Anhänger zulassen
21.01.10, 20:13:28
Beitragssammler
Hallo Leute, ich habe mir einen Squire D 18 gebraucht gekauft. Nachdem was ich hier im forum gelesen habe brauche ich dafür nur die grüne Betriebserlaubnis, gehe damit zur Zulassungsstelle und kriege ddort en Schild mit demKennzeichen meiner Kleinen und ab gehts, ohne TÜV und Steuer.
Hat sich da was geändert????
War fast 2 Stunden auf der Zulassungsstelle mit 3 "Sachbearbeitern" + Mann vom TÜV der auch dort im Haus ist.
Fazit: Nach deren Aussage brauche ich die Abmeldung des Anhängers vom vorbesitzer (hat er natürlich nicht weil der Hänger zulassungsfrei ist). Den letzten TÜV-Bericht (gibts auch nicht weil der Anhäger ja noch nie dort war).
Ich bekomme dann ein eigens Kennzeichen, aber vorher muss ich zum TÜV mit dem Teil.
Wer kann mir hier detailliert weiterhelfen evtl. mit Gesetzesgrundlage (ich weiß ich erwarte viel). Muss ich überhaupt zur Zulassungsstelle oder kann ich aufgrund der Betreibserlaubnis einfach ein Kennzeichen (von der Goldie als folgekennzeichen) ran machen????
Liebe Frreunde was könnt ihr mir raten
Im Voraus schon mal vielen Dank
Tschüß
Werner
21.01.10, 21:09:11
Bkfwinger
Hallo winger2007,
hab uns auch leztes jahr nenn gebrauchten gekauft.
brauchst nich zulassen hast doch die grüne Betriebserlaubniss beim kauf erhalten.
Mehr brauchte nich, is doch nur nenn Nachläufer.
Gleiches Schild vom Krad rann, angehängen und los geht`s wenn Wetter wider trocken. Is dann übers Krad mitversichert
Also viel Spaß mit
22.01.10, 13:22:18
Bkfwinger
Hallo winger2007
bei Squire......steht die Kz-Größe sogar in der Betriebserlaubniss soweit ich ( 240 x 130 mm )is sowieso nich viel mehr Platz..........
Also anhängen und Glücklich sein...
22.01.10, 14:01:37
Karl-Heinz
Also bei mir wars so:
Kausdes Anhänger, der schon einmal eine grüne Karte hatte, aber nach A ausgeführt wurde und die dort die Karte ungültig gemacht haben, was eigentlich nicht zulässig ist, da so eine Karte eigentlich eine Herstellergenehmigung ist.
Ohne Zulassungsstelle geht gar nichts. Nur über die bekommst du das Kennzeichen, gleich ob güne Karte oder nicht.
Die grüne Karte ist bei Veränderungen, d.h. bei Umzug in anderen Regionalkreis oder bei Verkauf nicht mehr gültig, da sich die Zulassungsbedingungen geändert haben und nun nur noch die EU-Papierle benutzt werden dürfen.
Die örtliche Zulassungsstelle schreibt die grüne Karte aber um und dazu benötigen sie die letzte HU d.h. bei bei allen müsste in so einem Fall eine einmalige Vorführung bei DEKRA, TÜV und Konsorten gemacht werden.
Nur damit bekommt man anscheinend das neue Papierle.
So war es zumindest in Stuttgart.
Was mich wundert ist, das das die Zulassungsstelle nicht weiss, denn die führen Typenlisten der Hersteller.
Karl-Heinz
22.01.10, 18:28:49
Bkfwinger
....hallo Alfred,
die vom KVA- hatten mich auch weggeschickt,
nicht zulassen ---- grüne betriebserlaubniss vorhanden.
Also nur zum Schildermacher.....
28.01.10, 16:44:44
Beitragssammler
Hallo Leute,
danke für eure Hilfe, speziel von Helge. War mit meinem neuen "Wissen" noch mal, zur Vorsicht, bei der Zulassungstelle.
War meinen Kollege dort etwas peinlich, die hatten offensichtlich an §3 FZV nicht gedacht.
Also, wie ihr schon geschrieben habt - Nummernschild von der "Kleine" gemacht und an den Anhänger geschraubt. Jetzt muss es nur noch 1.3. werden und ich mach mit meiner neuen Errungenschaft mal ne erste Probeausfahrt. Mal testen wie es sich anfühlt, wenn man was dranhängen hat. also am Moped, nicht was ihr schon wieder denkt.
Tschüß und noch viel Spass beim Schnee schippen.
Da fällt mir was ein - gibt es eigentlich einen Schneepflug für unser Teil, dass wäre doch mal was - oder??