sind noch keine Entscheidungen getroffen.
23.08.10, 22:41:21
Beitragssammler
Moin Achim
Passt nicht ganz, habe gerade nachgeschaut, unter 14 kein Eintrag.
Das gilt nur für neue Fahrzeige, wie beim Auto, alte haben Bestand, da sie nicht umgeschlüsselt werden können.