Ich fahr eine GL 1500 mit Anhänger offiziell genehmigt mit 80km/h statt 60
21.11.09, 00:39:25
Beitragssammler
Hi Leute!
Also,
Ich hab heut ma n bissgen in euern Beiträgen zu Anhängergeschwindigkeiten etc. gestöbert, und muß sagen: is ja allet hochinteressant.
Aber!!
wieso lasst ihr euch nich einfach die 80 km/h inne Papiere eintragen?
war bei mir folgendermaßen:
-Ende Juli 2009 : Kaufen Anhänger
-Anfang August 2009 : Kaufen AHK (von freewheel gleich mit Tüv- Gutachten)
-dann : AHK anbauen & Hänger TÜV- fertig machen
-ab zum TÜV : Anhänger abnehmen lassen
-weiter zur Zulassungsstelle:
-------->1.Hänger ummelden
-------->2.AHK eintragen lassen (mit freundlichem Hinweis an die Sachbearbeiterin :habwill: :p die 80km/h aus dem TÜV- Gutachten doch bitte gleich mit einzutragen) :keinproblem
-raus ausser Zulassungsstelle
e voila: Eintragung lautet: ...blabla...mit AHK Prüf-Nr TPN.....*Zulässg.Höchstgeschw.80km/h* :shock: :shock: :shock:
-ENDE DER FAHNENSTANGE :awg: :stolz:
21.11.09, 06:44:04
Beitragssammler
Das hatte wir schon mal, ein guter Freund, hatte das auch, nach der nächsten Kontrolle konnter er zu TÜV und alles rückgängig machen....
Hoffe Du hast mehr Glück.
21.11.09, 08:52:56
Beitragssammler
Moin
Laut Zulassung währe dein Gespann 80 Km fähig,
Laut Gesetz darfst du aber nur 60 Km fahren.
Das ist bei fielen Trailern so, es steht in den Papieren 100Km max
aber tatsächlich muß dafür das gesammte Gespann extra als Einheit abgenommen und gekennzeichnet werden.
21.11.09, 10:56:24
Beitragssammler
Vielen Dank für die gutgemeinten Ratschläge
aber wie bereits schon ma festegestellt werden GW mit anhänger im Straßenverkehr ja meistens eher belächelt als angehalten
und zweitens lass ichs wenn dann ma ne Kontrolle ansteht einfach drauf ankommen
einfach bisserl dumm stellen und immer freundlich bleiben dann wirds wohl gehn odä?
21.11.09, 11:00:58
Beitragssammler
Aba nu ma ne andere Frage
Der Anhänger (HP 401) is laut Zulassung 1370mm breit gibt das nProblem damit? weil wing selbs is ja schmaler
21.11.09, 14:40:43
Beitragssammler
Hallo Winger33,
da dein Hänger bei dieser Breite sowieso zulassungspflichtig ist und du ihn ja auch zugelassen hast, hast du damit keine Probleme.
Bei einer max. Breite von 1,00 m wäre er zulassungsfrei gewesen.
thx sunshine
Übrigens geile Farbe dein mopped (candy red / red)
noch besser kommt nur noch einfarbig candy red (wie bei meiner Aspencade :ironie: )
21.11.09, 17:12:22
Sunshine
... Fahrverbot außerhalb nicht erst ab 36 km/h, sondern
schon ab 31 km/h schneller als erlaubt
und 160,- Euro Bußgeld.
21.11.09, 17:24:59
Sunshine
... richtig !
Die StVZO gibt es seit 24.04.06 nicht mehr. Die FZO ist gültig ab 25.04.06 und wurde zuletzt vom 29.07.09 geändert.
21.11.09, 17:43:01
Beitragssammler
Bin 7 Jahre mit Anhänger gefahren, immer Glück gehabt, ob alleine oder in einer Gruppe Geschwindigkeit so ca 90-120 km/h
Nicht einmal wurde ich angehalten, nur bestaunt wie ein UFO
Seit der Pedition Ü60 habe ich den Eindruck das unsere Polizei besser Bescheid weiß.
Fahrt also lieber etwas verhaltener......... :(
Hier ein Bild aus alten Tagen, da war das noch Erlaubt ... :D
21.11.09, 18:11:51
Sunshine
... und hier auch noch ein zulassungsfreier Anhänger ... :D
21.11.09, 19:29:11
Beitragssammler
Die öffentlichen Verkehrsmittel benutzt er ja schon´immer wenn er arbeitet, also wäre es keine Umstellung :aspass: